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Mit einem Wohngeldrechner lässt sich schnell im Selbsttest prüfen, ob man Anspruch auf Wohngeld haben könnte. Bildrechte: imago images/MiS

Finanzielle UnterstützungWohngeld beantragen und nicht verschenken: So geht es

07. November 2022, 09:21 Uhr

Nur die Hälfte der deutschen Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, beantragen es auch. Aktuell sind es immerhin 177 Euro pro Monat, die der Staat den Leistungsempfängern im Durchschnitt zur Miete zuzahlt. Laut Bundesbauministerin Geywitz soll dieser Betrag 2023 sogar auf 370 Euro angehoben werden. Doch wer kann den Zuschuss überhaupt bekommen und vor allem: Wie?

von Annett Böhm und Jonas Grünwald, MDR-Wirtschaftsredaktion

Rund 700.000 Haushalte "verschenken" Entlastung – oft aus Unkenntnis

Aktuell beziehen rund 700.000 Haushalte Wohngeldzuschüsse. "Das könnten doppelt so viele sein. Es ist leider so, dass die Hälfte der Berechtigten dieser Zuschuss nicht erreicht", sagt Franz Michel, Leiter der Wohnungs- und Mietenpolitik vom Deutschen Mieterbund gegenüber dem MDR. Doch viele Haushalte nehmen ihr Anspruchsrecht nicht wahr.

Für Dr. Ralph Henger gibt es zwei wesentliche Hauptgründe: "Zum einen ist es die geringe Bekanntheit. Viele wissen nicht, was Wohngeld wirklich bedeutet und können mit dem Begriff nichts anfangen." Das Problem sei hier insbesondere die Nähe zu anderen Begriffen, insbesondere zu den "Kosten der Unterkunft und Heizung", kurz: KdU, die im Rahmen der Grundsicherung bezahlt wird. Daraus entstünde eine Assoziation zu Hartz IV.

Die Angst, stigmatisiert zu werden, sei damit für viele ein Grund, auf solche Hilfen zu verzichten. "Hier wollen wir definitiv nachsteuern und so viel Aufmerksamkeit wie möglich auf das Thema lenken, denn jede und jeder hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, wenn er oder sie die Voraussetzungen erfüllt“, erklärt die Pressesprecherin des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Zuschuss ab 2023 für wesentlich mehr Haushalte geplant

Die Bundesregierung plant, eine Wohngeldreform auf den Weg zu bringen. Damit würden ab Januar rund zwei Millionen Haushalte leistungsberechtigt sein, weil dann auch die Einkommensgrenzen zur Berechnung deutlich nach oben angepasst werden sollen. Die durchschnittliche Leistung würde dann sogar 370 Euro pro Monat betragen, wenn die Reform umgesetzt wird. "Man sollte spätestens dann unbedingt überprüfen, ob man wohngeldberechtigt ist. Das nächste Jahr ist eine vollkommen neue Welt", sagt Dr. Ralph Henger vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Behörden am Limit – mitunter lange Bearbeitungszeiten

Für viele abschreckend seien laut Franz Michel, Leiter der Wohnungs- und Mietenpolitik vom Deutschen Mieterbund, auch die teilweise monatelangen Bearbeitungszeiten: "Die Kommunen sind schon jetzt überlastet und haben wenig Kapazitäten." Obwohl die Bearbeitungszeit bei drei bis sechs Wochen liegen sollte, warten Antragssteller teilweise mehrere Monate.

Die Zahl der Haushalte, die mit Beginn des kommenden Jahres ein Anrecht auf Wohngeld haben, könnte sich mit der geplanten Wohngeldreform noch einmal verdreifachen. Auch das sei in den Köpfen vieler Betroffener, wenn sie den Aufwand zum Beantragen erst gar nicht auf sich nehmen.

Nicht nur Mieter haben ein Anrecht auf WohngeldViele Eigentümer sind ebenfalls berechtigt, Wohngeld zu beantragen. In diesem Fall spricht man von einem Lastenzuschuss. Das ist de facto dasgleiche wie der Mietzuschuss. Daher gelten auch die gleichen Ausschlusskriterien. Eigentümer, die in ihrem Haus nicht nur leben, sondern auch Geschäftsräume betreiben, bekommen den Zuschuss aber nur für Wohnräume.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Es empfiehlt sich unverbindlich zu überprüfen, ob man selbst Anspruch auf Wohngeld hat. Um das zu ermitteln, braucht man die Angaben aller der im Haushalt lebenden Menschen, deren monatliches Gesamteinkommen, sowie die Kaltmiete.

Dazu bieten sich zahlreiche Wohngeld-Rechner im Internet an – wie zum Beispiel vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Doch es gibt auch andere Anbieter im Netz.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Um Wohngeld zu beantragen, reicht ein formloser Antrag, um die Frist zu wahren. Generell sind jedoch spezielle Antragsformulare notwendig, die sich von Ort zu Ort unterscheiden können. Häufig beinhalten diese Fragen zum Verdienst des Antragsstellers, Untermietverträge, sowie weitere finanzielle Informationen.

Wo reiche ich den Antrag ein?

Für das Wohngeld sind die Kommunen zuständig. Das bedeutet, dass der Antrag beim entsprechenden Wohngeldamt der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung eingereicht werden muss. Das geht per Post, persönlich und an einigen Orten sogar online. Es hat allerdings auch Vorteile, seinen Antrag persönlich im Amt abzugeben. So können fehlende Informationen oder Formulare an Ort und Stelle nachgetragen werden. Das kann in den meisten Fällen den Prozess beschleunigen.

Wohngeld kurz und knapp (für mehr Informationen bitte aufklappen)

  • Ein Zuschuss für Mieter und Eigentümer
  • Beratung und Antrag bei der kommunalen Wohngeldstelle
  • Jeder Beitrag wird individuell berechnet


Es richtet sich nach:

  • Einkommen
  • Haushaltsmitglieder
  • Mietenstufe (Die Mietenstufe beinhaltet einen Wert, der bei der Berechnung des Wohngeldes herangezogen wird. Sie repräsentiert das lokale Mietniveau. Es gibt insgesamt sieben Stufen. Je höher die Stufe, desto teurer ist die durchschnittliche Miete. Die Mietstufen der einzelnen Kommunen sind auf der Seite des Bundesministeriums einsehbar.)


Bewilligungszeitraum:

  • Wird nicht rückwirkend gezahlt
  • Der vorläufige Bewilligungszeitraum ist zwölf Monate, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden


Der bewilligte Betrag kann zwischenzeitlich erhöht werden, wenn:

  • mehr Personen im Haushalt (etwa durch die Geburt eines Kindes)
  • weniger Einkommen (von mindestens 15 Prozent zum Beispiel durch Kurzarbeit)
  • Erhöhung der Miete (von mindestens 15 Prozent
  • Kann zusammen mit anderen Leistungen bezogen werden

AchtungWohngeld kann zusammen mit anderen Leistungen bezogen werden.

Aber es kann nicht gezahlt werden, falls bereits andere Leistungen in Anspruch genommen werden, die Unterkunftskosten beinhalten.

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MDR Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 27. September 2022 | 21:45 Uhr