Klagewelle Gebietsreform beschäftigt Verfassungsrichter

13. Februar 2017, 12:33 Uhr

Die Thüringer Verfassungsrichter bekommen zunehmend mit der umstrittenen Gebietsreform zu tun. Bisher liegen dem Verfassungsgerichtshof in Weimar 13 Klagen vor. Hauptstreitpunkt ist das vom Landtag Mitte 2016 verabschiedete Gesetz über die künftigen Strukturen von Landkreisen und Gemeinden. Dagegen wehren sich inzwischen neun Landkreise. Sie haben sogenannte kommunale Verfassungsbeschwerden eingereicht, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs.

Klagen von CDU, Landesregierung und Landkreisen

Bei drei Klagen der CDU-Landtagsfraktion sowie des CDU-Innenpolitikers Jörg Geibert gehe es um das Gesetz und das parlamentarische Verfahren bis zu seiner Verabschiedung. Die Landesregierung dagegen hat eine Überprüfung des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform verlangt.

Am Dienstag will die Stadt Weimar über eine weitere Verfassungsklage informieren. Sie kämpft um ihren Status als kreisfreie Stadt. Damit lägen dann insgesamt 14 am Verfassungsgerichtshof vor. Wann darüber entschieden wird, ist derzeit aber noch offen. Die Gerichtssprecherin sagte jedoch, dass das Gericht bemüht sei, sie möglichst zeitnah zu bearbeiten. Derzeit hätten allerdings die Landesregierung und der Landtag noch Gelegenheit Stellungnahmen zu den Klagen abzugeben.

Nach Angaben des Thüringer Landkreistages haben die Kreise Gotha, Greiz, Hildburghausen, Eichsfeld, Saale-Orla, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg und Weimarer Land Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das sind mehr als die Hälfte der derzeit 17 Landkreise. Nach dem Mitte 2016 verabschiedeten Gesetz müssen die Kreise künftig mindestens 130.000 Einwohner haben. "Für uns ist es ein zentraler Punkt, ob das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform Bestand hat oder nicht", sagte ein Sprecher des Landkreistages.

Städte und Gemeinden erwägen ebenfalls Klagen

Möglicherweise könnten weitere Klagen von Städten und Gemeinden folgen. Nach Angaben des Gemeinde- und Städtebundes sollen einige Gemeinden eine Klage erwägen, eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Das gelte für Barchfeld im Wartburgkreis und die Wachsenburggemeinde im Ilm-Kreis.

Für Unruhe unter den Gemeinden habe zudem ein Schreiben des Innenministeriums gesorgt, nach dem es zwei Gesetze zu Gemeindefusionen geben soll. Das Ministerium kündigte darin an, dass freiwillige Zusammenschlüsse nicht in jedem Fall Bestand haben müssen. So soll dem Ministerium zufolge sichergestellt werden, dass keine Gemeinden übrig bleiben, die in der Freiwilligkeitsphase keinen Fusionspartner finden. "Das Schreiben hat einigen Kommunen die Sicherheit genommen, dass sie über ihren Partner selbst entscheiden können", so der Verbandssprecher.

Über dieses Thema berichtet MDR THÜRINGEN auch im Programm: MDR THÜRINGEN - das Radio | Nachrichten | 13.02.2017 | ab 10:00 Uhr

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