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Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der im MDR-Staatsvertrag für die Angebote geltenden Grundsätze, wählt die Intendantin oder den Intendanten und berät sie oder ihn in allgemeinen Angelegenheiten der Angebote.
Neben der kontinuierlichen Angebotskontrolle befasst sich der MDR-Rundfunkrat auch mit der ständigen Telemedienaufsicht.
Jeder Bürger kann sich mit Kritik zu den MDR-Angeboten an den MDR-Publikumsservice wenden. Darüber hinaus können Beschwerden zu den Angeboten an die/den Intendantin/Intendanten oder den MDR-Rundfunkrat gerichtet werden.
Mit dem Drei-Stufen-Test prüft der MDR-Rundfunkrat, ob ein neues oder wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Aufgaben und der Arbeit des MDR-Rundfunkrates.
Die nächste öffentliche Sitzung des MDR-Rundfunkrates findet voraussichtlich am Montag, den 06. Mai 2024, in Leipzig statt. Informationen zum Ablauf der Sitzung erhalten Sie hier rechtzeitig vor der Sitzung.
Die Sitzungen des MDR-Rundfunkrates sind in der Regel öffentlich. Im Anschluss an die Sitzungen müssen die Anwesenheitslisten dem MDR-Staatsvertrag entsprechend veröffentlicht werden.
Der MDR-Rundfunkrat befasste sich auf der Sitzung mit dem Finanzbedarf und der Reform der öffentlich-rechtlichen Sender, mit Änderungen der MDR-Satzung sowie den Folgen der ARD-Reformen für die MDR-Angebote.
Seit 2015 veröffentlicht der MDR-Rundfunkrat die Tagesordnungen und Ergebnisse seiner Beratungen im Internet. 2021 kamen die Anwesenheitslisten dazu.
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin bzw. des Intendanten. Das gilt nicht für die inhaltliche Gestaltung der Angebote, die allein der Rundfunkrat überwacht.
Sachsen
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD koordiniert die Tätigkeit der Aufsichtsgremien der ARD. Ihr gehören unter anderem die Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der neun ARD-Anstalten an.
Die MDR-Satzung sowie der MDR-Staatsvertrag, der Medienstaatsvertrag sowie der ARD-Staatsvertrag bilden die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung und Arbeit des MDR-Rundfunkrats und des MDR-Verwaltungsrates.