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Bis zu 5.000 Euro möglichAnträge für Zahlungen aus Renten-Härtefallfonds noch bis 31. Januar möglich

31. Januar 2024, 16:22 Uhr

Ostrentner mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten können unter bestimmten Voraussetzungen noch bis 31. Januar Anträge auf Hilfen aus dem Härtefallfonds stellen. Der Härtefallfonds steht aber noch weiteren betroffenen Personengruppen offen. Wer ist berechtigt? Wo müssen die Anträge gestellt werden?

von Carmen Brehme, MDR Wirtschaftsredaktion

Für wen ist der Härtefallfonds gedacht?

Zahlungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Rentenüberleitung aus der ehemaligen DDR, sowie für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer – also dem sogenannten Härtefallfonds – müssen bis zum 31. Januar beantragt werden. Es handelt sich um pauschale Einmalzahlungen, die Betroffene aus diesen Personengruppen unter bestimmten Vorraussetzungen bekommen, wenn sich ihre gesetzliche Rente in der Nähe der Grundsicherung bewegt.

Wie viel gibt es: 5.000 oder 2.500 Euro?

Die Höhe der Einmalzahlung beträgt 2.500 Euro und wird von einer Stiftung des Bundes getragen. Noch einmal 2.500 Euro dazu bekommen Antragsberechtigte, wenn sie am 7. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Hamburg, dem Freistaat Thüringen oder der Freien Hansestadt Bremen gewohnt haben. Denn diese Länder waren der Stiftung bis zu dem Stichtag beigetreten.

Antragsfrist wurde verlängert

Eigentlich sollten die Anträge bereits bis zum 30. September 2023 abgegeben werden. Doch aufgrund einer geringen Antragszahl wurde die Frist von der Bundesregierung noch einmal bis zum 31. Januar 2024 verlängert. Nach Angaben der zuständigen Stiftung werden bereits seit Ende Juni 2023 Gelder an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt. "Die pauschale Einmalzahlung wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet und ist auch nicht als Vermögen zu berücksichtigen", erklärt die Stiftung auf ihrer Homepage.

Hier noch schnell Fragen an die Stiftung Härtefallfonds stellen- Telefonnummer: 0800 7241634 (kostenlos)
- montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Frühere Meldungen zum Härtefallfonds

MDR (cbr) Erstmals erschienen am 27.01.2024.

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 27. Januar 2024 | 05:00 Uhr