Die neuen Corona-Regeln für Sachsen
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01. Dezember 2021, 14:27 Uhr
Inhalt des Artikels:
- Viele Sachen sind jetzt geschlossen
- Das sind die Regeln für Geschäfte und Gaststätten
- Wenn die Menschen sich in ihrer Freizeit treffen wollen
- An manchen Orten gibt es eine Ausgangs-Beschränkung
- Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln
- Diese Regeln gibt es für Schulen
- In Kranken-Häusern und Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln
- In Bussen und Bahnen gibt es diese Regeln
- An diese Regeln müssen sich die Menschen
bei Gottes-Diensten halten
Ab dem 22. November gibt es neue Corona-Regeln
in dem Bundes-Land Sachsen.
Die neuen Corona-Regeln heißen: Corona-Notfall-Verordnung.
Sie gelten:
In allen Land-Kreisen
und in allen kreis-freien Städten in Sachsen.
Die neuen Corona-Regeln sind überall in Sachsen gleich.
Viele Sachen sind jetzt geschlossen
Alle diese Angebote sind ab heute geschlossen:
- Kulturelle Angebote,
- Freizeit-Angebote
- und Sport-Stätten.
Dort darf jetzt kein Mensch hin-gehen.
Es gibt auch keine Weihnachts-Märkte.
Das sind die Regeln für Geschäfte und Gaststätten
In wichtigen Geschäften müssen die Menschen
sich an die Abstands-Regeln und Hygiene-Regeln halten.
Wichtige Geschäfte sind zum Beispiel:
- Supermärkte,
- Apotheken
- und Tankstellen.
In allen anderen Geschäften müssen die Menschen
sich an die 2-G-Regel halten.
Und diese Geschäfte dürfen nur noch offen sein:
Von 6:00 Uhr am Morgen
bis 20:00 Uhr am Abend.
Das ist auch in Gaststätten so.
Wenn die Menschen sich in ihrer Freizeit treffen wollen
Es dürfen sich nur noch die Menschen aus 1 Haushalt
mit 1 Menschen aus 1 anderen Haushalt treffen.
Und bestimmte Menschen werden in der Gruppe nicht mit-gezählt.
Das sind:
• Menschen, die vom Corona-Virus genesen sind.
• Menschen, die schon gegen das Corona-Virus ge-impft sind.
• Und Menschen, die jünger als 16 Jahre sind.
An manchen Orten gibt es eine Ausgangs-Beschränkung
Wenn an einem Ort der Inzidenz-Wert größer als 1 Tausend ist:
Dann gibt es dort eine Ausgangs-Beschränkung.
Sie dauert von 22:00 Uhr in der Nacht bis 6:00 Uhr am Morgen.
Wenn Menschen nicht gegen das Corona-Virus ge-impft sind:
Dann müssen sie sich an diese Ausgangs-Beschränkung halten.
Erst wenn der Inzidenz-Wert für 3 Tage kleiner als 1 Tausend ist:
Dann gibt es die Ausgangs-Beschränkung nicht mehr.
Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln
An den Arbeits-Plätzen gibt es jetzt die 3-G-Regel.
Das bedeutet:
Es dürfen nur Menschen arbeiten:
• Die ge-impft,
• genesen
• oder getestet sind.
Diese Regeln gibt es für Schulen
Die Schulen sollen weiter auf-bleiben.
Aber es gibt jetzt für die Schulen
für einige Zeit keine Präsenz-Pflicht mehr.
Das bedeutet:
Die Eltern dürfen jetzt selber bestimmen:
• Ob die Schüler in die Schule gehen sollen.
• Oder ob sie zu Hause bleiben sollen.
An allen Schulen gibt es wieder eine Masken-Pflicht.
Die Kinder müssen eine Schutz-Maske anziehen.
• Wenn sie zu ihren Klassen-Zimmern gehen.
• Und wenn sie im Unterricht sitzen.
Nur in manchen Schulen gibt es keine Masken-Pflicht.
Das sind:
• Die Grund-Schulen
• und Förder-Schulen.
In den Schulen müssen die Kinder
in jeder Woche 3 Corona-Tests machen.
In Kranken-Häusern und Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln
• In Kranken-Häusern
• und Pflege-Heimen
müssen die Menschen eine FFP2-Maske anziehen.
Alle Mitarbeiter und Besucher müssen einen Corona-Test machen.
Wenn sie zum Beispiel in den:
• Pflege-Heimen für ältere Menschen
• und Wohn-Heimen für Menschen mit Behinderung arbeiten.
Oder wenn sie dort Menschen besuchen wollen.
Den Corona-Test müssen sie immer an dem Tag machen:
• An dem sie arbeiten
• oder an dem sie einen Menschen besuchen wollen.
Oder sie können den Corona-Test 1 Tag vorher machen.
In schwerer Sprache heißt das:
Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
In Bussen und Bahnen gibt es diese Regeln
Im Bus und in der Bahn müssen die Menschen
jetzt immer eine FFP2-Maske anziehen.
Außerdem müssen sie sich an die 3-G-Regeln halten.
Das bedeutet,
es dürfen nur Menschen mitfahren:
• Die ge-impft,
• genesen
• oder getestet sind.
Die Menschen müssen eine Corona-Test-Nachweis vorzeigen.
Wenn sie nicht ge-impft sind.
Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
An diese Regeln müssen sich die Menschen
bei Gottes-Diensten halten
Bei Treffen von
• Kirchen
• und Glaubens-Gemeinschaften
gibt es jetzt die 3-G-Regel.