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Handy-Datenaffäre in Sachsen : Behörden sammeln Daten wider besseren Wissens

In der Handy-Affäre in Sachsen gibt es neue Erkenntnisse. Die Polizei wusste offenbar vor der Dresdner Anti-Nazi-Demonstration, dass Personen vor Ort sein würden, deren Telefone nicht überwacht werden dürfen. Die Dokumente liegen dem MDR vor. Verfassungsrechtler Wieland wirft der sächsischen Justiz außerdem vor, den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Funkzellenabfrage nicht noch einmal selbst geprüft zu haben. Oppositionspolitiker fordern eine schnelle Aufklärung der neuen Vorwürfe.

Die sächsischen Behörden haben offenbar bewusst in Kauf genommen, dass sie mit der massenhaften Handydatenabfrage während der Anti-Nazi-Demonstrationen in Dresden gegen geltendes Recht verstoßen. Aus Unterlagen der Polizei, die der MDR-Rechercheredaktion vorliegen, geht hervor, dass die betroffenen Polizeidirektionen, das Polizeipräsidium, das sächsische Innenministerium und die Staatsanwaltschaft Dresden schon im Vorfeld schriftlich darüber informiert waren, welche Politiker oder Pfarrer wann, wo und bei welcher Veranstaltung dabei sein würden.

Die Auflistungen sind so detailliert, dass selbst Straßennamen und Kreuzungsbereiche benannt sind. Politiker, Anwälte oder Pfarrer genießen per Gesetz besonderen Schutz vor polizeilichen Ermittlungen - zum Beispiel dürfen ihre Telefondaten nicht erfasst werden. Nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Joachim Wieland hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den Antrag auf Funkzellenabfrage gar nicht erst stellen dürfen. Der Professor von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sagte dem MDR, die Anwesenheit geschützter Personengruppen und die große Anzahl unbeteiligter Betroffener hätte in die Prüfung über die Verhältnismäßigkeit der Funkdatenerfassung einbezogen werden müssen. Er hält den Antrag für unrechtmäßig und als Grund dafür, dass die Rechte von Abgeordneten, Geistlichen und Anwälten verletzt wurden.

Wieland: Verstoß gegen die Gewaltenteilung

Wieland sieht noch einen gröberen Verstoß im Vorfeld der Datenerfassung bei der sächsischen Justiz. Nach seiner Auffassung haben Staatsanwaltschaft und Richterschaft gegen die Gewaltenteilung verstoßen, die die richterliche Unabhängigkeit sichern soll. So müssten Polizei und Staatsanwaltschaft in eigener Verantwortung prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Funkzellenabfrage vorliegen. Sie dürften sich nicht auf die richterliche Prüfung verlassen. Umgekehrt müssten die Gerichte die Anträge nicht nur eigenständig prüfen, sondern auch eigenständig begründen. Die Übernahme eines Textes der Staatsanwaltschaft in einen richterlichen Beschluss genüge den Anforderungen des Richtervorbehalts nicht.

Opposition erwartet zügige Aufklärung

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe forderte eine zügige und umfassende Aufklärung. Die neuen Erkenntnisse bestätigten den Verdacht, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht oder nur sehr schlecht ausgeführt wurde, sagte die Politikerin. Der rechtspolitische Sprecher der Linke-Fraktion im Landtag, Klaus Bartl, sieht das Gericht getäuscht. Offenbar seien wichtige Informationen über die Anwesenheit von Berufsgeheimnisträgern dem Ermittlungsrichter vorenthalten worden, die zu möglichen Einschränkungen der Handydatenerfassung hätten führen können. Es sei überdies höchst befremdlich, dass Abgeordnete und Geistliche, die sich an friedlichen Protesten gegen Nazi-Aufmärsche beteiligen, von vornherein als potenzielle Kriminelle eingestuft werden. Bartl forderte eine öffentliche Stellungnahme von innen- und Justizministerium. Der Rechtsexperte der FDP-Landtagsfraktion, Carsten Biesok, erneuerte seine grundsätzliche Kritik. Dieser Fall zeige, dass die Auswertung von Mobilfunkdaten nicht ausgeweitet werden dürfe.

Rückendeckung für den Datenschutzbeauftragten

Sachsens Landesdatenschutzbeauftragter Andreas Schurig steht im Sächsischen Landtag.
Landesdatenschutzbeauftragter Schurig wehrt sich. Es sei seine Arbeit, den Fall aufzuklären.

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hatte in der vergangenen Woche in einem Sonderbericht zu den Vorfällen am 19. Februar der Polizei und Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit der Datensammlung mehrfach gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen zu haben. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatte unmittelbar darauf ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Darin bestätigte der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Er warf Schurig vor, die Gewaltenteilung zu verkennen. Allerdings räumte Battis auch ein, die Verhältnismäßigkeit nicht geprüft zu haben.

Im Zusammenhang mit der Demonstration gegen einen Naziaufmarsch am 19. Februar in Dresden hatte eine Sonderkommission der Dresdner Polizei 138.000 Handydaten abgefragt und daraus 460 Bestandsdatensätze ermittelt, also Namen, Adressen und Geburtsdaten der Handynutzer. Das Landeskriminalamt fragte mit richterlicher Genehmigung 896.000 Datensätze bei den Mobilfunkbetreibern ab. Auch dabei wurden in rund 40.000 Fällen die konkreten Bestandsdaten ausgewertet. Bei der Gegendemonstration waren mehr als 100 Polizisten verletzt worden.

Zuletzt aktualisiert: 16. September 2011, 18:45 Uhr

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