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Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der WocheTicketportal haftet nicht für Konzert-Ausfall wegen Corona

13. August 2022, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Ticketportal haftet nicht für Konzert-Ausfall wegen Corona

BGH (Az. VIII ZR 329/21)

In der Corona-Pandemie mussten unzählige Konzerte abgesagt werden. Viele Konzertbesucher hatten ihre Tickets in Internetportalen gekauft – wie beispielsweise Eventim. Auch Marlies Markenstein* hatte begehrte Eintrittskarten dort bestellt und inklusive Vorverkaufsgebühr bezahlt. Nach der Absage des Konzerts will sie nun von Eventim 300 Euro für fünf Konzertkarten zurück. Ihrer Meinung nach habe sie mit dem Internetportal einen Vertrag geschlossen – und der müsse erfüllt werden. Angebotene Ticketgutscheine lehnt sie ab.

Dafür aber gibt es keine rechtliche Grundlage, wie jetzt in letzter Instanz der BGH entschied: "Ein Ticketanbieter haftet üblicherweise nicht für die Durchführung der Veranstaltung. Er hat seinen Teil des Vertrags erfüllt, sobald er dem Käufer oder der Käuferin die Eintrittskarten aushändigt. Auf alles Weitere hat er keinen Einfluss. Vielmehr ist es für den Ticketkäufer zumutbar, sich bei der Rückzahlung der Tickets direkt mit dem Veranstalter auseinanderzusetzen."

Laut Gesetz geht es dabei immer um den Wert des Tickets inklusive der Vorverkaufsgebühen. Auch das Angebot von Gutscheinen durch Eventim war zulässig. Wer seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst hat, kann die Auszahlung verlangen.


Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen in einer Spielstraße

Landgericht Saarbrücken (AZ: 13 S 135/21)

Sigrun Sielmann* steigt aus einem Taxi, das sich in einer verkehrsberuhigten Einbahnstraße befindet – einer Spielstraße. Als sie die Tür öffnet, rast ein anderes Auto zu dicht am Taxi vorbei und stößt mit der Taxitür zusammen. Der Unfallgegner gibt vor Gericht an, die Tür sei plötzlich geöffnet worden, Frau Sielmann habe nicht nach hinten gesehen. Sie selbst aber macht geltend, links neben dem Taxi habe es ausreichend Platz gegeben, um gefahrlos vorbeizufahren. Außerdem sei der Unfallgegner für eine Spielstraße zu schnell gewesen.

Wie meist in solchen Fällen haften dafür beide Verkehrsteilnehmer, wenn auch nicht zu gleichen Teilen, wie das Landgericht Saarbrücken entschied: "Wer aus einem Fahrzeug aussteigt, darf andere nicht gefährden. Im Zweifel ist man nach den Regeln des Anscheinsbeweises Schuld bei einer Kollision. Ist der Unfallgegner aber in der Spielstraße deutlich schneller unterwegs als erlaubt, haftet er zu einem Viertel. Der Aussteigende hingegen haftet zu drei Viertel, da er grundsätzlich auf den von hinten kommenden Verkehr hätte achten müssen."


Strafgefangener klagt erfolgreich gegen Urinkontrollen unter Aufsicht

Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1630/21)

Winfried Windecke* ist seit zwei Jahren im Gefängnis. Dort musste er ohne konkreten Verdacht binnen weniger Wochen gleich vier Mal eine beaufsichtigte Urinprobe abgeben. Dabei kann ihm der männliche Bedienstete jedes Mal frei von vorne zuschauen. Die JVA will so Tricksereien vermeiden – zum Beispiel, dass jemand heimlich fremden Urin in den Becher füllt. Das zuständige Landgericht und Oberlandesgericht erklärten die Kontrollen für rechtmäßig. Doch es hätte eine Alternative gegeben: Man hätte den Drogentest auch per Blutentnahme über den Finger machen können. Das hatte Herr Windecke auch ausdrücklich gewünscht.

Das Bundesverfassungsgericht sagte deshalb klar: "Eingriffe, die den Intimbereich und das Schamgefühl eines Inhaftierten berühren, lassen sich im Haftvollzug zwar nicht immer vermeiden. Allerdings sind sie von besonderem Gewicht. Gefangene haben daher Anspruch auf besondere Rücksichtnahme."

Das Landgericht muss nun prüfen, ob die Kontrollen ohne konkreten Verdacht auf Drogenmissbrauch notwendig waren – und ob sie nicht anders hätten durchgeführt werden können.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 13. August 2022 | 05:00 Uhr