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Geschenke online shoppenWenn der Zoll seine Hand (dr)auf hält

23. November 2022, 11:43 Uhr

Online-Shopping ist gerade in der Vorweihnachtszeit eine praktische Alternative zum herkömmlichen Einkaufen? Allerdings kann das Shoppen im Internet teurer werden als gedacht. Nämlich, wenn das Paket aus einem Nicht-EU-Land kommt. Denn dann ist der Zoll mit im Spiel.

Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bodo Schackow

Oft ist es ganz einfach, Sie bestellen Waren bei einem Internethändler, bezahlen und wenig später haben Sie die Sendung in den Händen. Doch wenn das Paket von außerhalb der Europäischen Union kommt, dann können Zölle und Einfuhrumsatzsteuern anfallen. Bei manchen Waren, wie z.B. Tabak, Kaffee und Alkohol, müssen Sie zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlen.

Abgaben bis 150 Euro Warenwert:

Bei einem Warenwert bis 150 Euro werden keine Zölle erhoben, aber es muss Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Dabei liegt der normale Steuersatz bei 19 Prozent. Ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent gilt beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln.

Abgaben über 150 Euro Warenwert:

Wenn der Wert der Waren auf über 150 Euro geschätzt wird, fallen zusätzlich zu den oben genannten Einfuhrumsatzsteuern noch Zollabgaben an.

Wohin gehen die Einfuhrumsatzsteuern?Die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer stehen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu.

Was sind Zölle?

Zölle sind wie die Einfuhrumsatzsteuer Einfuhrabgaben, die auf importierte Waren erhoben werden. Diese werden von der EU festgelegt und gehen zum größten Teil auch in die Kasse der EU. Je nach Warenkategorie werden verschiedene Zollsätze erhoben.

Ausnahmen

Private Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.

Wer meldet die bestellten Waren beim Zoll an?

Grundsätzlich muss für alle Sendungen aus einem Nicht-EU-Land eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst, für Sie. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Sie dann die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen.

Manches kommt gar nicht durch

Bei einigen Sendungen kann der Zoll die Einfuhr auch verbieten. Das kann passieren, wenn die Ware gegen den gewerblichen Rechtsschutz verstößt oder das Produkt nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Diese beiden Verbote sind oft bei vermeintlich günstigen Markenprodukten der Fall. Denn diese können sich schnell als Fälschungen entpuppen. Solche Waren stellt dann der Zoll sicher und vernichtet sie. Ob der Lieferant dann die Kaufsumme erstattet, steht in den Sternen.

Gefälschte Waren 2021 im Hauptzollamt Dresden

Durch das Hauptzollamt Dresden wurden im vergangenen Jahr über 700.000 gefälschte Waren im Gesamtwert von 42 Millionen Euro beschlagnahmt.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, sollte sich auf den Seiten des Zolls rechtzeitig schlau machen.

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 18. Oktober 2022 | 08:30 Uhr