217. Sitzung | 04. Dezember 2023 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des MDR-Rundfunkrates

24. Januar 2024, 14:17 Uhr

  • nicht-öffentlicher Teil der Sitzung

Nachwahl der oder des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrates aus Sachsen-Anhalt

Als erster stellvertretender Rundfunkratsvorsitzender wurde zum 01. Januar 2024 Herr Michael Ziche gewählt. Er gehört dem Rundfunkrat seit 2015 an und leitet seit Mai 2022 den Programmausschuss Halle. Michael Ziche ist von den Kommunalen Spitzenverbänden Sachsen-Anhalt in den Rundfunkrat entsandt. Die Stellvertreterfunktion wurde neu besetzt, da Horst Saage, bisheriger erster stellvertretender Vorsitzender, auf eigenen Wunsch aus dem Gremium ausscheidet.

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung einer Direktorin/eines Direktors für die Verwaltungsdirektion gemäß § 17 Abs. 4 Ziff. 4 MDR-Staatsvertrag

Der Rundfunkrat stimmte der Berufung von Frau Ivonne Bloche als Verwaltungsdirektorin für die Dauer von 5 Jahren vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zu.

Ivonne Bloche leitete bislang die Hauptabteilung Personal und Organisationsentwicklung im MDR. Als neue Verwaltungsdirektorin tritt die 54-Jährige die Nachfolge von Ralf Ludwig an, dessen Amtszeit als MDR-Intendant am 1. November 2023 begonnen hat. Der Besetzung der Stelle für die Leitung der Verwaltungsdirektion im MDR war im Sommer 2023 eine öffentliche Ausschreibung vorausgegangen.

Antrag auf Zustimmung der Fortsetzung der Auftragsproduktion "Die Feste mit Florian Silbereisen"

Im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks werden im Jahr 2024 fünf "Feste" mit Showmaster Florian Silbereisen für Das Erste und die ARD Mediathek produziert. Der MDR-Rundfunkrat hat einer einjährigen Vertragsverlängerung der Zusammenarbeit bis 31. Dezember 2024 für das Erste Deutsche Fernsehen zugestimmt. Die Sendungen werden im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks von der Produktionsfirma Jürgens TV produziert. Weitere Produktionspartner sind BR, WDR und ORF.

  • öffentlicher Teil der Sitzung

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Im Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden wurde von der Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) am 28. und 29. November in Köln berichtet sowie vom jährlichen Treffen mit den Gremien des ZDF.

Themen in der GVK waren die programmstrategische Debatte des Ersten und die ARD-Selbstverpflichtung. Zur künftigen Gestaltung der Debatte sei auf Bitten der GVK durch die Intendantinnen und Intendanten eine Zusammenführung der diversen Teildebatten zur Programmstrategie in eine jährliche Gesamtdebatte ab Herbst 2024 beschlossen worden.

Die GVK habe die ARD-Selbstverpflichtung mit Bilanz und Ausblick zur Kenntnis genommen. Man habe die Bemühungen begrüßt, auf die zahlreichen Anmerkungen aus den Rundfunkräten einzugehen und das Dokument immer mehr als "Leitplanken-Dokument" zu begreifen und zu gestalten. Der Rundfunkratsvorsitzende wies darauf hin, dass die ARD-Programmdirektion die Fragen, die aus dem Rundfunkrat gekommen seien, beantwortet habe. Gleichzeitig sei seitens der GVK angemerkt worden, dass die Selbstverpflichtung in ihrem Charakter als "Leitplanken-Dokument" noch weiter geschärft werden müsse, allein deshalb, weil die Qualitätsrichtlinie in die nächste Ausgabe angemessen zu integrieren sei.

Die Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte gem. § 31 Abs. 4 MÄStV sei ebenfalls Thema gewesen. Die GVK habe abschließend den Entwurf der Qualitätsrichtlinie und den Entwurf des Qualitätsleitfadens beraten. Sie empfehle den Rundfunkräten der ARD, die Qualitätsrichtlinie gemeinsam mit dem Leitfaden zum Qualitätsdiskurs zu erlassen. Auf Basis der Rückmeldungen aus den Gremien und der Ergebnisse der Workshops, sei der dritte Entwurf noch einmal überarbeitet worden. In den Workshops seien auch Vertreter des Rundfunkrates mit dabei gewesen.

Auch der Sachstand der ARD-Reformagenda sei ein Punkt der Sitzung gewesen. Die GVK bittet die Intendantinnen und Intendanten darum, die Gremien in den einzelnen Häusern im Detail über Veränderungen, auch im Programm zu informieren, um sie beratend einzubeziehen und auch gegenüber den Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit sprechfähig zu machen. Auch die Redaktionen in den Häusern sollten nach Wunsch der GVK in die Veränderungsprozesse einbezogen werden und wichtige Entscheidungen stets an erster Stelle den Belegschaften kommuniziert werden.

Am 17. Oktober 2023 hatten sich die Vorsitzenden der Aufsichtsorgane von ARD und ZDF in Mainz darüber ausgetauscht, wie die neuen Vorgaben für die Aufsichtsgremien des 3. Medienänderungsstaatsvertrages gem. § 31 Abs. 4 und 5 MStV umgesetzt werden.

Die Gremien von ARD und ZDF sähen in einer zeitgemäßen und effizienten Aufsicht eine kontinuierliche Aufgabe, bei der es auch stark auf den Erfahrungsaustausch und geteilte Ideen ankomme. Die Gremienvertreter von ARD und ZDF seien sich einig, dass für die Demokratie publizistische Pluralität notwendig sei. Dafür müssten sowohl bei der journalistischen Qualität als auch bei der Gremienaufsicht mehr denn je höchste Standards gelten.

Abschließend dankte der Rundfunkratsvorsitzende dem zum Jahresende ausscheidenden Landesfunkhausdirektor Boris Lochthofen. Der Rundfunkrat dankte Horst Saage für sein langjähriges Engagement. Seit 1997 war er Mitglied und leitete den Rundfunkrat in dieser Zeit vier Mal. Für seinen Einsatz in verschiedenen Gremien, darunter auch im Bereich des Rundfunks, erhielt er 2011 das Verdienstkreuz am Bande. Horst Saage, bisheriger erster stellvertretender Vorsitzender, scheidet zum Jahreswechsel auf eigenen Wunsch aus dem Gremium aus.

Bericht des Intendanten

Der Intendant informierte über den aktuellen Sachstand des KEF-Verfahrens: Ende April 2023 hatten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf für die Beitragsperiode 2025-2028 bei der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) angemeldet. Seitdem habe die KEF diesen geprüft. Mitte November berichteten Medien über einen ersten Entwurf zum 24. KEF-Bericht, wonach der monatliche Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent steigen und damit 18,94 Euro betragen solle. Das KEF-Verfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen, betonte der Intendant. Am 13. Dezember 2023 finde der im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vorgesehene Erörterungstermin der Rundfunkanstalten mit der KEF statt, bei dem die Anstalten ihre Stellungnahme zum Entwurf des Berichts erläutern werden. Der 24. KEF-Bericht werde von der Kommission dann voraussichtlich im ersten Quartal 2024 veröffentlicht. 

Der Intendant berichtete von der Befassung des Medienausschusses des Sächsischen Landtags mit dem MDR-Geschäftsbericht 2022 am 27. November 2023 und der Tagung der Enquete-Kommission "Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz und Reformwillen stärken“ im Landtag von Sachsen-Anhalt am 30. November 2023. Er habe dort jeweils die aktuelle Situation des MDR, seine tiefe Bindung in die Region, die verstärkte Kooperation in der ARD und die finanziellen Herausforderungen für die Zukunft dargestellt.

Der MDR stehe nach dem planmäßigen Verbrauch von Rücklagen vor der Aufgabe, Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen. Selbst bei einer Beitragsanpassung auf 18,94 Euro bedeute dies Kürzungen im Aufwand von jährlich 40 Mio. Euro ab 2025. Der MDR werde dabei die anstehenden Ruhestandseintritte von rund 270 festen und ebenso vielen freien Mitarbeitenden bis 2028 zum Stellenabbau nutzen und insgesamt möglichst sozialverträglich vorgehen.

Angesprochen auf Hinweise zur künftigen Aufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks habe er auf die Möglichkeiten des Staatsvertragsgebers hingewiesen, die Zahl der Standorte des MDR zu regeln – bisher sind im MDR-Staatsvertrag drei Landesfunkhäuser und zwei zentrale Standorte festgelegt, die allesamt bestimmte Fixkosten mit sich bringen.

Auch auf ARD-Ebene gingen die Beratungen über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Ableitungen für den föderalen Medienverbund weiter: Auf der Sitzung der Intendantinnen und Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten in Köln Ende November sei vereinbart worden, dass die ARD im Hörfunk und in den Dritten Programmen ab 2024 durch gemeinsame Programmstrecken und Formate, Ressourcen zur Entwicklung und den Ausbau von digitalen Angeboten sowie zur Stärkung des regionalen Profils in der ARD Mediathek und der ARD Audiothek freimachen werde. Dies solle unter anderem durch Pool-Lösungen im Hörfunk für die Info-Wellen, Kultur- und Klassikwellen und Pop-Wellen sowie durch eine virtuelle Gemeinschaftsredaktion Hörspiel erreicht werden.

Ralf Ludwig betonte, dass er bei diesen Entscheidungen einen Vorbehalt des MDR für seine Informations-, Kultur- und Klassikprogramme hinterlegt habe. Die MDR-Geschäftsleitung werde die genauen Ableitungen für den MDR Anfang 2024 vertieft beraten und dort auch die konkrete Beteiligung des MDR in einzelnen Bereichen besprechen.

Darüber hinaus hätten die Intendantinnen und Intendanten einen Aktionsplan Barrierefreiheit bis 2025 beschlossen, um das Engagement der ARD zu verstetigen und auszubauen.

Zudem sei der ARD-Produzentenbericht 2022 erörtert worden, der eine weitere Steigerung des Gesamtvolumens der Vergaben der ARD auf 893,6 Millionen Euro belege. Das Auftragsvolumen ging dabei zu rund drei Vierteln an unabhängige Produzenten und ganz überwiegend nach Deutschland.

Der Intendant informierte zudem zum Sachstand der Gespräche mit dem BDZV, der die staatsvertraglich vorgegebene gemeinsame Schlichtungsstelle zu Auslegungsfragen zur Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten zum Jahresende 2023 kündigen wolle. Die ARD wolle die Schlichtungsstelle weiter fortführen. Die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH, zu deren Gesellschaftern und Zuschussgebern der MDR zähle, habe seit November 2023 einen neuen Geschäftsführer: Der bisher beim MDR beschäftigte Herstellungsleiter André Naumann übernehme die Geschäftsführungspositionen von Claas Danielsen. 

Abschließend würdigte der Intendant den zum Jahreswechsel scheidenden Landesfunkhausdirektor Boris Lochthofen sowie den mehrfachen Rundfunkratsvorsitzenden Horst Saage, der seine Mitgliedschaft im Gremium Ende 2023 beendet.

Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden

Der MDR-Verwaltungsrat tagte am 5. November in Klausur und am 6. November in seiner Sitzung in Leipzig. Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Klausur sowie in seiner ordentlichen Sitzung intensiv mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 befasst und diesen festgestellt. Dabei habe man die Beratung des Haushaltsausschusses zum Wirtschaftsplan 2024 mit im Blick gehabt, bei der diese mit dabei gewesen sei. Gemäß MDR-Staatsvertrag ist der Wirtschaftsplan dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Zuvor hatte sich der Verwaltungsrat auch mit dem Risikomanagementbericht 2023, der mit Handlungsfeldern und Maßnahmen auch in die strategische Planung für das Jahr 2024 abziele, sowie mit dem Strategieplan 2024 als Grundlagen für unsere Beratungen befasst.

Der Verwaltungsrat hat die Wirtschaftspläne des Kinderkanals von ARD und ZDF und von ARD Kultur für das Jahr 2024 beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Verwaltungsrat des MDR hat dem Wirtschaftsplan 2024 des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten zugestimmt. Die Umlage der Kosten wird verhältnismäßig nach dem Beitragsschlüssel bemessen, unter den beteiligten Anstalten aufgeteilt. Seit dem 01.01.2023 hat der MDR die Federführung für das Büro des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten inne. Für den gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten ist ein Wirtschaftsplan für 2024 aufzustellen.

Der Verwaltungsrat hat der Änderung des Freienstatuts ab 01.01.2024 zugestimmt. Der Verwaltungsrat hatte im Jahr 2021 der Schaffung einer institutionalisierten Freienvertretung für die beim MDR beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen sowie dem Erlass eines Freienstatutes zum 01.01.2022 zugestimmt. Im Rahmen der Schaffung dieses Freienstatutes wurde eine Evaluierung nach zwei Jahren vereinbart. Im Rahmen von sechs Evaluierungsrunden wurden die Regelungen des Freienstatutes mit Vertretern des Gesamtfreienrates erörtert.

Der Verwaltungsrat wurde anhand des aktuellen Quartalsberichtes III 2023 zur Lage der MDR Media-Gruppe informiert. Turnusmäßig hat sich der Verwaltungsrat mit dem Bericht über die Finanzanlagen des MDR, dem MDR-Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 befasst.

Information zum Strategieplan 2024

Der Rundfunkrat hat sich mit dem MDR-Strategieplan 2024 befasst. Nach § 29 Absatz 2 des MDR-Staatsvertrags ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Der aktuelle Entwicklungsplan umfasst eine Zeitspanne von 2022 bis 2025. Die jährliche Umsetzungsplanung der MDR-Entwicklungspläne wird in jährlichen Strategieplänen konkretisiert. Aufbauend auf den Strategieplänen erfolgt die jährliche Abrechnung der Entwicklungspläne. Mit dem Strategieplan 2024 informiert der MDR über die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des aktuellen Entwicklungsplans "MDR für alle“. Für das Jahr 2024 seien konkrete Maßnahmen erarbeitet worden, welche die Erfüllung der im Entwicklungsplan formulierten strategischen Zielsetzungen weiter unterstützen und sicherstellen sollen. Der Strategieplan hat dem Verwaltungsrat am 06.11.2023 vorgelegen und wurde bestätigt.

Genehmigung des Wirtschaftsplanes des MDR 2023

Der MDR-Rundfunkrat hat den MDR-Wirtschaftsplan für 2024 genehmigt. Grundlage war die Feststellung des Wirtschaftsplans durch den MDR-Verwaltungsrat am 5. November 2023 sowie eine eingehende Befassung in den Ausschüssen und Landesgruppen des MDR-Rundfunkrats.

Insgesamt wird für das Wirtschaftsjahr 2024 bei geplanten Gesamtaufwendungen von 780,6 Millionen Euro ein Defizit von 56,7 Millionen Euro erwartet. Dieses im Rahmen der vierjährigen Beitragsperiode geplante Defizit wird durch Entnahmen aus noch vorhandenen Rücklagen gedeckt.

Änderungssatzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge

Der Rundfunkrat hat den Erlass der "Änderungsatzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ beschlossen.

Künftig sind Personen, die nachweislich keinen Zugang zu einem Girokonto haben, berechtigt, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen. Anlass der Änderung der Rundfunkbeitragssatzung war die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.2022; vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

2. Befassung mit der Satzung des MDR

Mit Inkrafttreten des novellierten MDR-Staatsvertrages haben sich einige Änderungsbedarfe bei der MDR-Satzung ergeben. Darüber hinaus wurden Punkte identifiziert, die bei einer Aktualisierung Berücksichtigung finden könnten. Dabei handelt es sich u. A. um Themen der Transparenz, Entwicklungen aus dem Medienänderungsstaatsvertrag sowie sprachliche Anpassungen. Zur Begleitung dieses Prozesses hat der Rundfunkrat eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus dem Vorsitzenden des Rundfunkrates und seinen beiden Stellvertretern, je zwei Mitgliedern der Landesgruppen sowie der Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Der Rundfunkrat hatte den ersten Entwurf zur Änderung der MDR-Satzung in seinen Landesgruppen beraten. Die AG Satzung hat sich mit den vorgeschlagenen Änderungen aus den Landesgruppen auseinandergesetzt. Im Rahmen der Beratung des Rundfunkrates sind weitere Hinweise und Änderungsvorschläge hinzugekommen, mit denen sich die AG und auch die Landesgruppen nochmals befassen werden.

Information zum MDR-Produzentenbericht 2022

Der Rundfunkrat hat sich mit dem MDR-Produzentenbericht 2022 befasst. Der MDR macht seit 2012 freiwillig Programmbeauftragungen gegenüber Dritten im sog. "MDR-Produzentenbericht“ transparent. Er legt mit vorliegendem Bericht für 2022 den elften Produzentenbericht vor. In diesem jährlichen Bericht werden die Aufwendungen für Auftrags-, Ko- und Mischproduktionen für Fernseh- sowie Online- Produktionen im Berichtsjahr transparent dargestellt. Ferner erfasst der Bericht die im Jahre 2022 getätigten Lizenzankäufe. Integriert ist zudem eine Aufstellung "Produktionen unter MDR-Federführung in gemeinschaftlicher Finanzierung“.

Aktueller Stand ARD-Mittagsmagazin

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Klausur am 3. Juli 2023 in Magdeburg Informationen über die geplante Ausgestaltung des ARD-Mittagsmagazins unter Federführung des MDR ab 2024 erhalten. In seiner Sitzung am 4. Juli 2023 hat der Rundfunkrat die geplante Übernahme des ARD-Mittagsmagazins in die redaktionelle Verantwortung des MDR und damit verbunden die inhaltlich-konzeptionelle Neugestaltung und Erweiterung des ARD-Mittagsmagazins begrüßt und darum gebeten, weiter über die fortschreitenden Planungen informiert zu werden. Nach der Befassung im Rahmen der Rundfunkratssitzung am 18. September 2023 erfolgte ein weiterer Sachstandsbericht.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates