204. Sitzung | 28. Februar 2022 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

07. März 2022, 18:29 Uhr

Bestimmung entsendungsberechtigter Organisationen

Sind mehrere Verbände gem. § 16 Abs. 1 MDR-StV zur Entsendung berechtigt und können diese sich nicht darauf einigen, welcher Verband das Entsendungsrecht ausübt, bestimmt gem. § 16 Abs. 3 Satz 7 MDR-StV der Rundfunkrat mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder den zur Entsendung berechtigten Verband.

Die Arbeitnehmerverbände aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Kulturverbände aus Sachsen hatten sich trotz mehrfacher Bitten der amtierenden Rundfunkratsvorsitzenden nicht über die Ausübung ihres Entsendungsrechts einigen können.

Der MDR-Staatsvertrag lässt offen, auf welche Weise der Rundfunkrat zu seiner Entscheidung kommt. Der Rundfunkrat beschloss in seiner konstituierenden Sitzung vom 31.01.2022, diesen Organisationen die Gelegenheit zu geben, sich dem Rundfunkrat vor der Abstimmung schriftlich vorzustellen, um dann auf dieser Grundlage gem. § 16 Abs. 3 Satz 7 MDR-StV die zur Entsendung berechtigten Verbände zu bestimmen.

Folgende Organisationen hat der Rundfunkrat in seiner Sitzung am 28.2.2022 als entsendungsberechtigt in das 50-köpfige Gremium bestimmt:

  • Interessengemeinschaft Landeskulturverbände Sachsen
  • DGB-Bezirk Sachsen und Deutscher Journalistenverband – Landesverband Sachsen
  • dbb beamtenbund und tarifunion sachsen-anhalt und DGB-Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt (ver.di).

gez. Prof. Dr. Gabriele Schade, amt. Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates