"Ich schwöre!" Der Eid der (Volks-) Polizisten

28. November 2018, 19:09 Uhr

Volkspolizisten schworen einen Eid auf die Deutsche Demokratische Republik und ihre Regierung. Ihr Eid unterschied sich nur unwesentlich von dem der NVA-Soldaten. Wie diese hatten sie unter Einsatz ihres Lebens zu handeln und mussten mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie den Eid brachen.

"Ich schwöre, meinem sozialistischen Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Regierung allzeit treu ergeben zu sein, Dienst- und Staatsgeheimnisse zu wahren und die Gesetze und Weisungen genau einzuhalten.

Ich werde unentwegt danach streben, gewissenhaft, ehrlich, mutig, diszipliniert und wachsam meine Dienstpflichten zu erfüllen.

Ich schwöre, dass ich, ohne meine Kräfte zu schonen, auch unter Einsatz meines Lebens, die sozialistische Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung, das sozialistische Eigentum, die Persönlichkeit, die Rechte und das persönliche Eigentum der Bürger vor verbrecherischen Anschlägen schützen werde.

Sollte ich dennoch diesen meinen feierlichen Eid brechen, so möge mich die Strafe der Gesetze unserer Republik treffen."

Aus dem Statut der Volkspolizei

Der Amtseid der Polizei in der Bundespebublik

Bundespolizisten leisten heute folgenden Amtseid:

"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Wer nicht religiös ist, kann den Eid auch leisten ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" zu sprechen. Die Alternative: "Ich gelobe...".

Die meisten Polizisten stehen heute allerdings im Dienste der Bundesländer. Jedes Bundesland hat in seinem Landesbeamtengesetz eigene Eidesformeln festgelegt. Und so legen Polizisten heute je nach Bundesland einen etwas anderen Amtseid ab. Zwei Beispiele:

Sachsen:

"Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde."

Nordrhein-Westfalen:

"Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Sowohl in Sachsen als auch in Nordrhein-Westfalen gilt analog wie im Bund: Wer nicht auf Gott schwören will, der darf geloben.

(BBG, §64, : Sächsisches Beamtengesetz, §63, LBG NRW, §46, voq)


Über dieses Thema berichtet der MDR auch in der Doku "Was wurde aus der Volkspolizei?": TV | 27.11.2018 | 22:05 Uhr