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Das Amtsgericht Leipzig sieht in den Slogans der Wahlplakate der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg" einen Anfangsverdacht zur Aufforderung zur Begehung von Straftaten gegeben. Bildrechte: MDR/Silke Wild/ Panthermedia

ErmittlungenAmtsgericht Leipzig geht gegen rechte Wahlplakate vor

20. September 2021, 15:53 Uhr

In vielen Orten sind umstrittene Wahlplakate der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg" aufgetaucht. Die Plakate stießen über Parteigrenzen hinweg auf Kritik und wurden bereits von verschiedenen Staatsanwaltschaften geprüft. Nun hat sich auch das Amtsgericht Leipzig den Fall vorgenommen.

Der Streit um die Wahlplakate der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg" geht in eine neue Runde. Das Amtsgericht Leipzig sieht in dem Slogan "Hängt die Grünen!" einen Anfangsverdacht für das öffentliche Auffordern zur Begehung von Straftaten gegeben und erlaubte die Beschlagnahmung zweier Plakate durch die Polizei im Landkreis Nordsachsen.

Mitte vergangener Woche hatten Beamte im Landkreis Nordsachsen aufgrund zweier Anzeigen zwei der umstrittenen Wahlplakate abgehängt. Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig mitteilte, wurde daraufhin die Beschlagnahme der beiden Plakate mit dem Aufruf "Hängt die Grünen!" beim Amtsgericht Leipzig beantragt.

Der Ermittlungsrichter erließ am Freitag nach entsprechender Prüfung den Beschluss wegen des Anfangsverdachts des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten, der Volksverhetzung sowie der Billigung von Straftaten. Die weiteren Ermittlungen dauern laut Staatsanwaltschaft Leipzig an.

Zwickauer Staatsanwaltschaft sieht keine strafrechtliche Relevanz

Bereits vor zwei Wochen hatte der Zwickauer Kreisverband der Grünen Anzeige gegen die Wahlwerbung der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg" erstattet. Die Zwickauer Staatsanwaltschaft sieht derzeit aber keine Notwendigkeit, die Plakate mit den umstrittenen Slogans abzunehmen. Die Behörde habe keine strafrechtliche Relevanz dieser Plakate feststellen können.

Die Stadt Zwickau hatte die Entfernung der Plakate angeordnet. Doch das Verwaltungsgericht Chemnitz hat am Dienstag einem Eilantrag der rechtsextremen Partei zumindest teilweise stattgegeben. Die Plakate dürfen hängen bleiben.

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen

Die Maßgabe des Gerichts lautet jedoch, dass die entsprechenden Plakate in einem Abstand von mindestens 100 Metern von den Wahlplakaten der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen sind. Die Stadt Zwickau hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt.

Landgericht München verbietet Plakate

Das Landgericht München I hat unterdessen die Plakate verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin. Die Polizeipräsidien seien bereits am vergangenen Donnerstag angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium in München mit.

Quelle: MDR/al/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 20. September 2021 | 16:30 Uhr