offener Straf-Vollzug

29. April 2019, 11:48 Uhr

Das bedeutet:

Straftäter können am Tage das Gefängnis verlassen.
Sie können zum Beispiel:
    • Arbeiten gehen,
    • zur Schule gehen
    • oder einen Beruf lernen.
Abends müssen sie dann in das Gefängnis zurück kommen.