Die neuen Corona-Regeln für Sachsen
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23. Februar 2022, 12:22 Uhr
Inhalt des Artikels:
- Wieder mehr Menschen können sich treffen
- An vielen Orten gibt es nur noch die 3-G-Regel
- Alle Menschen können wieder in die Geschäfte gehen
- Ab dem 4. März gibt es noch weniger Corona-Regeln
- Die Corona-Regeln für Sport
- Die Corona-Regeln für Versammlungen
- Die Corona-Regeln für Dienst-Leistungen
- Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln
- Diese Regeln gibt es für Schulen
- In Kranken-Häusern und Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln
- In Bussen und Bahnen gibt es diese Regeln
Ab dem 23. Februar
gibt es neue Corona-Regeln im Bundes-Land Sachsen.
Die neuen Corona-Regeln sind überall in Sachsen gleich.
Manche Corona-Regeln werden jetzt gelockert.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen wieder mehr Dinge machen.
Aber wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
Dann gibt es wieder strengere Corona-Regeln.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen dann nicht mehr so viele Dinge machen.
Die Krankenhäuser sind auf der Überlastungs-Stufe:
• Wenn 1 tausend 300 Corona-Patienten im Krankenhaus sind.
• Oder wenn 420 Corona-Patienten auf der Intensiv-Station sind.
Jetzt sind die Krankenhäuser gerade nicht auf der Überlastungs-Stufe.
Wieder mehr Menschen können sich treffen
Für bestimmte Menschen
gibt es keine Kontakt-Beschränkungen mehr.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen sich in einer Gruppe treffen.
Und es ist egal:
Wie viele Menschen bei dem Treffen dabei sind.
Bei dem Treffen dürfen nicht so viele Menschen mit-machen,
wenn 1 Mensch dabei ist:
• Der nicht ge-impft ist.
• Und der nicht genesen ist.
Dann dürfen bei dem Treffen nur diese Menschen dabei sein:
• Die Menschen aus 1 Haushalt
• und 2 Menschen aus einem anderen Haushalt.
An vielen Orten gibt es nur noch die 3-G-Regel
An vielen Orten müssen die Menschen
jetzt nur noch die 3-G-Regel be-achten.
Zum Beispiel:
• Im Zoo,
• im Museum,
• in Ausstellungen
• und in Gedenkstätten.
Alle Menschen können wieder in die Geschäfte gehen
In den Geschäften
müssen sich die Menschen nicht mehr an die 3-G-Regel halten.
Aber sie müssen dort FFP-2-Masken tragen.
In den Geschäften müssen die Menschen
sich an die Abstands-Regeln und Hygiene-Regeln halten.
Ab dem 4. März gibt es noch weniger Corona-Regeln
Die Landes-Regierung von Sachsen hat bestimmt:
Ab dem 4. März gibt es noch weniger Corona-Regeln.
Zum Beispiel:
• In Gaststätten und in Hotels
müssen die Menschen dann nur noch die 3-G-Regel be-achten.
• Und Bars und Diskos dürfen wieder auf-machen.
Dort müssen die Menschen dann die 2-G-Plus-Regel be-achten.
Die Corona-Regeln für Sport
Das sind die Corona-Regeln:
• Die Außen-Bereiche von Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
Die Menschen müssen sich dort an die 2-G-Regel halten.
• Auch die Innen-Bereiche von Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
Das sind zum Beispiel Fitness-Studios.
Dort müssen die Menschen sich aber an die 2-G-Plus-Regel halten.
• Auch Sport-Veranstaltungen dürfen wieder gemacht werden.
Das sind zum Beispiel Fußball-Spiele.
• Bei Sport-Veranstaltungen dürfen auch Zuschauer dabei sein.
Sie müssen sich aber an die 2-G-Regel halten.
Und es dürfen nicht so viele Zuschauer
zur gleichen Zeit bei den Sport-Veranstaltungen sein.
Die Corona-Regeln für Versammlungen
Bei Versammlungen draußen ist es egal:
Wie viele Menschen mit-machen.
Und die Menschen dürfen auch von einem Ort
zu einem anderen Ort gehen.
Zum Beispiel: Wenn die Menschen eine Demonstration machen.
Wenn die Krankenhäuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
Dann dürfen aber nur noch 5 tausend Menschen
bei einer Versammlung draußen mit-machen.
Die Menschen müssen aber eine Schutz-Maske tragen:
Wenn die Abstands-Regel nicht eingehalten werden kann.
Die Corona-Regeln für Dienst-Leistungen
Das sind die Corona-Regeln für verschiedene Dienst-Leistungen:
• Reise-Büros dürfen zum Beispiel offen bleiben.
Die Menschen müssen sich dort aber an die 2-G-Regel halten.
• In Tanz-Schulen und in Kunst-Schulen gilt die 2-G-Regel.
• Kosmetik-Studios und Tattoo-Studios dürfen offen sein.
Dort gilt die 2-G-Regel.
• Und die Menschen können auch zum Frisör gehen.
Dort gilt die 3-G-Regel.
Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Viele Dienst-Leistungen müssen geschlossen bleiben.
• Aber Kosmetik-Studios und Tattoo-Studios dürfen offen sein.
Dort gilt die 2-G-Regel.
• Und die Menschen können auch weiter zum Frisör gehen.
Dort gilt die 3-G-Regel.
Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln
An den Arbeits-Plätzen gibt es jetzt die 3-G-Regel.
Das bedeutet:
Es dürfen nur Menschen arbeiten:
• Die ge-impft,
• genesen
• oder getestet sind.
Diese Regeln gibt es für Schulen
Die Schulen sollen weiter auf-bleiben.
Ab dem 7. März gibt es für die Schulen
wieder die Präsenz-Pflicht.
An allen Schulen gibt es wieder eine Masken-Pflicht.
Die Kinder müssen eine Schutz-Maske anziehen.
• Wenn sie zu ihren Klassen-Zimmern gehen.
• Und wenn sie im Unterricht sitzen.
Nur in manchen Schulen gibt es keine Masken-Pflicht.
Das sind:
• Die Grund-Schulen
• und Förder-Schulen.
In den Schulen müssen die Kinder und die Lehrer
dann in jeder Woche 2 Corona-Tests machen.
In Kranken-Häusern und Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln
• In Kranken-Häusern
• und Pflege-Heimen
müssen die Menschen eine FFP2-Maske anziehen.
Alle Mitarbeiter und Besucher müssen einen Corona-Test machen.
Wenn sie zum Beispiel in den:
• Pflege-Heimen für ältere Menschen
• und Wohn-Heimen für Menschen mit Behinderung arbeiten.
Oder wenn sie dort Menschen besuchen wollen.
Den Corona-Test müssen sie immer an dem Tag machen:
• An dem sie arbeiten
• oder an dem sie einen Menschen besuchen wollen.
Oder sie können den Corona-Test 1 Tag vorher machen.
In schwerer Sprache heißt das:
Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
In Bussen und Bahnen gibt es diese Regeln
Im Bus und in der Bahn müssen die Menschen
jetzt immer eine FFP2-Maske anziehen.
Außerdem müssen sie sich an die 3-G-Regeln halten.
Das bedeutet,
es dürfen nur Menschen mitfahren:
• Die ge-impft,
• genesen
• oder getestet sind.
Die Menschen müssen eine Corona-Test-Nachweis vorzeigen.
Wenn sie nicht ge-impft sind.
Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.