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Sven Liebich im Oktober 2022 vor Gericht: Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den Mann als Rechtsextremisten ein. (Archivbild) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Beleidigung, üble Nachrede, Hausfriedensbruch24 Tatvorwürfe: Sven Liebich erneut vor Gericht

16. Mai 2023, 16:54 Uhr

In Halle verhandelt das Amtsgericht am Dienstag mehrere Anklagen gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich. Liebich veranstaltet regelmäßig Demonstrationen auf dem Marktplatz Halle. Viele der Straftaten, die ihm vorgeworfen werden, stehen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen. Er soll etwa Gegendemonstranten beleidigt haben. Auch üble Nachrede und Volksverhetzung werden ihm vorgeworfen.

Gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle wird erneut vor dem Amtsgericht verhandelt. Wie das Gericht mitteilte, wird der 1970 in Merseburg geborene Liebich mehrerer Straftaten beschuldigt, darunter Beleidigung, üble Nachrede und Hausfriedensbruch. Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt 24 Taten zu sechs Anklagen zusammengefasst.

Zu Beginn der Verhandlungen am Dienstag hatten sich vor dem Amtsgericht auch Demonstrantinnen und Demonstranten versammelt – unter anderem von der Initiative "Omas gegen Rechts". Nach Verlesung der Anklage hatte sich Liebich zu ausgewählten Vorwürfen geäußert. So gab er zu, einzelne auf Videos festgehaltene Aussagen getätigt zu haben, mit denen er laut Staatsanwaltschaft andere Personen beleidigt haben soll.

Vorwürfe: Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung

Die Taten stehen mit seinen wöchentlichen Demonstrationen auf dem Marktplatz in Halle in Verbindung, bei denen er immer wieder Gegendemonstranten angefeindet haben soll. Liebich soll etwa die Gruppe "Omas gegen Rechts" sowie eine Frau beleidigt haben.

Von einer Frau hat er laut Anklage ein Video ins Internet gestellt. Von einer weiteren Frau soll er Bilder leicht verfremdet und in einem sozialen Netzwerk verbreitet haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, eine Journalistin beleidigt zu haben. Wegen weiterer Äußerungen wird ihm üble Nachrede vorgeworfen.

Der gebürtige Merseburger sagte vor Gericht, er fühle sich von einzelnen Mitgliedern, die beispielsweise dem "Bündnis gegen Rechts" angehörten und seinen Angaben zufolge regelmäßig als Gegendemonstranten zu seinen Veranstaltungen gekommen sind, verfolgt. Zur Aufnahme der Beweismittel waren verschiedene Zeugen geladen. Zudem wurden Videos und Texte eingeführt, die unter anderem über Online-Kanäle von Liebich veröffentlicht wurden.

In seinem Internetshop soll er einen Baseballschläger mit dem Aufdruck "Abschiebehelfer" zum Kauf angeboten haben. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Volksverhetzung. Liebich soll außerdem das "Z"-Symbol benutzt haben. Ihm wird deshalb vorgeworfen, einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu billigen.

Liebich droht bei Verurteilung Gefängnis

Liebich wurde in der Vergangenheit unter anderem bereits wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts ist seit Ende März gültig.

Das Amtsgericht Halle teilte nun mit, dass mit der aktuellen Verhandlung eine neue Gesamtstrafe gebildet werden könnte. Diese Gesamtstrafe könnte dann auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung sein. Das Gericht hatte für die Verhandlung zunächst nur einen Termin festgelegt.

Nach der Verlesung der Anklage, Äußerungen des Beschuldigten und Nachfragen der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigerin Liebichs wurden erste Zeugen verhört, unter ihnen ein Polizeibeamter. Damit weitere Zeugen verhört werden können, setzte die Richterin weitere Verhandlungstage an. Der nächste ist für den 2. Juni geplant.

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dpa, MDR (Julia Heundorf, Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 16. Mai 2023 | 05:30 Uhr