In Sachsen und Thüringen müssen sich die Menschen weiter an die 2-G-Regel halten
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07. Januar 2022, 14:16 Uhr
Im Bundes-Land Sachsen hat eine Kleidungs-Firma
bei einem Gericht geklagt.
Die Kleidungs-Firma hat mehrere Filialen in Sachsen.
Die Chefs wollen nicht:
Dass ihre Mitarbeiter
• die Impf-Nachweise
• oder die Genesungs-Nachweise
von den Kunden kontrollieren müssen.
Das Ober-Verwaltungs-Gericht von Sachsen hat gesagt:
Dass sich alle Menschen in Sachsen an die 2-G-Regel halten müssen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Manche Geschäfte müssen
die Impf-Nachweise von den Kunden kontrollieren.
Zum Beispiel:
• Möbel-Geschäfte,
• Kleidungs-Geschäfte
• oder Buch-Läden.
Deshalb hat das Ober-Verwaltungs-Gericht entschieden:
Dass die Mitarbeiter von der Kleidungs-Firma
• die Impf-Nachweise
• oder die Genesungs-Nachweise
kontrollieren müssen.
In schwerer Sprache heißt das:
Das Gericht hat die Klage abgelehnt.
In Thüringen hat ein großes Kaufhaus gegen die 2-G-Regel geklagt.
Aber auch das Ober-Verwaltungs-Gericht
vom Bundes-Land Thüringen hat gesagt:
Alle Menschen in Thüringen müssen sich an die 2-G-Regel halten.
Deshalb muss das Kaufhaus die 2-G-Regel auch be-achten.
Und die Mitarbeiter müssen
• die Impf-Nachweise
• oder die Genesungs-Nachweise
von den Kunden kontrollieren.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 06. Januar 2022 | 19:00 Uhr