Amt abgeben

29. August 2023, 09:58 Uhr

Wenn Menschen eine besondere Aufgabe haben,
dann heißt es auch:
Sie haben ein besonderes Amt.
Zum Beispiel:
    • Das Amt Bürgermeister zu sein.
    • Das Amt der Chef von einem Verein zu sein.
    • Oder das Amt Minister-Präsident zu sein.

Wenn der Mensch dieses Amt nicht mehr machen will:
Dann gibt er das Amt ab.
Oder wenn er das Amt nicht mehr machen darf:
Dann muss er das Amt abgeben.
Das bedeutet:
Er macht diese besondere Aufgabe nicht mehr.