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Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der im MDR-Staatsvertrag für die Angebote geltenden Grundsätze, wählt die Intendantin oder den Intendanten und berät sie oder ihn in allgemeinen Angelegenheiten der Angebote.
Neben der kontinuierlichen Angebotskontrolle befasst sich der MDR-Rundfunkrat auch mit der ständigen Telemedienaufsicht.
Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit Hinweisen und Anmerkungen zu den MDR-Angeboten. Der Umgang mit diesen ist im MDR-Staatsvertrag und in der MDR-Satzung geregelt.
Mit dem Drei-Stufen-Test prüft der MDR-Rundfunkrat, ob ein neues oder wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Aufgaben und der Arbeit des MDR-Rundfunkrates.
Die nächste öffentliche Sitzung des MDR-Rundfunkrates findet am Montag, den 10. Februar 2024 in Leipzig statt. Informationen zum Ablauf und zur Teilnahme an der Sitzung erhalten Sie rechtzeitig an dieser Stelle.
Die Sitzungen des MDR-Rundfunkrates sind in der Regel öffentlich. Im Anschluss an die Sitzungen müssen die Anwesenheitslisten dem MDR-Staatsvertrag entsprechend veröffentlicht werden.
Auf seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 befasst sich der MDR-Rundfunkrat unter anderem mit dem MDR-Strategieplan 2025, dem Wirtschaftsplan 2025 des MDR und dem MDR-Produzentenbericht 2025.
Der MDR-Rundfunkrat befasste sich auf seiner Sitzung unter anderem mit dem Entwurf für einen neuen Medienstaatsvertrag sowie den Compliance-Richtlinie für die Mitglieder des MDR-Rundfunkrats und des MDR-Verwaltungsrats.
Seit 2015 veröffentlicht der MDR-Rundfunkrat die Tagesordnungen und Ergebnisse seiner Beratungen im Internet. 2021 kamen die Anwesenheitslisten dazu.
Der MDR-Verwaltungsrat ist eines der Kontrollgremien des MDR. Seine Aufgabe ist es, die Arbeit der Intendantin/des Intendanten des MDR zu überwachen und sie zu beraten. Die Mitglieder werdem vom MDR-Rundfunkrat gewählt.
Sachsen
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD koordiniert die Tätigkeit der Aufsichtsgremien der ARD. Ihr gehören unter anderem die Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der neun ARD-Anstalten an.
Die MDR-Satzung sowie der MDR-Staatsvertrag, der Medienstaatsvertrag sowie der ARD-Staatsvertrag bilden die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung und Arbeit des MDR-Rundfunkrats und des MDR-Verwaltungsrates.