Drei-Stufen-Test Begründung der Entscheidung des MDR-Rundfunkrates zum Telemedienkonzept von ARD Kultur

27. Februar 2024, 10:02 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat hat festgestellt, dass das im Telemedienkonzept beschriebene gemeinschaftliche Angebot ARD Kultur den Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 MStV entspricht und damit vom Auftrag der ARD umfasst ist. In der Datei finden Sie die Begründung.

  • Format: PDF

    PDF (Portable Document Format) ist ein Dateiformat für alle Betriebssysteme. PDF-Dokumente können in Browsern mit dem entsprechenden PlugIn (PDF-Viewer) dargestellt werden.

  • Größe: 937 kB
Jetzt herunterladen

Rechtliche Hinweise

Downloads erfolgen auf eigene Gefahr. Der MDR kann keine Gewähr für den Erfolg der Downloads sowie die Funktionsfähigkeit heruntergeladener Produkte auf Ihrem System übernehmen. Bei Problemen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Downloads berechtigen nur zum ausschließlichen privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der zum Download angebotenen Produkte. Es ist zudem nur gestattet, Vervielfältigungsstücke dieser Produkte, wie z.B. Kopien und Ausdrucke, zum ausschließlich privaten und sonstigem eigenen Gebrauch herzustellen oder herstellen zu lassen. Eine darüber hinausgehende Nutzung und Herstellung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des MDR möglich.

Sämtliche Downloads werden vom MDR einer Virenprüfung unterzogen. Der MDR haftet für Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere durch Computerviren, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Folgeschäden, wie z.B. Datenverlust.