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Auch Ruheständler können bei der Steuererklärung sparen. Bildrechte: imago/blickwinkel

Steuer-Sparpotential für RentnerRente: Die besten Steuertipps für Ruheständler

13. März 2019, 17:08 Uhr

Ruheständler, die Mitte letzten Jahres eine Rentenerhöhung bekommen haben, müssen jetzt womöglich zum ersten Mal eine Steuererklärung machen. Welches Steuer-Sparpotential Rentner haben, erklärt Experte Hermann-Josef Tenhagen.

Teil 1

Warum Sie möglicherweise eine Steuererklärung abgeben müssen

In den vergangenen Jahren sind die Renten regelmäßig gestiegen. Im Juli 2018 im Westen um 3,22 Prozent im Westen und im Osten um 3,37. In diesem Jahr wird die Steigerung sogar noch höher. So erfreulich das für Rentner ist – es hat auch steuerliche Folgen. Allein durch die Erhöhungen rutschen jedes Jahr etwa 50.000 Rentner mehr in die Steuerpflicht, schätzt das Bundesfinanzministerium.

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Bereits heute muss jeder fünfte Rentner Steuern zahlen – annähernd fünf Millionen. Und es werden immer mehr. Das liegt am System der nachgelagerten Besteuerung, dass die Bundesregierung Anfang des Jahrtausends für die Zeit ab 2005 eingeführt hat.

Seit 2005 wird ein immer größerer Teil der gesetzlichen Rente besteuert. Im Gegenzug ist ein immer größerer Teil der eingezahlten Beiträge für die Rente steuerlich absetzbar. In dieser Zeit verschiebt sich also die Besteuerung insgesamt schrittweise von der Erwerbsphase in die Rentenzeit.

Wer vor 2005 oder 2005 in Rente ging, kann seither die Hälfte der gesetzlichen Jahresrente, die er damals erhielt, von der zu versteuernden Rente abziehen. Bekam er oder sie damals 1.000 Euro monatlich aus der gesetzlichen Rente, so sind 500 davon steuerfrei. Bei 2.000 Euro Rente wären es sogar 1.000 Euro steuerfrei gewesen.

Das Dumme ist nur, dass seither die Renten gestiegen sind. Wer damals 1.000 Euro im Monat bekam, bekommt heute vielleicht 1.500 Euro; steuerfrei bleiben aber nur die 500 Euro, sodass bei der Prüfung fürs Finanzamt jetzt 1.000 Euro Rente im Monat mitzählen. Wer jenseits der gesetzlichen Rente noch über eine Betriebsrente verfügt, eine Riesterrente hat oder eine Eigentumswohnung vermietet, gerät noch schneller in die Steuerpflicht.

Für Rentner, die 2019 in den Ruhestand gehen, sieht die Rechnung noch viel unfreundlicher aus. Für sie sind nur noch 22 Prozent der Rente ihres ersten Rentenjahrgangs steuerfrei, also nur 220 der 1000 Euro aus diesem Beispiel. Bei 2.000 Euro wären das nur 440 Euro Abzug und mit 1560 Euro Rente im Monat muss man ganz bestimmt eine Steuererklärung abgeben. Unschwer zu erkennen ist: Rentner, die erst 2019 in Ruhestand gehen, werden öfter eine Steuererklärung abgeben und auch häufiger Steuern zahlen müssen als Rentner, die schon 2005 in Rente gegangen sind.

Das spiegelt sich auch in dieser Tabelle mit Daten des Bundesfinanzministeriums aus März 2018 wider:

Jahr des Rentenbeginns (maßgeblich für den Besteuerungsanteil)Höchste Bruttorente 2018, die noch steuerunbelastet bleibt (in Euro)
200517.538
200617.072
200716.686
200816.451
200916.154
201015.752
201115.458
201215.247
201315.034
201414.783
201514.632
201614.487
201714.248
201813.817

Teil 2

Die clevere Steuererklärung für Rentner

Liegen Sie mit dem steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente hoch genug, das heißt oberhalb des sogenannten Grundfreibetrags, müssen Sie eine Steuererklärung mit Anlage R abgeben. Der Grundfreibetrag ist das steuerfreie Existenzminimum. Für 2018 beträgt es 9.000 Euro, ab 2019 steigt es auf 9.168 Euro.

Das erledigen Sie am einfachsten mit einer Steuersoftware. Die Experten von Finanztip.de empfehlen dazu verschiedene Programme. Vom Programm "Steuersparerklärung" gibt es sogar eine spezielle Version für Rentner und Pensionäre.

Als Rentner haben Sie viele Möglichkeiten, Ausgaben in der Steuererklärung abzusetzen, zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen, Pflege- und Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen, Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kirchensteuer und Spenden als Sonderausgaben.

Hier als Beispiel nur haushaltsnahe Dienstleistungen

Ausgaben für private Dinge haben eigentlich nichts in der Steuererklärung zu suchen. Doch es gibt Ausnahmen: Die Kosten für Arbeiten rund um den Haushalt können Ihnen einen vierstelligen Steuerrabatt einbringen. Den Koch für Ihre Garten-Party oder den "Gassi-Geh-Service" für Ihre Hunde können Sie tatsächlich steuerlich absetzen – als haushaltsnahe Dienstleistungen. Haushaltsnah bedeutet: Die Arbeiten müssen in Ihrer Wohnung, im Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden. Dazu gehören auch Putzen, Laubblasen, Winterdienst, Gartenarbeiten, Kinderbetreuung und Pflegedienstleistungen. Absetzen können Sie Kosten bis zu 20.000 Euro, dabei ist ein Steuerrabatt bis 4.000 Euro drin.

Und Pflege und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Haben Sie hohe Ausgaben wegen Gesundheitsproblemen, dann stehen die Chancen gut, dass Sie im Gegenzug deshalb weniger oder womöglich sogar keine Steuern zahlen müssen. Allerdings müssen Sie dafür eine magische Schwelle überschreiten, die sogenannte zumutbare Eigenbelastung. Die zumutbare Belastung ist vor allem von ihren Einkünften, womöglich auch von der Anzahl noch unterhaltsberechtigter Kinder abhängig. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, mindern weitere Kosten die Steuer.


Teil 3

Hinweis für Rentner, die die Pflicht zur Steuererklärung noch nicht erreicht haben

Müssen Sie jetzt jedes Jahr neu rechnen und prüfen, ob sie schon eine Steuererklärung abgeben sollten? Nein, müssen Sie nicht. Sind Ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte voraussichtlich so niedrig, dass sie den Grundfreibetrag nicht übersteigen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Diese gilt drei Jahre lang. Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank vor, dann behält sie keine Abgeltungssteuer ein, selbst wenn Ihre Kapitaleinnahmen über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro liegen.

Unser Experte

Dieses Thema im Programm:MDR um 4 | 12. März 2019 | 17:00 Uhr