Die neuen Corona-Regeln für Sachsen

10. Januar 2022, 09:26 Uhr

Ab dem 28. Dezember gibt es neue Corona-Regeln
in dem Bundes-Land Sachsen.
Die neuen Corona-Regeln heißen: Corona-Notfall-Verordnung.
Sie gelten:
In allen Land-Kreisen
und in allen kreis-freien Städten in Sachsen.
Die neuen Corona-Regeln sind überall in Sachsen gleich.

Viele Sachen sind jetzt geschlossen

Alle diese Angebote sind ab heute geschlossen:

Dort darf jetzt kein Mensch hin-gehen.
Aber: Alle Menschen bis 16 Jahre
dürften weiter Sport machen.

Es gibt auch keine Weihnachts-Märkte.

Das sind die Regeln für Geschäfte

In wichtigen Geschäften müssen die Menschen
sich an die Abstands-Regeln und Hygiene-Regeln halten.
Wichtige Geschäfte sind zum Beispiel:

In allen anderen Geschäften müssen die Menschen
sich an die 2-G-Regel halten.
Und diese Geschäfte dürfen nur noch offen sein:
Von 6:00 Uhr am Morgen
bis 20:00 Uhr am Abend.

Das sind die Regeln für Gaststätten

In den Gaststätten müssen die Menschen
sich auch an die 2-G-Regel halten.
Und die Gaststätten dürfen nur noch offen sein:
Von 6:00 Uhr am Morgen
bis 20:00 Uhr am Abend.

Wenn in einem Land-Kreis der Inzidenz-Wert
3 Tage lang größer als 1 Tausend 5 Hundert ist:
Dann müssen dort auch die Gaststätten zu-machen.
Erst wenn der Inzidenz-Wert für 3 Tage
kleiner als 1 Tausend 5 Hundert ist:
Dann dürfen die Gaststätten wieder aufmachen.

Wenn die Menschen sich in ihrer Freizeit treffen wollen

Für manche Menschen gibt es Kontakt-Beschränkungen.
Das sind Menschen, die nicht ge-impft sind.
Sie dürfen sich nur noch mit 2 Menschen aus 1 anderem Haushalt treffen.
Eine Ausnahme sind Kinder,
die noch nicht 16 Jahre alt sind.

    • Ge-impfte Menschen
    • und genesen Menschen
dürfen sich weiter mit mehreren Menschen treffen.
Da dürfen aber auch nur 10 andere Menschen dabei sein.

An manchen Orten gibt es eine Ausgangs-Beschränkung

Wenn in einem Land-Kreis der Inzidenz-Wert größer als 1 Tausend ist:
Dann gibt es dort eine Ausgangs-Beschränkung.
Sie dauert von 22:00 Uhr in der Nacht bis 6:00 Uhr am Morgen.
Wenn Menschen nicht gegen das Corona-Virus ge-impft sind:
Dann müssen sie sich an diese Ausgangs-Beschränkung halten.

Erst wenn der Inzidenz-Wert für 3 Tage kleiner als 1 Tausend ist:
Dann gibt es die Ausgangs-Beschränkung nicht mehr.

Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln

An den Arbeits-Plätzen gibt es jetzt die 3-G-Regel.
Das bedeutet:
Es dürfen nur Menschen arbeiten:
    • Die ge-impft,
    • genesen
    • oder getestet sind.

Diese Regeln gibt es für Schulen

Die Schulen sollen weiter auf-bleiben.
Aber es gibt jetzt für die Schulen
für einige Zeit keine Präsenz-Pflicht mehr.
Das bedeutet:
Die Eltern dürfen jetzt selber bestimmen:
    • Ob die Schüler in die Schule gehen sollen.
    • Oder ob sie zu Hause bleiben sollen.

An allen Schulen gibt es wieder eine Masken-Pflicht.
Die Kinder müssen eine Schutz-Maske anziehen.
    • Wenn sie zu ihren Klassen-Zimmern gehen.
    • Und wenn sie im Unterricht sitzen.
Nur in manchen Schulen gibt es keine Masken-Pflicht.
Das sind:
    • Die Grund-Schulen
    • und Förder-Schulen.

In den Schulen müssen die Kinder und die Lehrer
in jeder Woche 3 Corona-Tests machen.

In Kranken-Häusern und Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln

    • In Kranken-Häusern
    • und Pflege-Heimen
müssen die Menschen eine FFP2-Maske anziehen.

Alle Mitarbeiter und Besucher müssen einen Corona-Test machen.
Wenn sie zum Beispiel in den:
    • Pflege-Heimen für ältere Menschen
    • und Wohn-Heimen für Menschen mit Behinderung arbeiten.
Oder wenn sie dort Menschen besuchen wollen.

Den Corona-Test müssen sie immer an dem Tag machen:
    • An dem sie arbeiten
    • oder an dem sie einen Menschen besuchen wollen.
Oder sie können den Corona-Test 1 Tag vorher machen.
In schwerer Sprache heißt das:
Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

In Bussen und Bahnen gibt es diese Regeln

Im Bus und in der Bahn müssen die Menschen
jetzt immer eine FFP2-Maske anziehen.

Außerdem müssen sie sich an die 3-G-Regeln halten.
Das bedeutet,
es dürfen nur Menschen mitfahren:
    • Die ge-impft,
    • genesen
    • oder getestet sind.

Die Menschen müssen eine Corona-Test-Nachweis vorzeigen.
Wenn sie nicht ge-impft sind.
Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

An diese Regeln müssen sich die Menschen
bei Gottes-Diensten halten

 Bei Treffen von
    • Kirchen
    • und Glaubens-Gemeinschaften
gibt es jetzt die 3-G-Regel.