210. Sitzung | 05. Sitzung 2022 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

16. Januar 2023, 15:07 Uhr

Nichtöffentlicher Sitzungsteil

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV bei ARD-Gemeinschaftsangeboten (Drei-Stufen-Test-Verfahren)
Prüfung des Telemedienkonzepts ARD Kultur

hier: Beauftragung des Gutachtens zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte gemäß § 32 Abs. 5 MStV)

Der Rundfunkrat hat Prof. Dr. rer. pol. habil. Lutz M. Hagen mit der Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienkonzepts ARD Kultur beauftragt.

Der Rundfunkrat hatte in seiner Sitzung am 10.10.2022 beschlossen, einen Drei-Stufen-Test für das Telemedienkonzept ARD Kultur durchzuführen. Mit Beschluss des Rundfunkrates wurde die Durchführung eines nicht-förmlichen Interessenbekundungs­verfahrens eingeleitet, um eine geeignete Gutachterin oder einen geeigneten Gutachter zu finden. Gemäß § 32 Abs. 5 MStV ist zur Beurteilung der Auswirkungen auf alle relevanten Märkte des geplanten neuen Telemedienangebots gutachterliche Beratung hinzuzuziehen.

Antrag auf Zustimmung zum bindenden Angebot der ARD an die Europäische Rundfunkunion (EBU) betreffend die Verlängerung des aktuellen Vertrags der Biathlonübertragungsrechte für den anschließenden Zeitraum 2026/2027 bis 2029/2030

Der Rundfunkrat stimmte gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 8 MDR-Staatsvertrag dem verbindlichen Angebot der ARD an die Europäische Rundfunkunion zur Verlängerung des aktuellen Vertrags der Biathlonübertragungsrechte für den anschließenden Zeitraum 2026/2027 bis 2029/2030 unter Bezug auf die in den Gremien genannten Sachverhalte zu.

Antrag auf Zustimmung zur Beauftragung der Herstellung der Serie "24 Stunden" (Arbeitstitel)

Der Rundfunkrat hat der Beauftragung der Herstellung der fiktionalen Serie "24 Stunden" (AT) mit 6 Folgen zum Auftragswert durch die Saxonia Media Filmgesellschaft mbH, Leipzig, zugestimmt.

Nach Angaben des MDR soll die Grimme-Preis-nominierte Webserie "2 Minuten" mit einer zweiten Staffel unter dem Titel "24 Stunden" (AT) fortgesetzt werden. Die erste Staffel "2 Minuten" entstand aus dem "next"-Förderprogramm für innovative digitale Projekte des MDR. Die für die ARD-Mediathek umgesetzte Webserie habe ausgezeichnete Kritiken bekommen und begeistertes Feedback aus der Community, auch die Abrufzahlen in der ARD-Mediathek seien sehr gut gewesen. Leitgedanken blieben die DNA aus lebensnahen und emotionalen Geschichten, der innovative und zeitgemäße Erzählansatz, die progressive Erzählhaltung, eine klare Haltung für Toleranz und Akzeptanz diverser Lebensentwürfe und die Ansprache sogenannter "spitzer Zielgruppen", die das Thema 1. Babyjahr und Elternsein beschäftige.

Gemäß § 17 Abs. 4 Ziff. 8 des MDR-Staatsvertrages ist bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als 2 Millionen. Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen die Zustimmung des Rundfunkrates erforderlich.

Öffentlicher Sitzungsteil

Bericht der Rundfunkratsvorsitzenden

Im Bericht aus dem Rundfunkratsvorsitz wurde über die Sitzung der ARD Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) mit ARD-Hauptversammlung am 22./23.11.2022 in München informiert. Die Vorsitzenden der ARD-Aufsichtsgremien haben Beschlüsse zur Stärkung der Aufsicht gefasst: Im Mittelpunkt steht dabei die Erarbeitung eines Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Aufsicht, um eine gemeinsame Aufsichtsordnung in der ARD herzustellen. Damit sollen künftig vergleichbare Standards der Aufsicht innerhalb der föderalen ARD und des bestehenden Rechtsrahmens gelten, um eine vergleichbare Qualität und Tiefe der Aufsicht zu gewährleisten. Die GVK erhofft sich in diesem Kontext auch eine Reform des Zusammenwirkens der Landesrundfunkanstalten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. Bei der kooperativen Entwicklung des Kodex mit allen Beteiligten in der ARD wird sich die GVK von der Geschäftsstelle der Expertenkommission Deutscher Public Corporate Governance‐Musterkodex (D‐PCGM) begleiten lassen. Diese ist am Lehrstuhl für Public Management & Public Policy an der Zeppelin Universität Friedrichshafen institutionalisiert.

Prof. Dr. Ulf Papenfuß ist Lehrstuhlinhaber und wissenschaftlicher Vorsitzender der Expertenkommission D‐PCGM, die den Kodex am Ende bewerten wird.

GVK treibt angekündigte Stärkung der Aufsicht voran (ard.de)

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war der Austausch mit der ARD-Programmdirektion. Der GVK wurde eine Zwischenbilanz zur Programmreform mit nachvollziehbarer Zielüberprüfung in Form eines Ampelsystems vorgestellt. Zukünftig möchte die GVK die Befassung mit den Programmstrategien von Degeto, "Das Erste" und Vorabend neugestalten. Sinnvoll erscheine eine programmstrategische Debatte zu "Das Erste" und eine zur "ARD Mediathek". Die GVK hat sich für eine engere Zusammenarbeit mit dem ARD-Programmbeirat ausgesprochen. In diesem Zuge soll perspektivisch darüber diskutiert werden, wie sich der ARD-Programmbeirat organisatorisch und inhaltlich enger mit der GVK verzahnt.

Die GVK hat sich zudem intensiv mit den neuen Anforderungen befasst, die sich aus dem Medienänderungsstaatsvertrag für die Gremien ergeben würden. Die GVK sei sich einig, dass die Qualitätsstandards systematisch aus § 26 MÄStV abgeleitet werden sollten, gut verständlich formuliert als Qualitätsprinzipien und auch gut veranschaulicht, z.B. mit Best Practice Beispielen. Ziel sei eine gemeinsame Sprache für den Qualitätsdiskurs zu schaffen, für alle Rundfunkräte. Es werde ein kurzes und praxisbezogenes Anwendungsmanual vorgeschlagen, welches die Qualitätsstandards enthalte und die einzelnen Schritte des diskursiven Prozesses beschreibe, die zur Überprüfung der Einhaltung dieser Standards nötig seien. Die GVK lasse sich dabei von ausgewiesenen Experten begleiten, die im Rahmen eines nicht förmlichen Interessebekundungsverfahrens gefunden und beauftragt werden sollen.

Nachrichtlich: Herleitung von Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zur Überprüfung dieser gem. § 31 Abs. 4 MÄStV für die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz

Bericht der Intendantin

Die Intendantin informierte über die Sitzung der Intendantinnen und Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten vom 22./23.11.2022, die mit einer Hauptversammlung unter Beteiligung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) in München stattgefunden hat.

Die Programmreform, mit der seit Oktober 2021 wichtige strategische Weichen für die Zukunft der ARD gestellt würden, werde weiter vorangetrieben: Zahlreiche der vor einem Jahr gesetzten Eckpunkte der strategischen Neuausrichtung seien bereits umgesetzt, viele weitere Vorhaben seien verbindlich geplant oder befänden sich derzeit in Umsetzung. Das Portfolio sei diversifiziert, der Bereich Doku ausgebaut und die Kuratierung der Themenwelten fortentwickelt worden. Zudem gingen die Stärkung der Kultur im Programm unter Federführung des MDR sowie die Regionalisierung der ARD-Mediathek weiter voran.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Mediennutzungstrends hätten die Intendantinnen und Intendanten der ARD die Priorisierung der digitalen Programmangebote der ARD und den technologischen Ausbau der digitalen Infrastruktur beschlossen. Hierfür würde die ARD Mittel umschichten und Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten weiter vertiefen. Zusammenarbeit sei das Gebot der Stunde, ein Beispiel hierfür sei das SAP-Projekt, dessen Pilot am 01.01.2023 beim MDR starte.

LINK: Die ARD - ARD setzt Priorität im Digitalen und beschließt einheitliche Compliance-Standards

Auch habe die ARD einen gemeinsamen Compliance-Leitfaden beschlossen, der sich an dem bereits existierenden Compliance-Management-System des MDR orientiere. Darin enthalten seien u.a. Maßnahmen wie die Stärkung des internen Kontrollsystems, die Einführung eines Richtlinienmanagements mit zentralen Compliance-Regelungen und eines Verhaltenskodexes sowie die Etablierung einer unabhängigen Compliance-Stelle. Compliance-Strukturen müssten fortlaufend evaluiert und angepasst werden. Dies geschehe sowohl auf ARD- als auch auf MDR-Ebene.

Zudem sei der ARD-Produzentenbericht veröffentlicht worden. Die ARD bleibe weiterhin einer der größten Auftraggebenden für deutsche Produzierende mit Vergaben in Höhe von 851 Mio. Euro. Der größte Teil des Volumens, rund 75 Prozent, gehe dabei an unabhängige Produzierende.

Als ARD-Filmintendantin habe sie mit weiteren ARD-Beteiligten Ende November Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Produktionslandschaft, u.a. der Produzentenallianz, geführt. Die ARD-Zusagen im Rahmen der Corona-Pandemie, u.a. die Zusage zur Übernahme von 100 Prozent der Hygienekosten, würden bis Sommer 2023 weiter gelten. Die Produzierenden hätten dies begrüßt, insbesondere, da die Länder ihre Corona-Maßnahmen nicht fortführten. Zudem sei es in den Gesprächen um den steigenden Marktdruck und die wichtige Rolle des Kalkulationsrealismus gegangen. Am 06.12.2022 werde das Jahrestreffen mit dem Mitteldeutschen Film- und Fernsehverband stattfinden.

Sie berichtete vom ARD-Jugendmedientag, der am 15.11.2022 stattgefunden habe. In über 140 Veranstaltungen hätten sich über 12.500 Schülerinnen und Schüler mit den Beteiligten der ARD in Livestreams, Workshops und weiteren Formaten zu Themen wie Medienkompetenz, miteinander lernen oder der Arbeit im Medienkontext ausgetauscht. Das erfolgreiche Format solle auch 2023 fortgesetzt werden.

Abschließend resümierte die Intendantin das vergangene Jahr: 2022 habe unter dem Eindruck des Skandals beim rbb und der anhaltenden Corona-Pandemie gestanden und sei sehr intensiv gewesen. Alle Beteiligten hätten eine herausfordernde Zeit erlebt. Gemeinsam sei man in einen tiefen und selbstkritischen Reflexionsprozess eingetreten, habe nach Lösungen gesucht und auch erste Ansätze, zum Beispiel im Compliance-Bereich, gefunden.

Auch beim MDR habe sich 2022 viel bewegt. Der Transformationsprozess sei konsequent fortgesetzt worden. Der MDR habe sich Anfang des Jahres das Leitbild "MDR für alle" gegeben und seitdem an seiner Umsetzung gearbeitet. Hierzu gehörten unter anderem die inhaltlichen Offensiven Information, Kultur, Dokumentation und Fiktion, die auch 2023 weiter vorangetrieben würden.

Die Intendantin dankte allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Gremien für ihr Engagement in dieser herausfordernden Zeit.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Die Verwaltungsratsvorsitzende informierte über die Sitzung des Verwaltungsrates, die am Morgen des 05.12.2022 stattgefunden habe. Der Verwaltungsrat hatte per 07.11.2022 die Sozietät Schilling, Zutt & Anschütz beauftragt ein externes Gutachten zur Klärung der Frage einer möglichen Interessenkollision des Mitgliedes Herrn Prof. Dr. Vogelbusch zu erstellen. Das Gutachten betrachte den Fall auf konkreter und grundsätzlicher Ebene. Im Ergebnis komme das Gutachten zu dem Schluss, dass im konkreten Fall keine Interessenkollision vorliege. Er könne sein Amt fortan wieder aufnehmen, dies sei so einstimmig vom Verwaltungsrat bestätigt worden.

Frau Diezel erläuterte den Prozess zur Findung einer Nachfolge der Intendantin, auf die sich die Verwaltungsratsmitglieder verständigt hätten. Die Position sei vom Verwaltungsrat ausgeschrieben worden. Um dem Rundfunkrat bis Ende Januar 2023 einen Vorschlag entsprechend der Regelungen des MDR-Staatsvertrags vorlegen zu können, habe der Verwaltungsrat das Ausschreibungsende für den 18.12.2022 vorgesehen. Die Bewerbungen würden unter Einbezug externer Expertise eines Personaldienstleiters gesichtet, zudem würden Entscheidungskriterien erarbeitet, um eine qualifizierte Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zu treffen. An den Vorstellungsgesprächen würden die Mitglieder des Verwaltungsrates teilnehmen. Zudem wünsche sich der Verwaltungsrat, dass der Vorsitzende des Rundfunkrates und seine Stellvertreterin sowie sein Stellvertreter, jeweils eine Person des Personalrats, des Freienrats und des Beirats der Intendantin sowie die Gleichstellungsbeauftragte in beratender Funktion teilnehmen. Die Entscheidung über den Personalvorschlag liege jedoch allein beim MDR-Verwaltungsrat, so die Vorsitzende unter Verweis auf den MDR-Staatsvertrag. Der MDR Verwaltungsrat werde die notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen unternehmen, um die Vertraulichkeit des Bewerbungsverfahren sicherzustellen. Am Auswahlprozess beteiligte Personen würden zur Vertraulichkeit über persönliche Daten verpflichtet.

Gemäß MDR-Staatsvertrag unterbreitet der aus zehn Personen bestehende MDR-Verwaltungsrat dem MDR-Rundfunkrat einen Vorschlag für die Leitung des MDR. Der Verwaltungsrat muss diesen Vorschlag spätestens neun Monate vor Ende der Amtszeit, also bis Ende Januar 2023 übermitteln. Der aus 50 Mitgliedern zusammengesetzte MDR-Rundfunkrat hat dann die Aufgabe, bis Ende April 2023 mit Zwei-Drittel-Mehrheit die künftige Leitungsperson des MDR zu wählen.

Information zum Strategieplan 2023

Der Rundfunkrat hat sich mit dem MDR-Entwicklungsplan 2023 befasst. Nach § 29 Absatz 2 des MDR-Staatsvertrags ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Der aktuelle Entwicklungsplan umfasst eine Zeitspanne von 2022 bis 2025. Die jährliche Umsetzungsplanung der MDR-Entwicklungspläne wird in jährlichen Strategieplänen konkretisiert.

Aufbauend auf den Strategieplänen erfolgt die jährliche Abrechnung der Entwicklungspläne. Mit dem Strategieplan 2023 informiert der MDR über die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des aktuellen Entwicklungsplans "MDR für alle" im zweiten Jahr der Gültigkeit. Abgerechnet wird der vorliegende Strategieplan rückblickend auf 2023 am Anfang des Jahres 2024. Kernaspekte für das Jahr 2023 seien die konsequente Weiterführung der digitalen Transformation im inhaltlichen Bereich, in der Medienproduktion und der Personalstrategie.

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Genehmigung des Wirtschaftsplanes des MDR 2023

Der MDR-Rundfunkrat hat den MDR-Wirtschaftsplan für 2023 genehmigt. Grundlage war die Feststellung des Wirtschaftsplans durch den MDR-Verwaltungsrat am 7. November 2022 sowie eine eingehende Befassung in den Ausschüssen und Landesgruppen des MDR-Rundfunkrats.

Insgesamt werden für das Wirtschaftsjahr 2023 Gesamterträge von 747 Millionen Euro erwartet. Der Anteil der Rundfunkbeiträge an den Gesamterträgen beläuft sich dabei auf 633,7 Millionen Euro. Nach Einstellung in den Verlustvortrag verbleibe ein geplantes Defizit in Höhe von 33 Millionen Euro, das durch Entnahmen aus Gewinnrücklagen ausgeglichen werde.

Barrierefreiheit beim MDR und KiKA – Sachstand und Ausblick bis 2025

Der Rundfunkrat nahm den Sachstandsbericht zu den barrierefreien Angeboten des MDR und KiKA sowie den Ausblick zur Weiterentwicklung bis 2025 zur Kenntnis. Der MDR biete seit mehr als zehn Jahren sinnesbehinderten Menschen mehr und mehr barrierefreie Programmzugänge. Das solle allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs sichern und zu mehr Akzeptanz der Angebote und – insbesondere für die digitalen Verbreitungswege – auch zur Gewinnung weiterer Nutzergruppen beitragen. Barrierefreiheit sei deshalb Teil des MDR-Entwicklungsplanes 2022 – 2025. Die Angebote z.B. für hörgeschädigte Menschen seien so umfangreich wie nie zuvor: Es würden mittlerweile 94 Prozent des Programms untertitelt, jährlich biete der MDR über 36.000 Sendeminuten mit Gebärdensprache. Nachrichten in Leichter Sprache gebe es neben der gewohnten Textform zusätzlich als Podcast jetzt auch zum Hören. Die vielfältigen Angebote des MDR in Leichter Sprache ermöglichten so Menschen mit kognitiven Einschränkungen die Teilhabe am aktuellen Geschehen. Zudem trage der MDR der wachsenden Bedeutung des modernen Streaming Rechnung: Mittlerweile stünden z.B. mehr als 4/5 aller Mediatheksangebote mit Untertiteln zur Verfügung. Eine wichtige Entwicklung sei zudem Hörbeschreibungen web-exklusiver Videos für blinde und sehbehinderte Nutzer.

Der MDR stehe regelmäßig im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenverbände zum Ausbau seiner barrierefreien Angebote. Ein solches Treffen fand zuletzt am 27.10.2022 in Leipzig statt.

Der Rundfunkrat begrüßte das große Engagement von MDR und KiKA für die Barrierefreiheit.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen nach § 7 Abs. 2 Medienstaatsvertrag ihren jeweiligen Aufsichtsgremien mindestens alle drei Jahre gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinien 2010/13/EU Bericht über die getroffenen und zukünftigen Maßnahmen nach § 7 Abs. 1 Medienstaatsvertrag erstatten. Zuständiges Aufsichtsgremium ist gem. § 17 Abs. 1 MDR-Staatsvertrag der Rundfunkrat.

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV bei ARD/ZDF-Gemeinschaftsangeboten

hier: Entscheidung des Rundfunkrates gemäß § 32 Abs. 6 MStV zum Telemedienänderungskonzept KiKA Telemedien

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 das Telemedienänderungskonzept KiKA Telemedien in der Fassung vom 21.08.2021 genehmigt.

Der MDR nimmt für KiKA als Gemeinschaftsangebot von ARD und ZDF die Federführung wahr. Der MDR-Rundfunkrat ist daher für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens, den sogenannten Drei-Stufen-Test verantwortlich. Die Gremien der ARD und der ZDF-Fernsehrat waren mitberatend tätig. Der Rundfunkrat stellte einstimmig fest, dass die im Konzept beschriebene wesentliche Änderung der Verweildauern den Voraussetzungen des Medienstaatsvertrages entspricht und somit vom Auftrag des MDR umfasst ist. Das genehmigte Verweildauerkonzept ermöglicht längere Verweildauern für Kinder-Inhalte. Beispielsweise können nun Märchen, aber auch Lehr- und Lerninhalte bis zu fünf Jahre zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. Bei seiner Entscheidung hat der MDR-Rundfunkrat u.a. die Stellungnahmen Dritter, die Beschlussempfehlung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), eine Stellungnahme des ARD-Programmbeirates sowie eine unabhängige gutachterliche Expertise zu den Auswirkungen auf alle relevante Märkte berücksichtigt.

Presseinformation: Rundfunkrat genehmigt Telemedienänderungskonzept KiKA Telemedien | MDR.DE

gez. Dietrich Bauer, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates