205. Sitzung | 14. März 2022 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

04. April 2022, 13:05 Uhr

Bericht der amtierenden Rundfunkratsvorsitzenden

Frau Prof. Schade und Herr Dirschka (Vorsitzender des Verwaltungsrates) informierten über Sitzungen und Workshops der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD. Eine GVK-Dreistufentest-Workshop fand am 15.02.2022 per Videokonferenz statt: Alle ARD-Rundfunkräte befänden sich mitten in der Durchführung der Dreistufentest-Verfahren. Der Workshop fokussierte auf die qualitative Bewertung der wesentlichen Änderungen, die in den laufenden Dreistufentests geprüft würden. Ziel sei es, alle am Verfahren Beteiligten argumentativ bei der zentralen Abwägungsentscheidung zu unterstützen und dabei nach Möglichkeit auch gemeinsame Argumentationslogiken zu entwickeln, die sich langfristig mit Blick auf die nachlaufende Telemedienkontrolle verankern lassen. Herr Dirschka berichtete von der Sitzung des Finanzausschusses der GVK, wobei u.a. der 23. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) thematisiert wurde. In ihrem Zwischenbericht von Mitte Februar 2022 hätte die KEF im wesentlichen ihre Feststellungen aus dem 22. Bericht bestätigt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seien aus Sicht der KEF mit 18,36 Euro monatlich für die Beitragsperiode von 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin gab einen aktuellen Überblick über die umfangreiche Berichterstattung und Sonderprogrammierungen zum Ukraine-Krieg im MDR und der ARD. Es würde weiterhin viel Programmfläche für Information und Hintergrundberichterstattung auf allen Ausspielwegen geboten. ARD und ZDF hätten die Berichterstattung aus Russland nach der Verschärfung der russischen Mediengesetze zunächst ausgesetzt. Nun sei die Arbeit im Studio Moskau wieder aufgenommen worden. Die Berichterstattung über die militärische Lage in der Ukraine werde jedoch aus Sicherheitsgründen von anderen Standorten der ARD geleistet. Der Fokus der Berichterstattung aus Moskau werde vorerst auf die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation in Russland gelegt. Der MDR sei über die ARD-Federführung für das Studio Prag mit Berichten aus dem slowakisch-ukrainischen Grenzgebiet direkt beteiligt. Die öffentlich-rechtlichen Medien hätten in dieser außergewöhnlichen Situation eine besondere Verantwortung, der die Mitarbeitenden von MDR und ARD unter hohem Engagement nachkämen.

Neben der Berichterstattung unterstützten ARD und MDR mit Programmaktionen auch in übergreifenden Bündnissen organisierte Hilfsorganisationen. So sei am 04. März 2022 im Rahmen des Vorentscheids des Eurovision Song Contests im MDR und übergreifend

in den anderen Sendern des ARD-Verbunds die Programmaktion „WIR HELFEN – Gemeinsam für die Ukraine“ platziert worden. Insgesamt habe die ARD mit ihrer Spendenaktion für die Menschen in der Ukraine nach einer ersten Bilanz rund 67 Millionen Euro für die "Aktion Deutschland Hilft" und das "Bündnis Entwicklung Hilft" gesammelt.

Die Intendantin informierte zur Debatte um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkkommission der Länder hätte bis 14. Januar 2022 über 2.600 Stellungnahmen zum vorgelegten Entwurf des Medienstaatsvertrags erreicht, darunter auch die der ARD. Diese Positionierungen würden nun von der Rundfunkkommission der Länder ausgewertet, die weiter an einer Änderung des Medienstaatsvertrags arbeite.

Die ARD befürworte dabei eine mögliche Flexibilisierung der Beauftragung, eine klare Aufgabenverortung der Qualitätsberatung bei den dafür zuständigen binnenplural und staatsfern zusammengesetzten Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten und eine Wahrung des rundfunkrechtlich unteilbaren Programm- und Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Nach der Absage der Leipziger Buchmesse stelle der MDR Literatur im März besonders in den Fokus. Am 17. und 18. März lade MDR Kultur Interessierte zu den Leipziger Buchnächten in die Alte Handelsbörse ein, wo Autorinnen und Autoren eine Bühne für ihre Neuveröffentlichungen geboten werde. Ergänzt würden die Buchnächte durch weitere Programmangebote in Radio, Fernsehen und Online.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Grundlagen und gesellschaftlicher Auftrag

Die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erläuterte Jürgen Betz, Mitglied der Historischen Kommission der ARD und früherer Justitiar des Hessischen Rundfunks. Dabei stellte er die Gründung des Rundfunks in der Weimarer Republik, die Erfahrungen von Propaganda und Gleichschaltung in der Zeit des Nationalsozialismus und die daraus folgende Errichtung der Rundfunkanstalten durch die Alliierten dar. Dabei sei es das Kernanliegen gewesen, den Rundfunk nicht in die Hände des Staats zu geben, sondern ihn in einer der Gesellschaft dienlichen Funktionsweise über Kräfte aus der Gesellschaft rückzubinden. Das Bundesverfassungsgericht habe diesen Ansatz mit seinem Urteil zur versuchten Gründung des ZDF als Fernsehen des Bundes und weiteren Richtersprüchen fortwährend untermauert bis hin zur Festlegung, dass maximal ein Drittel der Mitglieder der Aufsichtsgremien aus dem staatlichen oder staatsnahen Bereich entsendet werden dürfen. Dies habe auch der neue MDR-Staatsvertrag aufgenommen und die Struktur des MDR-Rundfunkrats entsprechend angepasst. Die Mitglieder seien dabei nicht Vertreter oder Vertreterinnen ihrer entsendenden Stellen und Organisationen, sondern im Zusammenspiel mit den Organen Intendantin und Verwaltungsrat unabhängig im Rahmen ihrer Kompetenzen als Sachwalter/innen der Allgemeinheit tätig.  

Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden

Der Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates informierte über die Sitzung vom 07. März 2022. Der Verwaltungsrat hat dem Abschluss eines Vergütungsvertrages für feste und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Zeitraum 01.01.22 bis 31.12.2022 zugestimmt. Zugestimmt hat der Verwaltungsrat zudem der novellierten Dienstvereinbarung Konfliktbewältigung, der Dienstvereinbarung zum Schutz sexueller Belästigung im MDR sowie einer geänderten Dienstvereinbarung über die Nutzung von SAP Systemen. Berichtet wurde dem Verwaltungsrat unter anderem zur Lage der MDR-MEDIA Gruppe sowie deren Business Plan 2022 bis 2024.

  • Nicht öffentlicher Teil der Sitzung

Wahl zum Rundfunkratsvorsitz und der Stellvertretungen

Dietrich Bauer ist neuer Vorsitzender des MDR-Rundfunkrats. Die Mitglieder wählten ihn an die Spitze des Aufsichtsgremiums. Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Horst Saage aus Sachsen-Anhalt bestimmt. Zweite stellvertretende Vorsitzende ist Gabriele Schade aus Thüringen. Der Vorsitz im MDR-Rundfunkrat wechselt alle zwei Jahre und kommt turnusgemäß aktuell aus Sachsen. Der neue MDR-Rundfunkrat hatte sich am 31. Januar 2022 für seine sechste Amtsperiode konstituiert.

Wahl einer Vertretung und einer Stellvertretung für den Programmbeirat des Ersten Deutschen Fernsehens

Neuer Vertreter des MDR-Rundfunkrates im ARD-Programmbeirat ist Guido Kosmehl aus Sachsen-Anhalt. Er löst die bisherige MDR-Vertreterin Susanna Erbring ab, die aus dem Rundfunkrat ausgeschieden ist. Als Stellvertreter wurde Stefan Gebhardt bestimmt.  

Wahl der Vertretungen für die Programmbeiräte ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E.

Der MDR-Rundfunkrat hat die neuen Vertretungen für die Programmbeiräte für ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E. (Groupement Européen d’Intérêt Économique) gewählt: Sarah Sieber aus Sachsen vertritt den MDR-Rundfunkrat neu im Programmbeirat ARTE Deutschland. Zum Vertreter des MDR im Programmbeirat von ARTE G.E.I.E. hat der MDR-Rundfunkrat erneut Sandro Witt aus Thüringen berufen.

Die Zentrale ARTE G.E.I.E. mit Sitz in Straßburg wird von beiden Mitgliedern ARTE France und ARTE Deutschland paritätisch finanziert. Die Mitglieder stellen zu gleichen Teilen einen Großteil des ausgestrahlten Programms und sind in allen Gremien und Organen von ARTE G.E.I.E vertreten.

Antrag auf Zustimmung zum bindenden Angebot der ARD an die Europäische Rundfunkunion (EBU) betreffend den Rechteerwerb an den Olympischen Spielen 2026 und 2028 sowie 2030 und 2032 

Der Rundfunkrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 8 MDR-Staatsvertrag dem verbindlichen Angebot der ARD an die Europäische Rundfunkunion zum Rechteerwerb an den Olympischen Spielen 2026 und 2028 sowie 2030 und 2032 zugestimmt.

Wiederernennung des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz

Der Rundfunkrat hat Herrn Stephan Schwarze zum 01.08.2022 für weitere vier Jahre zum Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR (Rundfunkdatenschutzbeauftragter) ernannt.

Gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 MDR-StV ernennt der MDR eine Rundfunkbeauftragte oder einen Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR, der zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 ist. Die Ernennung erfolgt durch den Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrates für die Dauer von vier Jahren.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates