Im Bundes-Land Thüringen gibt es ein neues Schul-Gesetz
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13. Juni 2019, 14:21 Uhr
Lange hatten die Politiker in Thüringen
über das neue Schul-Gesetz gestritten.
Denn manche Politiker wollten das neue Schul-Gesetz nicht.
Aber am Mittwoch hat der Land-Tag beschlossen:
Dass es das neue Schul-Gesetz gibt.
In dem neuen Schul-Gesetz steht zum Beispiel:
Wie viele Schüler in einer Schul-Klasse sein müssen
• In Regel-Schulen
• und Gymnasien
müssen mindestens 20 Schüler in 1 Schul-Klasse sein.
Das bedeutet:
Es dürfen nicht weniger Schüler in 1 Schul-Klasse sein.
Es dürfen nur weniger Schüler in 1 Schul-Klasse sein.
Wenn Schüler mit Förder-Bedarf in der Schul-Klasse sind.
In den Grund-Schulen müssen mindestens
15 Schüler in 1 Schul-Klasse sein.
Das bedeutet:
Es dürfen nicht weniger Schüler sein.
Dass die Schul-Pflicht auch für Flüchtlings-Kinder gilt
Schul-Pflicht für alle Kinder bedeutet:
Auch Kinder von Flüchtlingen müssen in Deutschland in die Schule gehen:
• Wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind.
• Und wenn sie noch keinen Schul-Abschluss haben.
Denn den Politikern ist es wichtig:
Dass alle Flüchtlings-Kinder eine gute Schul-Ausbildung bekommen.
Zum Beispiel:
• Flüchtlings-Kinder,
die noch nie in eine Schule gegangen sind.
• Oder die nicht mehr in die Schule gehen konnten.
Weil in ihrem Heimat-Land Krieg war.
Alle Eltern dürfen selbst wählen
in welche Schule ihr Kind gehen soll
Das bedeutet:
Eltern von Kindern mit Förder-Bedarf dürfen wählen:
Ob ihr Kind in eine Regel-Schule gehen soll.
Oder ob ihr Kind in einer Förder-Schule lernen soll.
Viele Menschen finden das neue Schul-Gesetz nicht gut
Viele Menschen kritisieren das neue Schul-Gesetz.
Die Landes-Schüler-Vertretung denkt:
Dass Inklusion in den Regel-Schulen schwierig ist.
Und die Landes-Eltern-Vertretung findet es nicht gut:
Dass in dem neuen Schul-Gesetz steht:
Wie viele Schüler in 1 Schul-Klasse sein müssen.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 12. Juni 2019 | 18:11 Uhr