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Manche DDR-Versicherung bietet Schutz bei Risiken, die heute so nicht mehr versichert werden würden. Bildrechte: IMAGO/serienlicht

Alte PolicenDDR-Versicherungen: Behalten oder wechseln?

11. Oktober 2023, 10:24 Uhr

33 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer noch Familien mit DDR-Versicherungen. Die Verträge wurden 1990 einfach zu neuen Anbietern mitgenommen. In letzter Zeit versuchen Versicherer, die alten Verträge in Neuverträge umzuwandeln. Ob das sinnvoll ist, erklärt Fabian Herbolzheimer von der Verbraucherzentrale Sachsen im Interview.

MDR um 4: Welche DDR-Versicherungen haben viele Menschen noch?

Fabian Holzheimer, Verbraucherzentrale Sachsen: In der DDR war das einerseits die Haushaltsversicherung – ein Bündel aus Privathaftflicht, Hausrat- und Reisegepäckversicherung. Es wurde nach der Wende auch so übernommen. Andererseits sind das die Gebäudeversicherungen.

Fabian Holzheimer arbeitet als Experte für Versicherungen und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Bildrechte: MDR um 4

Was ist der große Vorteil der alten Gebäudeversicherungen?

Die große Besonderheit ist, dass regelmäßig die sogenannten Elementargefahren mitversichert waren. Und das ist allen voran die Überschwemmungsgefahr. Es ist deswegen eine Besonderheit, weil viele neuere Verträge diese Absicherung in bestimmten Gebieten gar nicht mehr anbieten. Da wird vom Versicherer geguckt: Ist es ein Risikogebiet? Und dann kann es sein, dass der Beitrag sehr teuer wird oder dass ein Gebäude tatsächlich gar nicht mehr versicherbar ist.

Die DDR hat das Haus auch noch versichert, wenn es schon halb in der Elbe stand.

Verbraucherzentrale Sachsen

Ein Kollege, mittlerweile in Rente, hat es immer so ausgedrückt: Die DDR hat das Haus auch noch versichert, wenn es schon halb in der Elbe stand. Heutzutage ist es schwer, es zu versichern, wenn es an der Elbe steht.

Ist ein Wechsel der Gebäudeversicherung sinnvoll?

Hausbesitzer sollten ihre Versicherung vor allem dann behalten, wenn sie in einem Überschwemmungsgebiet wohnen oder in einer Region, in der andere Elementargefahren verstärkt drohen. Wer mit einem Wechsel liebäugelt, sollte die alte Versicherung erst dann kündigen, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist. Sonst kann es sein, dass man ohne Versicherungsschutz für das Haus dasteht.

Neue Verträge können auch "neue" Risiken absichern. Bildrechte: IMAGO/Sven Simon

Ein neuerer Vertrag kann Risiken versichern, die in alten Verträgen eher nicht dabei waren. Das kann beispielsweise sein, dass es einen technischen Wandel gab, der damals nicht absehbar war – durch Photovoltaik usw.

Allgemein sind bei alten Versicherungen sogenannte Kosten weniger mitversichert. Wenn es einen Schaden am Haus gibt, entstehen beispielsweise auch Kosten dadurch, dass der Schutt weggeräumt werden muss. Da gibt es neue Tarife, die deutlich weiter gehen als alte Tarife. Auch Hotelübernachtungskosten, die durch Unbewohnbarkeit einer Wohnung entstehen, sind ein Thema: Sie sind bei neuen Verträgen zumeist mit abgedeckt, während Wohngebäudeversicherungen aus DDR-Zeiten oft nur den entstandenen Sachschaden bezahlen.

TippLesen Sie unbedingt das Kleingedruckte. Was genau leistet die Versicherung und bis zu welchen Summen? Lassen Sie sich bei einem Vertragswechsel Zeit und unterschreiben Sie auf keinen Fall sofort. Besser ist es, die Verträge in Ruhe zu lesen und eventuell sogar von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen.

Warum sollte man bei der alten Haushaltsversicherung neuere Verträge in Betracht ziehen?

Es könnten zum einen bestimmte Dinge versichert sein, die Ende der 80er, Anfang der 90er-Jahre noch nicht absehbar waren – wie die Photovoltaikanlage oder Ladestation für E-Autos. Und dann gibt es auch bestimmte Bausteine, die alte Verträge häufig nicht haben. Das können zum Beispiel bestimmte Einschränkungen bei grober Fahrlässigkeit sein, die in alten Verträgen noch stehen, in neuen dagegen nicht.

Kann so eine Police ewig weiterlaufen?

DDR-Policen können theoretisch sehr lange bestehen. Sie haben aber keine langen Laufzeiten. Das sind in der Regel Jahresverträge und zum Ablauf des Jahres kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer kündigen. Auch nach Schadensfällen gibt es bestimmte Sonderkündigungsmöglichkeiten. Irgendwann werden sie aller Voraussicht nach enden. Es gibt aber nicht das eine Ablaufdatum.

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MDR (lk)

Dieses Thema im Programm:MDR um 4 | 10. Oktober 2023 | 17:00 Uhr