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Neu ab AprilWeniger Elterngeld, mehr Cannabis, viele Radar-Kontrollen

04. April 2024, 16:56 Uhr

Elterngeld gibt es nicht mehr für alle Eltern. Cannabis-Konsum bei Volljährigen ist legal. Ein Blitzer-Marathon soll Temposünder aufspüren. Und der April bringt noch mehr Neues.

von Carmen Brehme, Redaktion Wirtschaft und Ratgeber

Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt wieder

Ab April wird auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz für Privathaushalte und auch auf Fernwärme wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Als Entlastungsmaßnahme hatte die Bundesregierung diesen seit Oktober 2022 auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt.

Elterngeld nicht mehr für alle Verdienstklassen

Ab April 2024 haben weniger Gutverdienende Anspruch auf Elterngeld. Es gibt eine neue Einkommensgrenze, diese liegt dann bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Das entspricht rund 230.000 Euro brutto. Dies gilt für Paare als auch für Alleinerziehende. 2025 soll die Grenze weiter abgesenkt werden, auf 175.000 Euro.

Auch neu ab 1. April 2024: Nach dem zwölften Lebensmonat des Kindes wird es nicht mehr möglich sein, dass beide Elternteile gleichzeitig das Basiselterngeld beziehen. Eltern sollen außerdem nur noch einen gemeinsamen Monat Basiselterngeld beziehen können. Bisher waren es zwei gemeinsame Monate.

Amazon verkürzt Rückgabefrist

Ab 25. April gewährt Amazon für Elektronik-Artikel (Kameras,Computer, Videospiele, DVD, etc.) eine Rückgabefrist von 14 Tagen, statt der bisher geltenden 30 Tage. "Amazon-Geräte und Amazon Renewed-Produkte sind ausgeschlossen", erklärt das Unternehmen auf seiner Homepage.

Für ab dem 25. März gekaufte Artikel wird noch eine Übergangsfrist gewährt. Auf Antrag bleibt die Rücksendung hier 30 Tage lang möglich. Durch Verkäufer auf der Plattform angebotene Waren müssen mindestens die 14 Tage anbieten, eine längere Zeit ist möglich und muss ausgewiesen werden. Damit es keine UNklarheiten gibt: Auf der Detailseite des Produkts soll die Rückgabefrist angezeigt werden.

Neue AGB bei Whatsapp

Ab 11. April gelten neue Nutzungsbedingungen bei Whatsapp. Wer den Dienst weiter nutzen will, muss diesen zustimmen. Dies geschieht automatisch, wenn er weiter über den Stichtag hinaus genutzt wird. Die Änderungen folgen den Vorgaben von zwei neuen EU-Verordnungen, dem Gesetz über digitale Dienste und dem Gesetz über digitale Märkte. Damit soll der Wettbewerb unter den Anbietern fairer werden und der Verbraucherschutz gestärkt werden.

Ein Punkt sind Hinweise zu Inhalten, die mit dem Messenger nicht verbreitet werden dürfen und wie diese gemeldet werden können. Für mehr Transparenz sollen Informationen in den Nutzungsbedingungen sorgen, wie und wozu Whatsapp Daten von Nutzern erfasst. Nachrichten an Whatsapp-Nutzer sollen zudem nun auch von anderen Anbieter-Accounts wie Signal und Telegram möglich sein.

Ebenfalls ab 11. April senkt Whatsapp das Mindestalter zur Benutzung des Dienstes von 16 auf 13 Jahre. Diese Grenze gilt bereits bei Facebook und Instagram als Grundlage einer Registrierung.

Cannabis-Besitz wird für Volljährige teilweise legal

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein.

Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden und zwar zuhause und mit Sicherheitsvorrichtung zum Schutz vor Diebstahl und damit Kinder nicht an die Pflanzen gelangen können. Eine Weitergabe der eigenen Ernte an Dritte ist verboten. Erträge, die über die 50 Gramm hinaus gehen, sollen vernichtet werden. Im Kleingarten ist der Anbau von Cannabis nicht erlaubt. Zum 1. Juli sollen Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. 

AchtungNicht überall im öffentlichen Raum darf nun am Joint gezogen werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen etwa muss Abstand zu Spielplätzen, Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen gehalten werden – und das mit einer Entfernung von 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Deutschlandticket für Studenten vergünstigt

Ab April gibt es ein ermäßigtes Deutschlandticket für Studentinnen und Studenten. Dafür hatten Bund und Länder im November 2023 den Weg frei gemacht. Es kostet 60 Prozent des regulären Preises und ist damit für 29,40 Euro monatlich zu haben. Allerdings wird es (noch) nicht für alle erhältlich sein. Hier hilft es nur, sich bei der jeweiligen Hochschule zu informieren.

"Ob und wann genau das Semesterticket an einzelnen Hochschulen eingeführt wird, hängt jedoch von den Verhandlungen zwischen den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Landestariforganisationen mit den Hochschulen, Studierendenwerken oder Studierendenvertretungen ab", erklärt das Bundesverkehrsministerium auf seiner Homepage.

Mehr Geld für Maler und Lackierer

Der branchenbezogene Mindestlohn für Maler- und Lackierer steigt ab 1. April von 14,50 auf 15 Euro. Für Helferinnen und Helfer beträgt der Mindestlohn dann 13 Euro, das sind ebenfalls 50 Cent mehr pro Stunde.

Fahrerlaubnis: neuer Fragenkatalog für die theoretische Prüfung

Ab April gilt ein neuer Fragenkatalog für den Erwerb der Fahrerlaubnis. Einige Fragen wurden gestrichen, neue kommen hinzu. Betroffen sind alle Fahrzeugklassen. Für die Aufbereitung der Fragen ist die Arbeitsgruppe "Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung" zuständig.

Nicht wenige Menschen müssen sich mehrfach durch die theoretische Führerscheinprüfung kämpfen: Bundesweit lag die Durchfallquote laut TÜV-Verband 2023 bei 42 Prozent, bei 1,97 Millionen abgelegten Prüfungen. Ein Anstieg zum Vorjahr: 2022 waren es nach Angaben des Verbandes 39 Prozent und 1,81 Millionen abgelegte Prüfungen.

Neue Diesel-Kraftstoffe für nachhaltigeres Tanken zugelassen

Ab April sind Diesel-Kraftstoffe mit den Bezeichnungen B10, XTL und HVO neu zugelassen und können somit an den Tankstellen angeboten werden.

XTL und HVO stehen für paraffinische Dieselsorten, hergestellt aus wieder verwendeten Abfallprodukten – wie Fette aus Großküchen, Holzreste, Zelluloseabfälle oder Fischreste. Damit sollen der Verbrauch fossiler Energieträger und der Treibgasausstoß gesenkt werden. Neu ist, dass erstmals sogar ein paraffinischer Bio-Diesel in Reinform zum Tanken vom Gesetzgeber freigegeben wurde.

Mit B10 wird es ab April zudem einen Diesel geben, der mehr Bio-Diesel als die sieben Prozent beim B7 enthalten darf.

Dafür stehen die drei neuen Kürzel genau:

  • HVO: Hydrotreated Vegetable Oil (hydriertes Pflanzenöl) – wird an der Tankstelle auch als XTL ausgewiesen.
  • XTL: X to Liquid – Das "X" steht für eine variable Komponente, also verschiedene Rohstoffe, aus denen der paraffinische Diesel gewonnen werden kann. Bei HVO ist es das Pflanzenöl.
  • B10: "B" steht für Biodiesel und "10" besagt, dass damit konventionellem Diesel bis zu zehn Prozent erneuerbarer Kraftstoff Biodiesel beigemischt sind.

VorsichtVor dem Griff zur Zapfpistole an den Säulen sollte geprüft werden, ob das jeweilige Fahrzeugmodell dafür freigegeben wurde.

Verstärkte Radarkontrollen bei Blitzermarathon

Mit der europaweiten Aktion "Road Pol Speed Marathon" will die Polizei wieder ein Zeichen gegen Raser und für mehr Verkehrssicherheit setzen und wird dazu in der Woche ab 15. April vermehrt Tempo-Kontrollen durchführen. Namensgeber der Initiative ist das europäische Verkehrspolizei-Netzwerk "Roadpol".

Freitag, den 19. April, ist der sogenannte Blitzermarathon, der Haupttag der Aktion. Welche Bundesländer sich daran beteiligen, ist allerdings noch unklar. Doch wird der Großteil wie gewohnt dabei sein. "Ist es wie in den Vorjahren, dürften die genauen Messstellen etwa eine Woche vor der Aktion bekannt gegeben werden", erklärt der ADAC.

Finanzielle Unterstützungen für Aus- und Weiterbildung

Berufsorientierungspraktikum: Angehende Azubis, die vor der Ausbildung in den Job schnuppern wollen, können ab April finanziell bei bis zu sechswöchigen Berufsorientierungspraktika bei den Fahrt- und Unterkunftskosten unterstützt werden. Der Förderantrag muss vorab bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter gestellt werden.

Mobilitätszuschlag: Wer eine "wohnortferne" Ausbildung beginnt, kann einen Mobilitätszuschlag erhalten, bei dem im ersten Jahr zweimal pro Monat die Fahrtkosten nach Hause bezahlt werden. Auch hier sind die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für die Bewilligung zuständig.

Job sichern durch Qualifizierung: Ab 1. April können Unternehmen das Qualifizierungsgeld für Arbeitnehmer beantragen, deren Job durch den Strukturwandel bedroht ist. Damit wird eine Weiterbildung finanziert, die den Arbeitnehmern neue Aufgabenbereiche eröffnet, um weiter im Unternehmen bleiben zu können. Ähnlich dem Kurzarbeitergeld werden dann 60 Prozent, für Eltern 67 Prozent, des Nettolohns gezahlt.

Rückblick auf Neuerungen der letzten Monate

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 01. April 2024 | 19:30 Uhr