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Von Regierung beschlossen Sexverbot beim Verfassungsschutz: Sachsen-Anhalt will Gesetz ändern

06. August 2024, 17:48 Uhr

V-Leute des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt müssen künftig mehr Abstand zu den beobachteten Personen halten. Sexuelle Kontakte sind verboten, bestätigte das Innenministerium. Damit werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Bisher durften V-Leute, die unter falscher Identität arbeiten, auch sexuelle Beziehungen eingehen, um Informationen zu sammeln.

Verdeckte Ermittler des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt müssen künftig mehr Abstand zu den von ihnen beobachteten Personen halten. Sexuelle Beziehungen sind verboten, heißt es in einem Gesetzentwurf, den die Landesregierung am Dienstag beschlossen hat. Das bestätigte das Innenministerium MDR SACHSEN-ANHALT. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.

Intime oder vergleichbar enge persönliche Beziehungen zu Zielpersonen sind unzulässig.

aus dem Gesetzentwurf

"Intime oder vergleichbar enge persönliche Beziehungen zu Zielpersonen sind unzulässig", heißt es demnach in dem von Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) verantworteten Entwurf.

Vorgabe des Bundes umgesetzt

Damit setzt die Landesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten 2022 das bayerische Verfassungsschutzgesetz und das Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern geprüft und zentrale Regelungen beanstandet. Auch Sachsen-Anhalt muss nun nachbessern.

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Sexuelle Beziehungen bisher nicht untersagt

Verdeckte Ermittler sind Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die unter falscher Identität Kontakte herstellen. Bislang war es ihnen nicht verboten, auch sexuelle Beziehungen einzugehen, um an Informationen zu gelangen. Ob der derartige Operationen in der Vergangenheit in Sachsen-Anhalt angewandt wurden, wollte das Innenministerium weder bestätigen noch verneinen. "Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt erteilt gegenüber der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Auskünfte über die von ihm angewendeten Methoden, Gegenstände und Instrumente der Informationssammlung und -auswertung", heißt es in einer Antwort auf eine MDR-Anfrage.

Die geplante Gesetzesverschärfung gilt nicht nur für Neufälle. Nach der Gesetzesbegründung sollen auch bestehende Beziehungen nicht fortgesetzt werden dürfen. Die Regelungen für verdeckte Ermittler gelten auch für V-Leute, also vom Verfassungsschutz angeworbene Privatpersonen.

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Weitere Neuregelungen für V-Leute

Auch sonst gelten für V-Leute strengere Regeln. Ein Einsatz, der länger als sechs Monate dauert, sich gezielt gegen eine bestimmte Person richtet oder gezielt in Privatwohnungen stattfindet, ist nur noch zur Aufklärung einer Bestrebung oder Tätigkeit zulässig, die einer "erheblichen Beobachtung" bedarf, heißt es in der Neufassung des Gesetzes.

Diese Kategorie werde neu in das Gesetz aufgenommen. Sie umfasst laut Gesetzestext die Tätigkeit ausländischer Agenten, aber auch das Handeln verfassungsfeindlicher Gruppierungen, sofern diese "aggressiv-kämpferisch" auftreten, im Untergrund agieren, "in erheblichem Umfang oder besonders wirkungsvoll Propaganda betreiben" oder "systematisch Falschinformationen verbreiten oder Einschüchterung betreiben".

MDR (Daniel Salpius, Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 06. August 2024 | 09:00 Uhr

13 Kommentare

ria vor 5 Wochen

Solche Frauen und Männer haben alle Länder im Einsatz. Jetzt die engen Beziehungen zu verbieten könnte für V- Leute schon schwierig werden. Zumindest könnten sie, wenn sie sich auf Grundlage des Gesetz zurück ziehen auch relativ schnell enttarnt werden.

Wahrsager vor 5 Wochen

Wobei sich dann gleich die Frage aufdrängt, welche Regelungen es für den Fall gibt, dass Kinder abgeschöpft werden, um ihre Eltern auszuspähen.

Wahrsager vor 5 Wochen

Richtig. Und wie oben schon erwähnt, hiess das damals Klassenbewusstsein statt heute Haltung.

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