Die Medienschau

Medienschau zum AfD-Urteil

19. September 2024, 22:06 Uhr


"Das Bundesverfassungsgericht hat der ganz großen Mehrheit der Bundestagsfraktionen jetzt juristisch den Rücken gestärkt. [...]  schreibt die Volksstimme aus Magdeburg. Aber: Die AfD vertritt im aktuellen Bundestag über zehn Prozent der Wähler. Daraus entsteht kein Anspruch auf politische Gestaltungsmacht [...] wohl aber auf Teilhabe am demokratischen Prozess. Man kann die Abgeordneten der AfD für versprengte Rechtsextreme halten, die Wähler haben trotzdem den Respekt verdient, dass ihre Vertreter, der Fraktionsgröße angemessen, die Ausschüsse leiten dürfen."

Auch die Allgemeine Zeitung aus Mainz kritisiert: "Die AfD ist eben keine normale Partei, sie steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes[...]. Auf der anderen Seite kann sich die AfD bei der derzeitigen Praxis als Opfer einer Blockademehrheit der «Altparteien» inszenieren. Das verfängt durchaus. Die Frage muss erlaubt sein: Wie groß wäre der Schaden, den ein Ausschussvorsitzender der AfD anrichten könnte? Ist der politische Schaden nicht größer, den die heutige Posten-Quarantäne verursacht?"

Die Neue Osnabrücker Zeitung meint: "Die Klarstellung der Karlsruher Richter ändert nichts an der Tatsache, dass es bislang weder den Ampel-Parteien noch der CDU/CSU gelungen ist, die AfD im parlamentarischen Prozess inhaltlich kaltzustellen. Die Strategie systematischer Ausgrenzung und Verteufelung geht offensichtlich nicht auf. "

Dagegen argumentiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung: "Die Pflicht zur Gleichbehandlung bedeutet ja alles andere als Zustimmung oder Zusammenarbeit. Vielmehr manifestiert sich hier der Respekt vor dem Wählerwillen im Hohen Haus. Aber dieses Haus hat auch einen von der Verfassung festgelegten Zweck. Wer das Parlament als Forum für Beleidigungen und persönliche Angriffe begreift, seine Abläufe stört und Kriminelle einschleust, der muss die verfassungsmäßigen Grenzen seines Mandats zu spüren bekommen."

Zum Abschluss kommentiert die Leipziger Volkszeitung: "Brandners Reaktion nach dem Urteil spricht Bände: Die 'jetzigen Mehrheiten' würden sich an diesem Urteil 'messen lassen müssen, wenn sie einmal in der Minderheit sind', droht er. Die AfD hat sich weiter radikalisiert, beflügelt durch die Wahlergebnisse in Ostdeutschland. [...] Niemand, auch nicht das höchste deutsche Gericht, kann demokratische Abgeordnete dazu zwingen, Extremisten zu wählen. Gut, dass Karlsruhe das klargestellt hat."