Eine Frau aus der Stadt Ballenstedt hat ihren Nachbar getötet

14. August 2019, 12:36 Uhr

Vor dem Land-Gericht in der Stadt Magdeburg
hat gestern ein Prozess angefangen.
Eine Frau aus Ballenstedt hat vor dem Land-Gericht gesagt:
Dass sie ihren Nachbarn getötet hat.

Dann hat die Frau noch gesagt:
Das es Notwehr war.
Sie hätte sich nur gewehrt:
Weil ihr Nachbar Sex mit ihr haben wollte.
Sie wollte das aber nicht.

Deshalb hat sie den Nachbarn:
    • Mit einem Messer
    • und einem Beil angegriffen.
Und dann hat sie ihn getötet.
Den toten Nachbarn hat sie im Keller vergraben.

Die Staats-Anwaltschaft sagt:
Die Tat war keine Notwehr.
Das war Totschlag.

Die Frau hat die Renten-Versicherung betrogen

Viele Jahre hat sich die Frau um den älteren Nachbarn gekümmert.
Nachdem sie ihn getötet hatte:
Hat sie die Rente vom Nachbarn viele Jahre weiter bekommen.
Denn sie hat der Renten-Versicherung nicht gesagt:
Dass der Nachbar tot ist.
Weil kein Mensch wissen sollte: Dass sie den Nachbarn getötet hat.

Die Renten-Versicherung hat der Frau 100 Tausend Euro bezahlt.
Denn die Renten-Versicherung wusste ja nicht:
Dass der Nachbar schon viele Jahre tot ist.
Das bedeutet: Die Frau hat die Renten-Versicherung betrogen.

Warum die Renten-Versicherung nichts gemerkt hat:
Weiß die Staats-Anwaltschaft noch nicht.

Vielleicht ist die Straftat schon verjährt

Das bedeutet: Dass die Straftat schon zu lange her ist.
Und die Frau deshalb nicht mehr bestraft werden kann.

Die Frau sagt:
Sie hätte den Nachbarn im Jahr 1995 getötet.
Dann wäre die Straftat schon vor über 20 Jahren passiert.
Und die Straftat wäre verjährt.

Die Staats-Anwaltschaft denkt:
Dass die Frau den Nachbarn erst im Jahr 2001 getötet hat.
Das bedeutet: Die Frau kann noch bestraft werden.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 13. August 2019 | 13:00 Uhr