Zinsansprüche verfallen Verjährung droht: Aktionsbündnis macht Sparkassen mit 17.000 Unterschriften Druck

05. Dezember 2022, 17:50 Uhr

Vor drei Jahren haben Sparkassen zahlreichen Menschen in Sachsen Prämiensparverträge aufgekündigt. Es folgten Proteste, Klagen und mehrere Gerichtsurteile. Letztere untermauern die den von den Anlegerinnen und Anlegern geforderten Zinsnachzahlungen. Anfang Januar endet jedoch die Verjährungsfrist, obwohl der Fall noch nicht geklärt ist.

"Zahlt die Zinsen!" - das verlangt eine Petition, die am Montagvormittag in Berlin an den Sparkassenverband übergeben worden ist. Der Grund: Vor drei Jahren kündigten die Institute in großem Umfang Prämiensparverträge auf. Auch Menschen in Sachsen waren davon betroffen. Es folgten Proteste und Klagen.

Erst im Oktober hatte der Bundesgerichtshof in einem Musterfeststellungsurteil die Rechte von Prämiensparern bei Zinsänderungen gestärkt. Das Gericht gab damit der Revision der Verbraucherzentrale Sachsen teilweise statt, die gegen die Sparkasse Leipzig vorgegangen war.


Verbraucherzentrale und Sparkasse streiten sich vor Gericht

Im Frühjahr zogen Verbraucherzentralen auch gegen die Sparkassen in Bautzen und Mittelsachsen vor Gericht. Wie bei den vorangegangenen Prozessen gegen die Sparkassen Leipzig, Meißen, Muldental, Zwickau, Vogtland und Erzgebirge geht es um möglicherweise falsch berechnete Zinszahlungen bei Prämiensparverträgen.

Denn zahlreiche Sparkassen haben aus Sicht der Verbraucherzentralen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Auch mehrere höchstrichterliche Urteile bestätigen, dass es grundsätzlich Ansprüche auf Zinsnachzahlungen gibt. Dennoch spielen die Geldhäuser weiter auf Zeit und warten auf die Verjährung, sagen Verbraucherschützende.


Verjährung der Ansprüche steht kurz bevor

Ab dem 1. Januar 2023 verjähren etwaige Ansprüche auf Zinsnachzahlungen. Die Empörung ist groß: 17.000 Menschen unterzeichneten die Petition mit der Forderung an die Institute, Verantwortung zu übernehmen. Die Aktion wurde ins Leben gerufen von einem Bündnis aus der Bürgerbewegung Finanzwende, dem Geldratgeber Finanztip und der Verbraucherzentrale Sachsen.

MDR (sho)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR UM VIER | 05. Dezember 2022 | 17:50 Uhr

2 Kommentare

MDR-Team am 06.12.2022

Gab es einen Schreibfehler? Inhaltlich ist gemeint, dass ab dem 1. Januar 2023 etwaige Ansprüche auf Zinsnachzahlungen verjähren. MfG

Tim Taler am 06.12.2022

Was ist denn eine Drohene Verjährung?

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