Urteile der Woche

Urteile der Woche

FAMILIE
Ehefrau haftet nicht für illegale Downloads ihres Mannes
Oberlandesgericht Köln (AZ: 6 U 239/11)

Wanda Wandrich bekommt Monate nach dem Tod ihres Ehemannes einen mysteriösen Brief. Darin wird sie von einem Rechtsanwaltsbüro aufgefordert Abmahnungsgebühren zu zahlen in Höhe von mehreren hundert Euro. Von ihrem Internetanschluss sei ein Computerspiel illegal zum Download angeboten worden. Frau Wandrich gibt an, von dem Spiel nichts zu wissen. Der Anschluss sei vor allem von ihrem verstorbenen Ehemann genutzt worden. Doch die Anwälte und auch das zuständige Landgericht sehen Frau Wandrich als Anschlussinhaberin in der Verantwortung. Nun entschieden die Richter am Oberlandesgericht Köln:

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen, die sein Ehepartner begangen hat. Eine Haftung kommt allein dann in Betracht, wenn der Anschlussinhaber von den illegalen Aktivitäten des Ehepartners wusste oder eine Aufsichtspflicht besteht. Eine solche Kontrollpflicht haben Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern nicht aber Ehepartner.

Das Ganze soll nun endgültig vom Bundesgerichtshof geklärt werden.

STUDIUM+BILDUNG
Teilnehmer an Hochschulmeisterschaften ist gesetzlich unfallversichert
Sozialgericht Mainz (Az: S 10 U 239/09)

Benjamin Bennecke ist Student der Wirtschaftspädagogik. Dort belegt er auch das Wahlpflichtfacht Sport. Basketball hat es ihm besonders angetan - hier gehört er zu den Besten. Deshalb darf er nun an den Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball teilnehmen. Doch mitten im Finale verletzt er sich schwer am Knie. Die zuständige Unfallkasse sieht keinen Schutz der gesetztlichen Unfallversicherung. Die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport sei zwar grundsätzlich versichert. Ebenso wie im Betriebssport erstrecke sich der Versicherungsschutz aber nicht auf die Teilnahme an Wettkämpfen. Am Sozialgericht Mainz sah man das anders:

Hochschulmeisterschaften sind nicht mit dem Betriebssport vergleichbar. Der Hochschulsport ist gesetzlich verankert und sieht auch die Ausrichtung von Wettkämpfen vor. Die Teilnahme der eigenen Studenten an Hochschulmeisterschaften steht auch im Interesse der Hochschule da bei guter Platzierung das Ansehen der Hochschule steigt. Im Übrigen besteht aufgrund des Wahlpflichtfachs Sport auch eine Verbindung zur Teilnahme an den Meisterschaften.

Benjamin Bennicke ist also durchaus gesetzlich unfallversichert.

GESUNDHEIT+PFLEGE
Probleme beim Aussteigen rechtfertigen keinen Behindertenparkplatz
Sozialgericht Mainz (Az: 13 SB 486/10)

Marianne Marbach hat Probleme aus ihrem parkenden Auto zu kommen. Sobald neben der Fahrertür ein anderes Auto steht, ist ihr das Aussteigen so gut wie unmöglich. Grund ist ihr gesundheitlicher Zustand. Wegen eines künstlichen Harnleiters und schweren Schmerzen an der Wirbelsäule ist sie zu 80 Prozent behindert. Zwar kann sie laufen, aussteigen kann sie nach eigenen Angaben aber nur bei maximal geöffneter Fahrertür. Sie möchte deshalb einen Behindertenparkplatz. Doch der steht ihr nicht zu, entschieden die Richter am Mainzer Sozialgericht:

Behindertenparkplätze sind Menschen vorbehalten, die sich außerhalb des Autos nur mit fremder
Hilfe oder großer Anstrengung fortbewegen können. Die Notwendigkeit eine Wagentür möglichst weit zu öffnen ist allein noch kein Grund für diesen Anspruch. Dann müssten viele Menschen mit Wirbelsäulenproblemen und Übergewicht ebenso einen Behindertenparkplatz erhalten. Die Chance für schwerst Gehbehinderte auf einen günstig gelegenen Stellplatz würde drastisch sinken.

Frau Marbach darf weiter nur den normalen Parkplatz nutzen.

Zuletzt aktualisiert: 25. Mai 2012, 05:40 Uhr

Programm-Tipps

Urteile der Woche

Jede Woche werden im Gerichtssaal wichtige und interessante Urteile gesprochen. Wir stellen Ihnen einige aus den Bereichen Auto, Ausbildung, Arbeit, Familie, Haus, Finanzen, Reisen und Schadenersatz vor.

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