Mitteldeutschland Bis zum 31. Januar müssen die Menschen ihre Grund-Steuer-Erklärung machen
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26. Januar 2023, 07:32 Uhr
Viele Menschen haben:
• Ein eigenes Haus,
• eine Eigentums-Wohnung
• oder ein Grundstück.
Alle diese Menschen müssen eine Grund-Steuer-Erklärung machen.
Das müssen sie alle 7 Jahre tun.
Im Jahr 2018 hat das Bundes-Verfassungs-Gericht gesagt:
Die Grund-Steuer muss neu berechnet werden.
Dafür gibt es eine Regel.
Deshalb müssen jetzt alle Grundstücks-Besitzer
eine Grund-Steuer-Erklärung machen.
Die Frist für die Grund-Stücks-Erklärung
ist der 31. Januar vom Jahr 2023.
Aber viele Menschen in ganz Deutschland
haben sie noch nicht gemacht.
Das bedeutet:
Sie haben ihre Grund-Stücks-Erklärung
noch nicht beim Finanz-Amt ab-gegeben.
Das ist auch in den Bundes-Ländern:
• Sachsen,
• Sachsen-Anhalt
• und Thüringen so.
Wer seine Grund-Stücks-Erklärung bis zum 31. Januar nicht abgibt:
Bekommt ein Schreiben vom Finanz-Amt.
Darin steht:
Die Grund-Stücks-Erklärung muss noch gemacht werden.
Wenn ein Mensch dann immer noch nichts macht:
Dann muss er ein Bußgeld bezahlen.
Und wenn ein Mensch die Grund-Stücks-Erklärung gar nicht abgibt:
Dann muss er in Zukunft vielleicht noch mehr Grund-Steuern bezahlen.
Denn das Finanz-Amt schätzt dann:
• Wie groß das Haus ist.
• Wie groß die Eigentums-Wohnung ist.
• Oder wie groß das Grundstück ist.
Und dann rechnen die Mitarbeiter vom Finanz-Amt aus:
Wie viel Grund-Steuer der Mensch bezahlen muss.
Beim MDR gibt es noch mehr Infos über die Grund-Steuer.
Die Infos gibt es aber nicht in Leichter Sprache.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Januar 2023 | 12:00 Uhr