Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio

Barrierefreiheit im MDR

Audiodeskription (AD)Untertitelung (UT)Gebärdensprache (DGS)Leichte Sprache (LS)

Infos in Leichter SpracheDer Paragraf § 219a

07. April 2022, 14:25 Uhr

Der Paragraf § 219a ist ein Teil vom Straf-Gesetz-Buch.
In diesem Paragrafen gibt es eine besondere Regel für Frauen-Ärzte.

In dieser Regel steht:
Frauen-Ärzte dürfen auf ihren Internet-Seiten schreiben,
dass sie Schwangerschafts-Abbrüche machen.
Sie dürfen aber nicht noch mehr Informationen
über Schwangerschafts-Abbrüche schreiben.
Zum Beispiel:
    • Wie ein Schwangerschafts-Abbruch gemacht wird.
    • Und welche Gesundheits-Probleme eine Frau
      nach einem Schwangerschafts-Abbruch bekommen kann.

Wenn die Frauen-Ärzte sich nicht an diese Regel halten:
Dann können sie eine Strafe bekommen.

Bald gibt es den Paragrafen § 219a vielleicht nicht mehr

Die Bundes-Regierung will den Paragrafen § 219a bald abschaffen.
Das bedeutet:
Frauen-Ärzte dürfen dann auf ihren Internet-Seiten
mehr Informationen über Schwangerschafts-Abbrüche auf-schreiben.
Und sie bekommen keine Strafe dafür.

Marco Buschmann ist der Justiz-Minister von Deutschland.
Er hat einen Plan gemacht:
Wie der Paragraf § 219a abgeschafft werden soll.

Mehr Informationen in Leichter Sprache

Mehr Informationen in schwerer Sprache