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Eine Arbeiterin füllt in der Wickeldrahtfabrik des KWO Berlin Schmiermittel in eine Maschine. Bildrechte: picture alliance / ZB | Peer Grimm

Gleichberechtigung in der DDR

08. März 2023, 05:00 Uhr

Der Marxismus-Leninismus hatte es vorgegeben: Die Unabhängigkeit und Gleichberechtigung der Frau war nur durch die Einbeziehung in den Arbeitsprozess zu realisieren. Doch nur in einem sozialistischen Staat, der von aller Unterdrückung und Ausbeutung frei ist, sollte die Frau aus ihrer doppelten Unterdrückung entlassen werden können. Mit dem Gesetz "Über den Mutter- und Kinderschutz" vom 27. September 1950 legte die SED den Grundstein für ihre Frauen- und Familienpolitik:

Auf der Grundlage der Gleichberechtigung ist den Frauen in erhöhtem Maße die Arbeit in der Industrie, im Transportwesen, in der Kommunalwirtschaft, im Handelswesen, in den Maschinenausleih-Stationen, der Volksbildung, des Gesundheitswesens und anderen Institutionen der Deutschen Demokratischen Republik zu ermöglichen.

Aber nicht nur am Arbeitsprozess sollte die Frau beteiligt sein. Auch für den Aufbau und die Realisierung des Sozialismus war die Gleichberechtigung der Frau in der Gesellschaft wichtig. Im September 1945 verkündete Wilhelm Pieck: "Wichtig ist die Einreihung der Frauen unseres Volkes in die antifaschistisch-demokratische Einheitsfront (...) Die von den kommunalen Selbstverwaltungen zu schaffenden Frauenausschüsse und Frauenheime sollen Mittelpunkte für die gemeinsamen Interessen der Frauen, für ihre Schulung und ihren Einsatz im Kampfe für eine bessere Zukunft sein."

Einheitliche Frauenorganisation: "Demokratischer Frauenbund Deutschlands"

1947 entstand als einheitliche Frauenorganisation der "Demokratische Frauenbund Deutschlands" (DFD). So wurde noch vor der eigentlichen Gründung der DDR eine selbstbestimmte Frauenbewegung ausgeschaltet. Der DFD, in dem über eine Million Frauen - vorwiegend Nicht-SED-Mitglieder - organisiert waren, sollte vor allem die Frauen ansprechen, die für SED und FDGB schwer erreichbar waren, also Hausfrauen, Frauen aus dem Handwerk, christliche Frauen. Schon Anfang der 50er Jahre - die erste Vorsitzende Elli Schmidt wurde 1953 aus ideologischen Gründen von Ilse Thiele abgelöst - wurden die Betriebsgruppen des DFD aufgelöst und der DFD auf die nicht-betriebliche Sphäre abgedrängt.

Die Arbeit lag nun vor allem im Bereich der Werbung und Mobilisierung für die Berufstätigkeit. Seit den 70er Jahren engagierte sich der DFD für Kinder- sowie soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Verbesserung der Versorgung und die Erweiterung der Dienstleistungen. Der Frauenbund hat demnach weniger eine politische als eine erzieherisch-mobilisierende Rolle gespielt. In den 60er Jahren gab es jedoch noch einmal einen Aufschwung in der politischen Arbeit mit der Veranstaltung von Frauenkongressen, an denen Frauen aus der ganzen Welt teilnahmen und auf denen für die Partei und die DFD-Funktionärinnen unangenehm harte Diskussionen wie etwa über Frauen in technischen Berufen oder Frauen in leitenden Positionen geführt wurden. Dennoch erklärte die Vorsitzende Ilse Thiele 1964 den Abschluss der SED-Gleichberechtigungspolitik:

Mit Recht können wir also sagen: Wir Frauen haben unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat mit geschaffen, wir gestalten das Leben seiner Bürger mit, wir haben ihn mit in unsere Hände genommen. Bei uns haben die Köchinnen gelernt, den Staat zu regieren!

Der DFD, vom Volksmund boshaft mit "Dienstbar-Folgsam-Dumpf" übersetzt, trat kaum noch politisch in Aktion und war nur noch ausführendes Organ der staatlichen Frauen- und Sozialpolitik.

Frauen politisch machtlos

Die Arbeitsgruppe Frauen bzw. die Frauenabteilung beim Zentralkomitee der SED war für die Frauenpolitik der Partei verantwortlich: Sie instruierte die entsprechenden Kommissionen der Bezirksleitungen, kontrollierte die Umsetzungen von Parteibeschlüssen und war für den DFD zuständig. Die Leiterinnen - seit 1961 Inge Lange - waren stets auch Mitglied bzw. (nicht stimmberechtigte) Kandidatin des ZK. Seit 1962 existierte die Frauenkommission beim Politbüro (ebenfalls unter dem Vorsitz von Inge Lange). Diese hoch angesiedelten Gremien wurden von Frauen geleitet und waren für die Konzipierung von Frauenpolitik verantwortlich, doch vermochten sie weder den Bedeutungsverlust der politischen Förderung von Frauen zu verhindern noch den weiblichen Anteil und Einfluss zu erhöhen.

Dies hing unter anderem damit zusammen, dass die Frauen in den Gremien ihre Arbeit als Mobilisierungs- und Agitationspolitik der Frauen für die Partei verstanden. Sie sollten also die Masse der parteilosen Frauen erreichen und sie für die SED-Politik interessieren und zur Mitarbeit gewinnen.

Zahl berufstätiger Frauen in der DDR Weltspitze ...

Der Anteil der Berufstätigen und der Personen in beruflicher Ausbildung an der erwerbsfähigen Bevölkerung stieg im Laufe der DDR immer mehr an: 1950 waren es 70 Prozent, 1980 schon 95 Prozent. Diese Zahlen konnten jedoch nur mit der zunehmenden Beteiligung von Frauen am Arbeitsprozess erreicht werden. In dieser Hinsicht lag die DDR an der Weltspitze: 1989 gingen 91 Prozent der Frauen zur Arbeit oder befanden sich in einer Ausbildung - 1950 waren es nur 49 Prozent gewesen.

Fotografien von Mahmoud Dabdoub Frauen in der DDR

Alte Dame vor der Universität Bildrechte: MDR/Mahmoud Dabdoub
Frauen in Ost-Berlin, 1986 Bildrechte: Mahmoud Dabdoub
Schießbude auf dem Weihnachtsmarkt Bildrechte: MDR/Dabdoub
Zeitungsredakteurin Bildrechte: Mahmoud Dabdoub
Frauen in Ost-Berlin, 1985 Bildrechte: Mahmoud Dabdoub
Marktfrauen in Leipzig in den 1980er-Jahren Bildrechte: MDR/Mahmoud Dabdoub
Warenanlieferung in Leipzig Bildrechte: Mahmoud Dabdoub
Mit Kinderwagen in der Schlange vor einem Eisladen. Bildrechte: MDR/Mahmoud Dabdoub
Vor dem Auftritt: Frauentanzgruppe in Leipzig in den 1980er-Jahren Bildrechte: Mahmoud Dabdoub
Bildrechte: MDR/Dabdoub
Verkäuferin Bildrechte: Mahmoud Dabdoub

"Hausfrauen" gab es also nur sehr wenige in der DDR, die Frauen vereinten beides: Arbeit und Haushalt. Angesichts dieser Zahlen muss jedoch berücksichtigt werden, dass die vergleichsweise niedrigen Löhne eine Beschäftigung beider Ehepartner in der Regel unabdingbar machte. Hauptwirkungsfeld der Frauen war der nichtproduzierende Sektor: Im Gesundheits- und Sozialwesen waren 85 Prozent, im Bildungswesen und der Kultur 73 Prozent der Beschäftigten Frauen.

Aber auch in männerdominierten Berufszweigen waren zunehmend Frauen tätig. In der Industrie betrug der Frauenanteil 41 Prozent. Fast jede vierte Frau arbeitete hier im Schichtsystem. Von staatlicher Seite sah man im Schichtsystem die Möglichkeit zur Produktionssteigerung und verankerte diese Forderung in den Wirtschaftsplänen. Deren Verbindlichkeit machte auch die Beteiligung von Frauen notwendig. Eine Reihe von Vergünstigungen, zum Beispiel Vorteile bei der Vergabe von Wohnraum, sollten den Anreiz schaffen.

... aber nicht in den Führungspositionen

In Leitungsfunktionen sah man Frauen trotz der hohen Beschäftigungszahlen selten. Diesbezüglich hinkte die DDR selbst westlichen Staaten hinterher. Hatte eine Frau eine leitende Position in einem Betrieb inne, war sie meist um die 40 Jahre, alleinstehend und kinderlos. Um dies zu umgehen, wurden in einigen Betrieben Frauenförderpläne eingeführt. Sie blieben in der Regel meist jedoch nur Plan ohne Erfüllung. Diese Tendenz setzte sich fort, wenn die SED zwar die Teilnahme der Frauen am öffentlichen Leben forderte, doch diese besonders groß war in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die vor allem einen repräsentativen Charakter hatten oder nur eine beratende Funktion ausübten.

Je größer der machtpolitische Einfluss einer Funktion war, desto weniger Frauen waren anzutreffen. Weder im Politbüro - dem höchsten Entscheidungsorgan der SED und des Staates - war eine Frau jemals stimmberechtigtes Vollmitglied, noch war in den leitenden Funktionen des zentralen Parteiapparates eine Mitbestimmung erkennbar.

Einsam an der Spitze: Margot Honecker

Im Politbüro waren gerade zwei Frauen "Kandidat" ohne Stimmrecht: Margarete Müller (seit 1963; Landwirtschafts-Kader), die ohne hauptamtliche politische Funktion blieb, und Inge Lange (seit 1973), deren formale Machtposition als ZK-Sekretär auf das Ressort "Frauenfragen" beschränkt blieb. Dem Ministerrat gehörten die für ihre stalinistischen Terrorurteile berüchtigte Justizministerin Hilde Benjamin (1953-1967) und seit 1963 die Bildungsministerin Margot Honecker an.

Ein Großteil der Frauen arbeitete die seit 1967 üblichen 43 3/4 Stunden (zuvor 48 Stunden) Wochenarbeitszeit. Für Frauen im Drei-Schichtsystem oder mit drei und mehr Kindern belief sich die Arbeitszeit auf 40 Stunden. 1977 wurde dies für alle Frauen mit zwei Kindern ermöglicht. Dem Wunsch nach Teilzeitarbeit, um Familie und Beruf vereinbaren zu können, kamen die Betriebe nur ungern nach, jede Arbeitskraft wurde gebraucht.

Vollbeschäftigte und verheiratete Frauen mit Kindern erhielten einmal im Monat einen "Haushaltstag", an dem sie Besorgungen für Familie oder Haushalt erledigen konnten. Seit 1977 konnten auch alle vollbeschäftigten Frauen ab dem 40. Lebensjahr diesen freien Tag in Anspruch nehmen.

Vereinbarkeit von Kind und Karriere

Nicht nur in den Betrieben, auch in den Abiturstufen und Universitäten stieg in 40 Jahren DDR der Anteil der Frauen an. Bald gab es in den Bildungseinrichtungen über die Hälfte mehr Frauen als Männer. Auffällig wurde dies vor allem im Erziehungswesen. Der Frauenanteil stieg bei pädagogischen Facheinrichtungen von 54 Prozent 1971 auf 76 Prozent 1988. Ein Grund hierfür war sicher auch, dass Studentinnen und Lehrlinge die gleichen Rechte und Vergünstigungen genossen wie berufstätige Frauen. Ein Kind während des Studiums bedeutete nicht auch gleichzeitig das Ende der Karriere.

Die berufliche Qualifikation der Frauen und Männer in der DDR entwickelte sich nach der Gründung des Staates zunächst sehr differenziert. In den 50er Jahren hatten Mädchen und Frauen noch geringere Chancen, einen Beruf zu erlernen. Viele Frauen begnügten sich auch mit einer angelernten Tätigkeit bis zur Heirat und Familiengründung. Vor allem in den 70er Jahren wurde für die Frauen dieser Generation Möglichkeiten der Qualifizierung angeboten, zum Beispiel mit dem Frauensonderstudium. Die 1967 eingeführten Frauensonderklassen ermöglichten auch berufstätigen Frauen und Müttern mit einem Direkt- oder Abendstudium an Fachschulen die Weiterbildung.

Die Frauen wurden - bei voller Weiterzahlung des Lohnes - an zwei Tagen in der Woche von der Arbeit freigestellt. Für das Direktstudium erhielten die Absolventen einer Frauensonderklasse bis zu 80 Prozent ihres Nettoverdienstes.

Stark, selbstbewusst und doch ausgenutzt

In den 80er Jahren schränkte man das Berufswahlfeld für Frauen ein, unter anderem als Reaktion auf die hohen Ausfallquoten durch das Babyjahr oder bei Erkrankung der Kinder. Dies hatte zugleich die Benachteiligung der Frauen hinsichtlich ihrer sozialen Stellung zur Folge. Trotz wachsendem Qualifikationsgrad auf allen Gebieten wurden Frauen nicht immer entsprechend ihrer Eignung eingesetzt. Oft verzichteten die Frauen aber auch für die Familie auf eine bessere Anstellung.

Die Frauenpolitik der SED war zwar bis zu einem gewissen Grad auf die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie ausgerichtet. Dass dies jedoch nur den organisatorischen - Unterbringung der Kinder in der Krippe, Kindergarten oder Hort - und zeitlichen Aspekt betraf, zeigen die hohen Scheidungsraten. Gleichfalls erklärt dies, warum Männer eher in leitenden Funktionen eingesetzt wurden: Die Gleichberechtigungspolitik der SED war allein auf Frauen zugeschnitten. Einem Mann wurde das Babyjahr oder der "Haushaltstag" nur in Ausnahmesituationen genehmigt.

Gelohnt wurde es den Frauen nicht, dass sie arbeiten gingen. Zwar gab es nach den rechtlichen Bestimmungen der DDR für gleiche Arbeit auch die gleiche Entlohnung, doch traf dies nicht auf Frauen zu: In der Lohnentwicklung und im Lohnniveau gab es deutliche Unterschiede, denn Frauen waren überwiegend in den Wirtschaftszweigen beschäftigt, die unterdurchschnittlich an der Lohnentwicklung beteiligt waren. Sie waren also nur Lückenbüßer für fehlende männliche Arbeitskräfte.

Der Ausbau des Mutter- und Kinderschutzes

Das schon erwähnte Gesetz über den "Mutter- und Kinderschutz" beinhaltete auch staatliche Hilfen bei der Geburt, Betreuung und Erziehung der Kinder. In den folgenden Jahren wurde dies immer weiter ausgebaut. So betrug der Schwangerschafts- und Wochenurlaub zuletzt 26 Wochen. Nach dem Wochenurlaub erhielt jede Mutter das Recht auf Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Seit 1976 erhielten die Mütter zusätzlich ab dem zweiten Kind bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes eine Unterstützung: 65 bis 90% des Nettoverdienstes. Kinderreiche Mütter erhielten noch weitgehendere Unterstützungen. Darüber hinaus hatte die Mutter von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Freistellung einen Kündigungsschutz.

Bei all diesen frauenspezifischen Maßnahmen muss berücksichtigt werden, dass sie vornehmlich den jüngeren Frauen bzw. später geborenen zugute kamen, denn erst mit dem Amtsantritt Honeckers 1971 wurden im Sinne der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik die Leistungen erweitert. Ältere Frauen hatten wegen ihres geringen Verdienstes, trotz längerer Arbeitszeiten, auch geringere Rentenansprüche.

Berufstätige Frauen gegen chronischen Arbeitskräftemangel

Im Laufe der DDR änderten sich die Intentionen der Partei, Frauen in den Arbeitsprozess einzubinden. In den 50er Jahren wurden zunächst die Voraussetzungen geschaffen für die Integration möglichst vieler Frauen in die Arbeitswelt. Dabei begünstigten die ideologischen Ziele auch die ökonomischen Vorstellungen von Staat und Partei: Zum einen konnte man sich die von den marxistischen Klassikern geforderte Einbindung der Frau in den Arbeitsprozess zugute halten, gleichzeitig sah man in der Beteiligung der Frauen am Arbeitsprozess eine Lösung für den chronischen Arbeitskräftemangel.

Um diese Forderungen auch für die Frauen in der Praxis, im beruflichen Alltag erfüllen zu können, hatte das Politbüro 1952 einen Beschluss über die Bildung von "Frauenausschüssen" gefasst. Hiernach waren diese zunächst direkt den Leitungen der "Grundorganisationen der SED" in den Betrieben und Einrichtungen unterstellt. Ende 1964 wurden sie in den Aufgabenbereich der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) eingegliedert. Trotz aller Bemühungen der Ausschüsse, der Frauenfrage in den Betrieben größere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, waren es vornehmlich Frauen, die auf den weniger belohnten Arbeitsplätzen saßen. Noch deutlicher zeigten aber die für die Frauenförderung in den Betrieben und Verwaltungen seit Anfang der 50er Jahre installierten Frauenförderungspläne die Intention der Partei hinsichtlich betrieblicher Frauenarbeit. Seit 1952 waren sie Pflichtbestandteil der Betriebskollektivverträge, die zwischen Betriebsdirektoren und Gewerkschaft abgeschlossen wurden.

Sie wurden auch im Gesetzbuch der Arbeit 1961 festgeschrieben. Aus Desinteresse der betrieblichen Funktionäre übernahmen die Frauenausschüsse die Ausarbeitung der Frauenförderungspläne und ihre Kontrolle. Hauptaugenmerk war die Qualifizierung der Frauen. Die politische Dimension verloren die Pläne in den 60er Jahren und wurden allein auf die berufliche Qualifizierung festgelegt.

Lösung der Frauenfrage statt Emanzipation der Geschlechter

In den 70er und 80er Jahren gingen immer mehr verheiratete Frauen und Mütter von einer Vollbeschäftigung zur Teilzeitarbeit über, zugleich sank auch die Geburtenrate stark herab und die Anzahl der Ehescheidungen nahm kontinuierlich zu. Dies hatte zum größten Teil seine Ursache in dem Versuch, berufliche, gesellschaftliche und häusliche Aufgaben miteinander zu vereinbaren - ein Problem, das die Frauen in den meisten Fällen allein zu lösen hatten. Die SED versuchte nun ihrerseits die Vergünstigungen für Familien, Mütter und Frauen zu verstärken. Allerdings trafen diese sozialpolitischen Vergünstigungen nur für Frauen zu.

So verließ auch die DDR mit ihren vielgepriesenen sozial- und frauenpolitischen Leistungen nicht das traditionelle Leitbild von Frau und Mutter. In der DDR ging es nur um die "Lösung der Frauenfrage", nicht aber um die Emanzipation der Geschlechter von Geschlechterordnungen. Die Emanzipation wurde nicht in Frage gestellt, erst recht nicht nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Fristenregelung 1972: Auch in der DDR blieb die Abtreibung in den Anfangsjahren strafbar.

Die Fristenregelung 1972 war die erste auf deutschem Boden. Das Gesetz billigte den Frauen ein grundsätzliches Selbstbestimmungsrecht innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft zu. Über Abbrüche danach hatte eine Ärztekommission zu entscheiden. Mit dem Inkrafttreten der Regelung nahmen die Abtreibungen sprunghaft zu,
verringerten sich aber in den Folgejahren wieder.

Eine öffentliche Diskussion über die Frauenpolitik der SED fand praktisch nicht statt - der Spielraum der Medien war eng, und der DFD hielt sich an die Direktiven und Interpretationen der Partei. In diese Leitbilder passten Hausfrauen, kinderlose Frauen oder Rentnerinnen nicht. Gerade hier wird die Funktionalität des Frauenbildes in der DDR deutlich.

Frauenthemen in Kunst und Kultur offener behandelt

Literatur und Kunst spielten in der vom Arbeitsalltag geprägten DDR eine wichtige Rolle der Entspannung. Hier gab es die Möglichkeit, Frauenthemen offener zu behandeln, vor allem die Künstlerinnen und Schriftstellerinnen trafen die Bedürfnisse der Frauen konkret, wie zum Beispiel die Malerin Lea Grundig, die Schriftstellerin Anna Seghers, aus der jüngeren Generation Christa Wolf, Sarah Kirsch oder Irmtraud Morgner, deren Roman "Leben und Abenteuer der Trobadora Beatriz und ihrer Spielfrau Laura" auch von der westlichen Frauenbewegung mit Begeisterung gelesen wurde.

In den 80er Jahren bildeten sich unter dem Dach der Kirche neben vielen anderen informellen Gruppen auch Frauengruppen. Sie behandelten Themen, die ansonsten in der Öffentlichkeit tabuisiert wurden: Sozialisation in der Familie, Gewalt gegen Frauen. Eine dieser Gruppen war die Berliner Initiative "Frauen für den Frieden" um Ulrike Poppe und Bärbel Bohley, die 1982 aus dem Protest gegen das neue Wehrdienstgesetz entstanden war, das vorsah, im Verteidigungsfall auch Frauen in die allgemeine Wehrpflicht einzubeziehen.

Die Berliner Gruppe schrieb: "Wir Frauen glauben, dass die Menschheit heute an einem Abgrund steht und dass die Anhäufung von Waffen nur zu einer wahnsinnigen Katastrophe führt. Dieser schreckliche Untergang kann vielleicht verhindert werden, wenn alle Fragen, die sich aus dieser Tatsache ergeben, öffentlich diskutiert werden." Die Staatssicherheit reagierte mit Repressionen und Verhaftungen: Bärbel Bohley wurde aus dem Vorstand des Verbandes Bildender Künstler ausgeschlossen und im Herbst 1983 zusammen mit Ulrike Poppe verhaftet.

Trotz aller Vorteile war Maßstab der Gleichberechtigung männlich bestimmt

Es ist eine Tatsache, dass Frauen als Arbeitskräfte eine wichtige Ressource der sozialistischen Planwirtschaft waren. Man darf trotz aller objektiven Vorteile für die Frauen und ein in den Jahren gewachsenes Selbstbewusstsein der arbeitenden Frauen dennoch nicht übersehen, dass durch die paternalistische Gleichberechtigungspolitik letzten Endes zementiert wurde, dass allein "Vater Staat" bestimmte, was für die Frauen gut sei: die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Mehr noch, der Maßstab der Gleichberechtigung war männlich bestimmt und orientierte sich vor allem an beruflichen Leistungen und Karrieren.

Dieser Text erschien erstmals 2004.

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