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Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheKein Krankengeld bei verspäteter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

25. März 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Kein Krankengeld bei verspäteter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Landessozialgericht Chemnitz (AZ: L 1 KR 293/21)

Arbeitnehmer wissen es: Um fortlaufend Krankengeld zu bekommen, muss die Arbeitsunfähigkeit lückenlos feststellt werden. Wie verhält es sich, wenn die Bescheinigung erst verzögert oder mit einer Unterbrechung beim Arbeitgeber eintrifft? Christine Christensen geht am Tage des Ablaufs ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in die Praxis zur Hausärztin. Dort aber ist es sehr voll, sie lehnt es ab, stundenlang zu warten. Mit ihrer Ärztin vereinbart sie deshalb auf dem Flur, später wiederzukommen. Doch am Folgetag ist die Praxis geschlossen. Erst am übernächsten Tag wird die notwendige Bescheinigung ausgestellt. Die Krankenkasse zahlt deshalb kein Krankengeld mehr. Ist das in Ordnung?

Ja, sagte man am Landessozialgericht Chemnitz: "Die Patientin ist hier selbst für die Verspätung verantwortlich, denn der Untersuchungstermin wurde nicht auf Betreiben der Arztpraxis verschoben. Auch gab es keinen Arzt-Patienten-Kontakt, der zu einer Bescheinigung führte. Mit der Ärztin kurz auf dem Flur zu sprechen, reicht dabei nicht aus. Die Versicherte hat also nicht alles in ihrer Macht Stehende getan, um rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten."

In einem solchen Fall muss man es hinnehmen, wenn kein Krankengeld mehr gezahlt wird.


Schlägerei wegen zugeparkter Einfahrt kein Arbeitsunfall

Sozialgericht Berlin (AZ: S 98 U 50/21)

Detlef Denske arbeitet als Bauleiter, heute muss er mit dem Auto zu einem wichtigen Termin auf das Betriebsgelände seines Arbeitgebers fahren. Ein LKW blockiert allerdings die Einfahrt. Auch auf Anfrage will der LKW-Fahrer nicht wegfahren. Deshalb muss der Bauleiter sein Auto stehen lassen und zu Fuß gehen. Es kommt zu heftigen Beschimpfungen zwischen ihm und dem Falschparker. Der Bauleiter bezeichnet den Fahrer dabei als "egoistisches Arschloch". Nun allerdings gerät der in Rage: Er wolle die Sache "endgültig ausdiskutieren", sagt er. Bei der folgenden Schlägerei erleidet der Bauleiter eine Mittelgesichtsfraktur, die operiert werden muss. Ist das ein Arbeitsunfall?

Nein, sagte die Unfallversicherung. Und das Sozialgericht Berlin stimmte zu: "Eine Schlägerei mit einem Falschparker während der Arbeitszeit hat mit Arbeit nichts zu tun. Vielmehr ist das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen dem privaten Lebensbereich zuzurechnen. Denn das Zur-Rede-Stellen erfolgte hier aus rein privaten Gründen und diente nicht der betrieblichen Tätigkeit."

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift hier also nicht.


Unfall eines Straßenbauarbeiters bei Fahrbahnmarkierung

Oberlandesgericht Celle (AZ: 14 U 87/22)

Peter Pellmann ist als Straßenbauarbeiter damit beschäftigt, Fahrbahnmarkierungen anzubringen. Dafür betritt er während der Rotphasen für die Autos wiederholt die Fahrbahn und setzt die entsprechenden Markierungen. Als die Ampel nun für Autos auf Grün schaltet, stößt ein Schnellstarter mit ihm am Rande der Fahrbahn zusammen. Herr Pelmann wird dabei verletzt. Die gegnerische Versicherung ist bereit, den Schaden zu 75 Prozent zu übernehmen. Doch der Straßenarbeiter pocht auf die volle Haftung des beklagten Autofahrers.

Nein, sagte man am Oberlandesgericht Celle: "Den Kläger trifft hier eine Mitschuld. Seine Arbeiten hat er vornübergebeugt durchgeführt – mit dem Rücken zu fließenden Verkehr. Damit hatte er keine Chance, ausreichend auf den Verkehr zu achten. Er hätte zumindest mithilfe der anderen anwesenden Arbeiter auf der Baustelle für eine Absicherung sorgen können."

Der Straßenbauarbeiter haftet hier also zu einem Viertel selbst.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 25. März 2023 | 08:20 Uhr