Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio

Leben

GesundheitRezepteGartenFamilienlebenLifestyleRechtFinanzenDigitalesMobilität
Bildrechte: imago images/Ralph Peters

Sicherheit im VerkehrRadfahrer im Schilderwald: Was wo gilt

15. März 2024, 15:27 Uhr

Die Rad-Saison beginnt und das allerwichtigste beim Radfahren ist neben Spaß und Bewegung an der frischen Luft: Sicher ans Ziel zu kommen. Am besten schaffen Radfahrer das, wenn sie Radwege benutzen. Allerdings sind auch da gewisse Regeln zu beachten.

von Jürgen Kolarzik, MDR THÜRINGEN

Grundsätzlich gilt: wenn ein Radweg vorhanden und als solcher mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist, dann muss er auch benutzt werden. Ausnahme: der Weg ist nicht befahrbar, etwa durch viele Schlaglöcher oder Glasscherben oder er ist durch Autos zugeparkt.

Das Zuparken von Radwegen ist nicht nur rücksichtslos, sondern auch gefährlich. Bildrechte: IMAGO / Sabine Gudath

Ist kein Radweg vorhanden, dürfen Radfahrer nicht auf dem Gehweg fahren, auch wenn Ihnen die Straße als zu gefährlich erscheint. Aber: Auch für diese Regel gibt es eine Ausnahme.

Kinder radeln auf dem Gehweg

Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, auch wenn er nicht als Radweg gekennzeichnet ist. Kinder bis 10 Jahre dürfen auf einem Gehweg fahren. Der Nachwuchs darf dabei von einem Erwachsenen auf dem Gehweg begleitet werden.

Auch wenn es eng wird - Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren. Bildrechte: imago images / snapshot

Auf Gehwegen gilt: Wenn unter dem Fußgänger-Schild ein kleines Zusatzzeichen "Radfahrer frei" montiert ist, dann dürfen Radler diesen Gehweg benutzen, müssen es aber nicht.

Rücksicht ist immer oberstes Gebot

Auf diesen Wegen haben Fußgänger Vorrang, auf sie muss verstärkt Rücksicht genommen werden. Im Ernstfall müssen Radfahrer sogar warten, außerdem dürfen sie nur Schrittgeschwindigkeit fahren. 

Auf Fahrradstraßen muss sich der motorosierte Verkehr den Radlern unterordnen. Bildrechte: imago images / Lars Berg

Auf Fahrradstraßen dagegen haben die Radler Vorrang. Sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden, außerdem dürfen sie auch zu zweit nebeneinander fahren. Falls Autoverkehr zugelassen ist in diesem Bereich, dann hat er sich den Radlern unterzuordnen. Die Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen ist für alle Fahrzeuge, also auch für die Fahrradfahrer, 30 Kilometer pro Stunde.

Diese Schileder weisen zwar auf Radwege hin, man muss sie aber nicht nutzen. Bildrechte: imago/Eckehard Schulz

Die weiß-grünen Schilder sind nur touristische Hinweisschilder, keine Verkehrszeichen. Mit ihnen sind Radrouten ausgeschildert, innerorts und über Land. Auf diesen Wegen kann man mit dem Rad fahren, man muss sie aber nicht benutzen.

Mehr zum Radfahren in Thüringen

MDR (gh)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 13. März 2024 | 08:30 Uhr