Eine Frau aus der Stadt Ballenstedt hat ihren Nachbar getötet
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14. August 2019, 12:36 Uhr
Vor dem Land-Gericht in der Stadt Magdeburg
hat gestern ein Prozess angefangen.
Eine Frau aus Ballenstedt hat vor dem Land-Gericht gesagt:
Dass sie ihren Nachbarn getötet hat.
Dann hat die Frau noch gesagt:
Das es Notwehr war.
Sie hätte sich nur gewehrt:
Weil ihr Nachbar Sex mit ihr haben wollte.
Sie wollte das aber nicht.
Deshalb hat sie den Nachbarn:
• Mit einem Messer
• und einem Beil angegriffen.
Und dann hat sie ihn getötet.
Den toten Nachbarn hat sie im Keller vergraben.
Die Staats-Anwaltschaft sagt:
Die Tat war keine Notwehr.
Das war Totschlag.
Die Frau hat die Renten-Versicherung betrogen
Viele Jahre hat sich die Frau um den älteren Nachbarn gekümmert.
Nachdem sie ihn getötet hatte:
Hat sie die Rente vom Nachbarn viele Jahre weiter bekommen.
Denn sie hat der Renten-Versicherung nicht gesagt:
Dass der Nachbar tot ist.
Weil kein Mensch wissen sollte: Dass sie den Nachbarn getötet hat.
Die Renten-Versicherung hat der Frau 100 Tausend Euro bezahlt.
Denn die Renten-Versicherung wusste ja nicht:
Dass der Nachbar schon viele Jahre tot ist.
Das bedeutet: Die Frau hat die Renten-Versicherung betrogen.
Warum die Renten-Versicherung nichts gemerkt hat:
Weiß die Staats-Anwaltschaft noch nicht.
Vielleicht ist die Straftat schon verjährt
Das bedeutet: Dass die Straftat schon zu lange her ist.
Und die Frau deshalb nicht mehr bestraft werden kann.
Die Frau sagt:
Sie hätte den Nachbarn im Jahr 1995 getötet.
Dann wäre die Straftat schon vor über 20 Jahren passiert.
Und die Straftat wäre verjährt.
Die Staats-Anwaltschaft denkt:
Dass die Frau den Nachbarn erst im Jahr 2001 getötet hat.
Das bedeutet: Die Frau kann noch bestraft werden.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 13. August 2019 | 13:00 Uhr