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Bildrechte: picture-alliance/ dpa | AHO Thüringen/Volker Kögler

Geschützte HabitateEuGH-Urteil: Deutschland muss bei Naturschutz nachbessern

21. September 2023, 19:02 Uhr

Deutschland drohen wegen Verstößen gegen EU-Naturschutzrecht hohe Strafzahlungen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hätten zusätzlich Dutzende Regionen bundesweit unter Schutz gestellt werden müssen. Auch Gebiete in Thüringen sind betroffen.

Deutschland hat wegen Verstößen gegen EU-Naturschutzrecht eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen. (Az. C-116/22)

Dutzende Regionen nicht geschützt, hunderte nicht ausreichend kontrolliert

Die Richter am EuGH in Luxemburg gaben einer Klage der EU-Kommission von 2021 teilweise Recht. Demnach hat Deutschland 88 seiner 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura-2000-Gebiete) nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen. Für 737 Gebiete seien nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden. Unter anderem geht es dabei um den Schutz der wildwachsenden Orchideenart "Frauenschuh" in der Thüringischen Rhön und bei Jena. Weitere Rügen der EU-Behörde wies der Gerichtshof jedoch zurück.

Der Frauenschuh (Cypripedium calceolus) wurde 2010 zur Orchidee des Jahres gekürt. Er gehört zu den attraktivsten einheimischen Orchideen, ist aber in seinem Bestand stark gefährdet. Bestände gibt es etwa im Naturschutzgebiet "Leutratal und Cospoth" bei Jena. Bildrechte: picture-alliance/ dpa | AHO Thüringen/Volker Kögler

Nabu: Deutschland muss nachbessern - oder zahlen

Der Präsident des Naturschutzbundes (Nabu), Jörg-Andreas Krüger, begrüßte das Urteil: Es betätige, was man in den Schutzgebieten selbst schon sehe: dass nur ein Viertel der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand seien. Krüger sagte: "Deutschland muss jetzt dringend nachlegen." Andernfalls drohten empfindliche Strafzahlungen. Ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission zu den Vorwürfen lief bereits seit 2015.

Brüssel klagt auch gegen andere Länder

Auch gegen andere Länder klagt die EU-Kommission derzeit in ähnlichen Fällen. Der EuGH stellte bereits mehrmals Verstöße von Mitgliedsstaaten gegen den Naturschutz fest. 2019 und 2020 fielen Urteile gegen Portugal und Griechenland. Im Juni 2022 erklärte er, dass die Slowakei mehr für den Schutz von Auerhühnern tun müsse. Auch gegen Polen läuft ein Verfahren, etwa zum Holzeinschlag in Schutzgebieten.

AFP, dpa (ans)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 21. September 2023 | 13:30 Uhr

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