Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio

Leben

GesundheitRezepteGartenFamilienlebenLifestyleRechtFinanzenDigitalesMobilität
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheEx-Partner dürfen sich beide um den gemeinsamen Hund kümmern

03. Juni 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Ex-Partner dürfen sich beide um den gemeinsamen Hund kümmern

Landgericht Frankenthal (Az.: 2 S 149/22)

In dem Fall geht es um die Folgen einer Trennung. Ein Mann und sein ehemaliger Lebensgefährte schaffen sich während ihrer Beziehung einen Labrador an. Nach der Trennung bleibt der Hund bei einem der beiden Ex-Partner. Der andere will sich auch gern um das Tier kümmern und verlangt von seinem früheren Lebensgefährten einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Hund. Dies wird ihm mit der Begründung verweigert, es sei für den Hund als Rudeltier besser, wenn er ausschließlich bei einer Hauptbezugsperson bliebe.

Die Ex-Partner werden sich nicht einig und der Streit um den Labrador landet vor dem Landgericht Frankenthal. Die Richter entscheiden den Fall im Sinne eines Wechselmodells: "Auch wenn es sich um ein Tier handelt, ist nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums zu entscheiden. Der Hund wurde während der Partnerschaft gemeinsam angeschafft. Beiden früheren Besitzern steht auch nach dem Ende der Partnerschaft eine Teilhabe am gemeinsamen Eigentum zu. Beide Männer dürfen sich jeweils zwei Wochen um den Hund kümmern. Eine Gefährdung des Tierwohls besteht nicht."


Leiharbeiter dürfen weniger Lohn bekommen

Bundesarbeitsgericht Erfurt (Az.: 5 AZR 143/19)

Fabiola Fashion* ist Verkäuferin bei einem Modeunternehmen in Bayern. Als Leiharbeiterin verdient sie im Jahr 2017 mit 9 Euro Stundenlohn etwa ein Drittel weniger als die Festangestellten, die mehr als 13 Euro brutto erhalten. Fabiola prangert das an. Schließlich leiste sie die gleiche Arbeit wie die Stammbelegschaft. Gemeinsam mit dem DGB-Rechtsschutz zieht sie durch die Instanzen und fordert diesen Lohnunterschied ein. Erfolglos.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt begründen ihre Entscheidung gegen eine Gleichstellung von Leiharbeitern wie folgt: "Vom Grundsatz 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' in der Leiharbeit darf abgewichen werden und zwar dann, wenn dieser schlechtere Lohn in einem Tarifvertrag geregelt ist. Diese Tarifverträge müssen dann ausgleichende Vorteile wie mehr Freizeit oder Urlaub vorsehen. Ein Gesamtschutz ist bei der Klägerin gewährleistet. Ein Verstoß gegen die EU-Leiharbeitsrichtlinie liegt nicht vor."

Die Differenz von mehr als vier Euro pro Stunde bekommt Fabiola Fashion nicht.


Kündigung provoziert? Weniger Unterhalt nach Jobwechsel

Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 5 UF 44/22)

Ein Ehepaar streitet vor Gericht um den Trennungsunterhalt. Bei den Verhandlungen will die Frau nicht akzeptieren, dass ihr Ex aufgrund seines geringeren Einkommens bei der neuen Arbeitsstelle weniger zahlen würde. Sie behauptet, ihr Mann habe seine vorherige Stelle nicht schicksalhaft verloren, wie er versichert. Vielmehr habe er die Kündigung provoziert, indem er den Gesellschafter des Unternehmens massiv beleidigt habe. Konkret geht es durch den neuen Job des Ex-Mannes um einen Einkommensrückgang von rund 2.100 Euro netto – unterhaltsrechtlich durchaus relevant.

Hat der Unterhaltspflichtige eine Leistungsminderung also vielleicht selbst verschuldet? Im Ergebnis stellt das Oberlandesgericht Hamm fest: "Dem Angeklagten kann der Verlust des vorherigen Arbeitsplatzes nicht vorgeworfen werden. Es konnte nicht festgestellt und bewiesen werden, dass er seine Kündigung verantwortungslos oder leichtfertig herbeigeführt hat."

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. Juni 2023 | 06:00 Uhr