Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht, verkündet das Urteil in Sachen „Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen“.
Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht, verkündet das Urteil in Sachen „Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen“. Bildrechte: picture alliance/dpa | Uli Deck