203. Sitzung | 31. Januar 2022 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

08. Februar 2022, 17:49 Uhr

  • Öffentlicher Sitzungsteil

Begrüßung und Eröffnung durch die amtierende Rundfunkratsvorsitzende

Die amtierende Vorsitzende Frau Prof. Dr. Gabriele Schade begrüßte Mitglieder und Gäste zur konstituierenden Sitzung des Rundfunkrates der 6. Amtsperiode, die aufgrund der Pandemielage virtuell durchgeführt wurde.

Sie informierte zur aktuellen Besetzung des Rundfunkrates und dass einige Plätze noch nicht besetzt seien, was verschiedene Gründe hätte. Die Arbeitnehmerverbände in Sachsen-Anhalt und Sachsen hätten sich bisher nicht darauf einigen können, welcher Verband das Entsendungsrecht ausübt, womit noch vier Plätze offen seien. Gleiches gelte für die Kulturverbände aus Sachsen. Hier sei noch ein Platz zu besetzen. Weitere Information zur Zusammensetzung des Rundfunkrates betreffen die Wahlen und Bestimmungen der Thüringer Vertreter bzw. Vertreterinnen im MDR-Rundfunkrat durch den Thüringer Landtag. Kurzfristig vor der konstituierenden Sitzung erreichten den Rundfunkrat Schreiben der Präsidentin des Thüringer Landtages. Daraus gehe hervor, dass die Wirksamkeit der Entsendungen in den Rundfunkrat des MDR durch den Thüringer Landtag, mit Ausnahme des Deutschen Journalisten-Verbands Landesverband Thüringen e.V., jedenfalls nicht eindeutig feststehe. Wegen dieser Unsicherheit sei die vorsorgliche Wiederholung der Wahl von drei Mitgliedern des MDR-Rundfunkrats gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 MDR-StV sowie der Bestimmung von weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 i.V.m. Abs. 2 MDR-StV auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung in Thüringen gesetzt worden. Damit konnten zwei Vertreterinnen und ein Vertreter, die vom Landtag gewählt worden sind, sowie ein entsandtes Mitglied der vom Landtag bestimmten Organisation nicht wirksam Mitglieder des neuen Rundfunkrats werden und würden an dessen konstituierender Sitzung am 31.01.2022 nicht teilnehmen können.

Die amtierende Vorsitzende fragte anschließend nach Ergänzungen bzw. Bestätigung der Tagesordnung. Ein Mitglied des Rundfunkrates stellte den Antrag, angesichts zum Sitzungszeitpunkt mehrerer noch nicht besetzter Plätze aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die Wahl zum Rundfunkratsvorsitz und der Stellvertretungen zu verschieben. Nach einem umfänglichen und intensiven Austausch mit verschiedenen Meinungsäußerungen zum Antrag, beschloss der Rundfunkrat mehrheitlich, die Wahl zum Rundfunkratsvorsitz und der Stellvertretungen von der Tagesordnung zu nehmen und diese auf die März-Sitzung zu verschieben. Bis dahin führt die amtierende Vorsitzende weiter die Geschäfte.

Persönliche Vorstellung der Mitglieder des Rundfunkrates

Die Mitglieder des Rundfunkrates der 6. Amtsperiode stellten sich vor.

Begrüßung und einführende Worte der Intendantin

Die Intendantin begrüßt die Mitglieder des MDR-Rundfunkrats für die 6. Amtsperiode. Gemeinsam und jeweils einzeln hätten sie nach dem MDR-Staatsvertrag die Aufgabe, die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten. Neben dem Verwaltungsrat und der Intendantin sei der Rundfunkrat ein Organ des MDR, führt Frau Prof. Dr. Wille aus.

Sie erinnert an die Gründung der Drei-Länder-Anstalt im Jahr 1991 und den Sendestart am 1. Januar 1992. Seinerzeit hätten die Staatsvertragsländer eine kluge Weichenstellung vorgenommen, indem sie eine gemeinsame Landesrundfunkanstalt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schufen.

Damit sei vor 30 Jahren sowohl eine starke regionale Verankerung als auch eine publizistisch und wirtschaftlich leistungsstarke öffentlich-rechtliche Anstalt in der ARD entstanden.

Im Jahr 2021 hätten die Länder den MDR-Staatsvertrag novelliert, um dem Gebot der Vielfaltssicherung und Staatsferne in den Gremien Rechnung zu tragen. Dies spiegele sich in der vielfältigeren Zusammensetzung des größer gewordenen MDR-Rundfunkrats nun wider.

Zum MDR gehöre auch der KiKA mit Sitz in Erfurt als ARD/ZDF-Gemeinschaftseinrichtung. Die werbefreien Angebote in Fernsehen und Online hätten im vergangenen Jahr erneut sehr viel Zuspruch in der jungen Zielgruppe und bei deren Eltern erfahren, führt die Intendantin aus.

Als weitere ARD-Gemeinschaftseinrichtung entstehe aktuell ARD Kultur mit Sitz in Weimar. Dieses Kulturportal werde vernetzt mit ZDF und Deutschlandradio arbeiten.

Zum Thema "Was verbindet unsere Gesellschaft?" werde die neue Gemeinschaftseinrichtung im Februar den Ideenwettbewerb "ARD Kultur Creators" ins Leben rufen. Damit sollen Ideen junger Talente gefördert und in der digitalen Welt sichtbar werden.

Die Intendantin geht auf den von ihr vorgelegten MDR-Entwicklungsplan 2022-2025 ein, der mit dem vorherigen MDR-Rundfunkrat diskutiert und Ende 2021 vom dafür zuständigen MDR-Verwaltungsrat festgestellt worden sei. Unter dem Leitbild „MDR für alle“ sei dies der strategische Kompass für den MDR in den kommenden Jahren. Ziel sei es, bestimmte Bevölkerungsgruppen besser zu erreichen und dabei insgesamt digitaler und jünger zu werden. Das wahrnehmbar veränderte Mediennutzungsverhalten der Menschen könne nicht mehr ausschließlich an Altersgruppen festgemacht werden und bringe Veränderungen in der Gestaltung und Ausrichtung der MDR-Angebote mit sich. Der MDR werde somit Vertrautes stärken und Neues wagen.

Im Rahmen der Begrüßung stellt die Intendantin die Mitglieder der MDR-Geschäftsleitung vor und lädt die Mitglieder des Rundfunkrats ein, die neue virtuelle Studiotour des MDR im Internet zu besuchen.

Information über die Arbeit des Rundfunkrates

Frau Prof. Schade informierte zur Arbeitsweise des Rundfunkrates. Der Rundfunkrat wacht gemäß § 17 Abs. 1 MDR-Staatsvertrag darüber, dass der MDR seinen staatsvertraglichen Auftrag erfüllt, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist, und übt die ihm hierzu eingeräumten Kontrollrechte aus. Er vertritt gemäß § 17 Abs. 1 MDR-StV die Interessen der Allgemeinheit und trägt dabei der Vielfalt der Meinungen Rechnung. Die amtierende Vorsitzende führte in die organisatorische Arbeit des Rundfunkrates, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten ein.

Verfahren zur Bestimmung des Anteils der Vertreterinnen und Vertreter gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 11 MDR-StV in den Ausschüssen und im Vorsitz von Rundfunkrat, Ausschüssen und Landesgruppen

Das Bundesverfassungsgericht hat in den Leitsätzen seines Urteils vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag festgelegt, dass die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Ausdruck des Gebots der Vielfaltssicherung dem Gebot der Staatsferne genügen muss. Danach ist der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen. Mit § 15 Abs. 4 MDR-StV i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 11 MDR-StV wird diese Vorgabe für den Rundfunkrat und die Landesgruppen umgesetzt. Für die Zusammensetzung der Ausschüsse sowie den Vorsitz von Rundfunkrat, Ausschüssen und Landesgruppen sind entsprechende Vorgaben des Rundfunkrats zur Gewährung der Staatsferne erforderlich.

Der Rundfunkrat hat beschlossen, dass der Anteil der Mitglieder nach § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 11 MDR-StV in den Ausschüssen des Rundfunkrats ein Drittel der Mitglieder des jeweiligen Ausschusses nicht übersteigen darf. Bei der Wahl der Vorsitzenden des Rundfunkrats, der Ausschüsse und der Landesgruppen sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gilt dies entsprechend. Bei der Festlegung dieses Drittels wird auf die Gesamtheit aller Vorsitzenden, Stellvertreterinnen und Stellvertreter abgestellt.

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV (Drei-Stufen-Test-Verfahren)

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind gem. § 32 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) verpflichtet, die inhaltliche Ausrichtung ihrer Telemedienangebote in Telemedienkonzepten zu konkretisieren. Ist ein neues Telemedienangebot geplant oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebots, so ist hierzu einen Drei-Stufen-Test durchzuführen. Rechtliche Grundlagen für die Durchführung von Drei-Stufen-Tests sind der Medienstaatsvertrag sowie die Drei-Stufen-Test-Satzungen des MDR für das MDR-Telemedienangebot sowie die Drei-Stufen-Test-Satzung der ARD bei Genehmigungsverfahren für Gemeinschaftsangebote beispielsweise beim KiKA. Zuständig für das Verfahren ist der Rundfunkrat. Den Mitgliedern wurde ein aktueller Zwischenstand zu den aktuell laufenden zwei DST-Verfahren gegeben und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Verfahren zur Bestimmung entsendungsberechtigter Organisationen

Sind mehrere Verbände gem. § 16 Abs. 1 MDR-StV zur Entsendung berechtigt und können diese sich nicht darauf einigen, welcher Verband das Entsendungsrecht ausübt, bestimmt gem. § 16 Abs. 3 Satz 7 MDR-StV der Rundfunkrat mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder den zur Entsendung berechtigten Verband. Der MDR-Staatsvertrag lässt offen, auf welche Weise der Rundfunkrat zu seiner Entscheidung kommt. Dieser kann ein Verfahren bestimmen, auf dessen Grundlage die Entscheidung zur Bestimmung der entsendungsberechtigten Organisationen getroffen werden kann.

Der Rundfunkrat hat beschlossen, denjenigen entsendungsberechtigen Organisationen, die sich nicht über die Ausübung des Entsendungsrechts verständigen konnten, die Gelegenheit zu geben, sich dem Rundfunkrat vor der Abstimmung gem. § 16 Abs. 3 Satz 7 MDR-StV schriftlich vorzustellen.

gez. Prof. Dr. Gabriele Schade,
amt. Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates