MDR-GremienRundfunkrat und Verwaltungsrat
Die 50 Frauen und Männer des Rundfunkrates und die Mitglieder des Verwaltungsrates sind für den MDR von größter Bedeutung. Sie vertreten die Interessen der Allgemeinheit und achten auf Verwendung der Rundfunkbeiträge.
Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit
Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks. Er überwacht die Einhaltung des staatsvertraglichen Auftrags, wählt die/den Intendantin/Intendanten sowie die Direktoren und berät die/den Intendantin/Intendanten in allgemeinen Angelegenheiten der Angebote.
Der Rundfunkrat ist das oberste Beschlussorgan des MDR, das über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet. Die Mitglieder des Rundfunkrates sind nicht an Aufträge von Parteien oder Organisationen gebunden.
Zum Rundfunkrat gehören je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, je drei Vertreterinnen oder Vertreter der Landtage, Mitglieder der evangelischen und der katholischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinden, Mitglieder der Diakonie Deutschland und der Diözesan-Caritasverbände, Mitglieder der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände, Mitglieder der Handwerks- und der kommunalen Spitzenverbände, Mitglieder der Industrie- und Handelskammern, Anhänger des sorbischen Volkes, Mitglieder der Bauernverbände, des Deutschen Sportbundes, der Jugend- und der Frauenverbände, der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, der Verbände von Menschen mit Behinderungen, der Kulturverbände, der Natur-, Umwelt- und Klimaschutzverbände, der LSBTTIQ-Verbände, der Migrantenverbände und weiterer wichtiger gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen. Der Rundfunkrat wird für jeweils sechs Jahre gewählt.
Verwaltungsrat achtet auf Verwendung der Rundfunkbeiträge
Aufgabe des Verwaltungsrates ist es, die Interessen des Senders zu fördern, die Geschäftsführung der Intendantin bzw. des Intendanten zu überwachen und diesen dem Rundfunkrat zur Wahl oder Abberufung vorzuschlagen.
Der Verwaltungsrat ist bei der Feststellung der Wirtschaftspläne und der Jahresabschlüsse Verhandlungspartner der Intendantin oder des Intendanten und achtet auf die sorgfältige Verwendung der Rundfunkbeiträge. Das Gremium besteht aus zehn Mitgliedern, die vom Rundfunkrat gewählt werden. Vier Mitglieder kommen laut Staatsvertrag aus dem Freistaat Sachsen, je drei aus Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen.