Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben

ÜberblickDas steht im neuen Entlastungspaket

05. September 2022, 04:10 Uhr

Von Wohngeld über die Strompreisbremse bis zu einer möglichen Nachfolge für das 9-Euro-Ticket: Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sieht viele Regelungen vor, die sich auf den Geldbeutel von Bürgern und Unternehmen auswirken dürften. Alle wichtigen Maßnahmen im Überblick.

Gewinn-Abschöpfung bei Stromkonzernen

"Energieunternehmen, die zum Beispiel erneuerbaren, Kohle- oder Atomstrom produzieren, tun dies zu gleichbleibend geringen Produktionskosten, verdienen aber (...) irrsinnig viel Geld damit", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei der Vorstellung des Entlastungspakets. Daher soll ein Höchstwert für die Erlöse der Unternehmen am Energiemarkt festgesetzt werden: Die Differenz zwischen Handelspreis und Höchstwert soll dann als "Zufallsgewinn" abgeführt werden.

Der genaue Weg zur Abschöpfung ist aber noch offen. Wirtschafts- und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hat angekündigt, über die Maßnahmen mit seinen Amtskollegen bei einem EU-Gipfel am Freitag zu beraten. Bei der Vorstellung des Maßnahmenpakets sagte Kanzler Scholz, man sei aber notfalls auch bereit, die Abschöpfung alleine auf nationaler Ebene "zügig umzusetzen".

Maßnahmen gegen hohe Energiekosten

Mit den Einnahmen aus der Gewinn-Abschöpfung soll eine "Strompreisbremse" finanziert werden. Dabei sollen Verbraucher für einen bestimmten Basisverbrauch einen vergünstigten Preis zahlen. Wie hoch dieser Basisverbrauch liegen wird, ist bislang aber noch nicht bekannt. Ebenfalls über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen soll der Anstieg der Netzentgelte abgedämpft werden.

Zum 1. Oktober soll außerdem die Umsatzsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent sinken. Auf weitere konkrete Maßnahmen gegen steigende Gaspreise hat sich die Koalition allerdings nicht geeinigt. Sie kündigte nur an, eine Expertenkommission einzusetzen, um zu prüfen, ob etwa auch bei Gas ein vergünstigtes Basis-Kontingent infrage kommt.

Zahlungen an Rentner und Studenten

Rentner sollen zum 1. Dezember eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt wird. Die Pauschale ist einkommenssteuerpflichtig.

Studenten und Fachschüler sollen ebenfalls eine Einmalzahlung erhalten, diese liegt in Höhe von 200 Euro. Explizit nennt das Papier der Bundesregierung "alle" Studenten und Fachschüler, in Abgrenzung von früheren Entlastungspaketen, von denen nur Bafög-Empfänger profitierten.

Nachfolger für das 9-Euro-Ticket

Als Nachfolge für das Neun-Euro-Ticket soll es ein bundesweites Abo-Nahverkehrsticket für 49 bis 69 Euro im Monat geben. Der Bund will dafür 1,5 Milliarden Euro jährlich geben – falls die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Das Ticket soll digital buchbar sein.

Erhöhung des Kindergelds

Ab 1. Januar 2023 wird das Kindergeld um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind erhöht: auf dann 237 Euro monatlich. Der Kinderzuschuss für Familien mit niedrigem Einkommen wurde schon ab Juli auf 229 Euro monatlich erhöht, ab Januar steigt er auf 250 Euro. Den Zuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld. 

Wohngeld und Heizkostenzuschuss

Wohngeldberechtigte sollen einmalig für die Heizperiode September bis Dezember einen Heizkostenzuschuss von 415 Euro erhalten. Ein Zweipersonenhaushalt soll 540 Euro bekommen, für jede weitere Person im Haushalt gibt es 100 Euro.

Ab 1. Januar 2023 soll der Kreis der Wohngeldberechtigten deutlich erweitert werden: von derzeit rund 710.000 auf dann 2 Millionen Haushalte. 

Höhere Einkommensgrenze bei Midi-Jobs

Beschäftigte in Midi-Jobs – also im Übergangsbereich zwischen Mini-Jobs und regulären sozialversicherungspflichtigen Jobs – zahlen nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge. Um Menschen mit geringem Einkommen zu entlasten, soll nun die Höchstverdienstgrenze für Midi-Jobs steigen: im Oktober von 1.300 auf 1.600 Euro, zum Januar dann auf 2.000 Euro brutto.

Einführung des Bürgergelds

Empfängerinnen und Empfänger des neuen Bürgergelds sollen ab Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen. Der Betrag liegt deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder. Die Ampel will das Hartz-IV-System ab Januar 2023 durch das Bürgergeld ablösen. 

Neuer Steuertarif gegen Kalte Progression

Ab Januar sollen neue Eckwerte im Einkommenssteuertarif gelten. Davon profitieren laut Regierung rund 48 Millionen Steuerpflichtige. Mittel der Wahl ist ein steuerlicher Ausgleich für die kalte Progression – also den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif kommt und somit letztlich bezogen auf die Kaufkraft weniger Geld in der Tasche hat.

Die neuen Eckwerte sollen im Herbst festgelegt werden, wenn Progressionsbericht und Existenzminimumbericht der Bundesregierung vorliegen.

Hilfen für Unternehmen

Auch um Unternehmen zu entlasten, sieht das Entlastungspaket mehrere Maßnahmen vor. So werden bestehende Hilfsprogramme verlängert, Unternehmen sollen zudem bei Investitionen, die sie unabhängiger von russischem Gas machen, unterstützt werden.

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie bleibt beim ermäßigten Satz von sieben Prozent – ursprünglich sollte diese Maßnahme im September auslaufen.

jan (mit AFP/dpa/Reuters)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. September 2022 | 15:00 Uhr