192. Sitzung | 6. Juli 2020 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

09. Juli 2020, 14:47 Uhr

Wie hat der Journalismus die Corona-Krise begleitet? - Impulsvortrag von Prof. Dr. Bernhard Pörksen

Auftakt der Befassung mit der Corona-Berichterstattung des MDR

Der MDR-Rundfunkrat hat sich mit Journalismus in der Corona-Krise beschäftigt. Dazu wurde Prof. Dr. Bernhard Pörksen, Medienwissenschaftler Universität Tübingen, per Video zum Impulsvortrag "Wie hat der Journalismus die Corona-Krise begleitet?" zugeschaltet. Prof. Pörksens zentrale Aussage gegenüber den Rundfunkratsmitgliedern: "Es gab von Anfang an glänzende Erklär-Stücke, hintergründige Analysen, eine Demontage von Fake News sowie Sondersendungen in Hülle und Fülle". Seine Kritik: Ende März hätte politischer Journalismus generell entschiedener auf eine gesellschaftspolitische Debatte drängen müssen. Dieses Versäumnis sei aber rasch erkannt und angegangen worden. Pörksen lobte vom MDR beigesteuerte ARD Extras sowie Kekulés Podcast oder auch Online-Angebote des MDR, die häufig Nutzer- und Nutzerinnenfragen aufgegriffen hätten. Pörksen rief die seriösen Medien dazu auf, noch mehr als bisher transparent zu agieren und ihre Arbeitsweisen deutlich zu machen.

Der Rundfunkrat nimmt den Vortrag und die Diskussion als Auftakt, sich in den nächsten Sitzungen vertiefend mit diesem Thema zu befassen. Ziel ist die Bewertung der Corona-Berichterstattung des MDR. Bei der vertiefenden Befassung und abschließenden Bewertung soll es unter anderem um inhaltliche Aspekte wie Regelformate, Zusatzsendungen, Veränderungen im Programmablauf, neue Formate, Interaktionen sowie strukturelle Aspekte wie veränderte Arbeitsweisen gehen.

Bericht der Rundfunkratsvorsitzenden

Frau Gabriele Schade dankte den Mitgliedern für die pragmatische Arbeitsfähigkeit des Rundfunkrates, die trotz der sitzungsfreien Zeit von März bis Mai aufgrund der Corona-Pandemie, gegeben war. So hatte der MDR-Rundfunkrat einen Beschluss zur Fortsetzung der MDR-Erfolgsserie „In aller Freundschaft“ (IaF) im Umlaufverfahren herbeigeführt. Inzwischen haben alle erforderlichen Gremien in den ARD-Landesrundfunkanstalten der Fortsetzung zugestimmt. Drei Staffeln (24-26) mit insgesamt 126 Folgen werden ab Herbst 2020 produziert und ab Januar 2021 ausgestrahlt.

Zudem berichtete die Rundfunkratsvorsitzende über die Inhalte einer Telefonschaltkonferenz der Gremienvorsitzendenkonferez (GVK) vom 24. April 2020. Themen waren u.a. der ARD-Bericht und die Leitlinien, die auf Bitte des ARD-Programmdirektors und Unterstützung der GVK erst im nächsten Jahr neu vorgelegt werden. Aufgrund der pandemiebedingten Verzögerungen wird die Zulieferung des Berichtes dieses Mal statt im Herbst 2020 erst im Frühjahr 2021 erfolgen. Hintergrund ist auch, dass die Leitlinien nach einem neuen Konzept erstellt werden. So hatte die GVK u. a. angeregt, die Neufassung mehr web-affin aufzubereiten, um auch eine interaktive Erschließung des ARD-Angebots zu ermöglichen:

Zudem wählte die GVK die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrats, Frau Prof. Dr. Gabriele Schade, für eine weitere Amtszeit von zwei Jahren zur Vorsitzenden des GVK-Telemedienausschusses.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin bedankte sich beim Rundfunkrat für die konstruktive und pragmatische Zusammenarbeit in den vergangenen vier Monaten, als zwei Rundfunkratssitzungen wegen der Corona-Pandemie ausfallen mussten.

Der MDR sei bislang gut durch die Corona-Pandemie gekommen: Es habe kaum Krankheitsfälle gegeben und dank des schnellen und umfassenden Corona-Krisenmanagements sowie einer großen Anzahl von Mitarbeitenden im Homeoffice habe der MDR seinen gesetzlichen Programmauftrag jederzeit erfüllt. Zudem habe der MDR in dieser schwierigen Zeit mit seinen Angeboten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft geleistet (https://www.mdr.de/unternehmen/mdr-studie-gesellschaftliches-miteinander-100.html) und ein wertvolles Bildungsprogramm auf die Beine gestellt. Das belegten eindrucksvoll die hohen Nutzungszahlen der MDR-Angebote während der vergangenen Monate. Die Pandemie zeige aber auch die grundlegenden Herausforderungen etwa an Wissenschaftsjournalismus und Transparenz der Berichterstattung.

Die Intendantin berichtete weiter, dass im gesetzlich festgelegten Verfahren zur Anpassung des Rundfunkbeitrags nun die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 17. Juni 2020 der Erhöhung von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 zugestimmt hätten, nachdem die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine entsprechende Empfehlung abgegeben habe. Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) habe anlässlich der Unterzeichnung der Beitragsanpassung erklärt, dass es im Landtag von Sachsen-Anhalt derzeit keine Mehrheit für einen höheren Rundfunkbeitrag gebe. In Thüringen sei die Position von CDU und FDP in dieser Frage noch offen, während sich die Minderheitsregierung unter Bodo Ramelow (Linke) für eine Beitragsanpassung ausgesprochen habe. Sachsen habe sich klar hinter die Empfehlung der KEF gestellt.

Die Intendantin zeigte sich erfreut, dass es jüngst gelungen sei, ein neues digitales und vernetztes Kulturangebot in Mitteldeutschland unter Federführung des MDR etablieren zu können. Von den rund 50 Gemeinschaftseinrichtungen der ARD-Landesrundfunkanstalten sei bislang nur der KiKA im Sendegebiet des MDR in Erfurt verwurzelt. Nun komme eine zweite Gemeinschaftseinrichtung hinzu, die auch vom ZDF und dem Deutschlandradio unterstützt werde. Der Bayerische Rundfunk sei nicht beteiligt.

Die Intendantin berichtete aus der vergangenen ARD-Sitzung in Leipzig. Die Intendantinnen und Intendantin hätten der Verlängerung des Vertrags mit KiKA-Programmgeschäftsführerin Dr. Plenk für drei Jahre zugestimmt. Die Intendantin berichtet vom Erwerb der Rechte an der Übertragung der Bundesligasaisons 2021/22 bis 2024/25. Ein weiteres Thema sei die Arbeit an der Digitalagenda der ARD gewesen.

Das MDR-Direktorium habe eine Richtungsentscheidung für ein gemeinsames digitales Informationsangebot aus den drei Landesfunkhäusern des MDR und der Hauptredaktion Information getroffen. Zudem habe das MDR-Direktorium beschlossen, dass der Mitteldeutsche Rundfunk sein Qualitätsmanagement weiter ausbaue. Am Ende ihres Berichts informiert die Intendantin über den Stand der Diskussion zur Zukunft des Instituts für Rundfunktechnik in München (IRT).

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Aus dem MDR-Verwaltungsrat wurde über die vergangenen Sitzungen vom 2. März und 22. Juni 2020 informiert. In der März-Sitzung wählte der Verwaltungsrat einen neuen Vorsitz. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre zwischen den Mitgliedern aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Diesmal ging der Vorsitz zum 5. April 2020 von Sachsen-Anhalt auf Sachsen über. Neuer Vorsitzender ist Joachim Dirschka und Birgit Diezel seine Stellvertreterin (https://www.mdr.de/mdr-verwaltungsrat/wahl-mdr-verwaltungsrat-104.html).

Zudem stimmte der Verwaltungsrat der Beteiligung des MDR an der Aufbringung des ARD-Finanzausgleichs für 2021 bis 2024 zu. In der ARD wird entsprechend den Vorgaben im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ein Finanzausgleich zugunsten von Saarländischem Rundfunk (SR) und Radio Bremen (RB) durchgeführt.

Themen der Juni-Sitzung waren die Wirtschaftsplanabrechnung 2019 sowie ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA) Die Intendantinnen und Intendanten hatten zuletzt eine Stärkung des digitalen Produktportfolios der ARD zunächst für den Zeitraum 2020 bis 2022 beschlossen. Weitere Berichtspunkte waren der Risikolagebericht, der Compliance-Bericht, der Bericht der Revision sowie die MDR-Beteiligungen in der DREFA-Mediengruppe. Außerdem stellte der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 fest.

Genehmigung des Jahresabschlusses des MDR

Der Rundfunkrat genehmigte den vom Verwaltungsrat festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht des MDR zum 31.12.2018 in der von der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung vom 15.05.2019. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.109 T€ wird vollständig durch Entnahme aus den Gewinnrücklagen gedeckt. Des Weiteren hat der Rundfunkrat den Geschäftsbericht des MDR für das Jahr 2019 zur Kenntnis genommen. MDR-Rundfunkratsvorsitzende Gabriele Schade und der Rundfunkrat würdigten das konsequente, sparsame, effektive Vorgehen des MDR.

Gemäß § 20 Abs. 4 Ziff. 7 des MDR-Staatsvertrages hat der Rundfunkrat die Aufgabe, den Jahresabschluss zu genehmigen.

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung einer Direktorin für das Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt gemäß § 20 Abs. 3 MDR Staatsvertrag

Der Rundfunkrat stimmte der Berufung von Frau Ines Hoge-Lorenz als Direktorin des Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 zu.

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung eines Direktors für das Landesfunkhaus Thüringen gemäß § 20 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag

Der Rundfunkrat stimmt der Berufung von Herrn Boris Lochthofen als Direktor des Landesfunkhauses Thüringen für den Zeitraum vom 01.02.2021 bis 31.01.2026 zu.

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung eines Verwaltungsdirektors gemäß § 20 Abs. 4 Ziffer 4 MDR-Staatsvertrag

Der Rundfunkrat stimmt der Berufung von Herrn Ralf Ludwig als Verwaltungsdirektor für die Dauer von 5 Jahren vom 01.12.2020 bis 30.11.2025 zu.

Statusbericht 2018/2019 zur Umsetzung des MDR Entwicklungsplans 2018 bis 2021

Der Rundfunkrat hat den Statusbericht 2018/2019 zur Umsetzung des MDR Entwicklungsplans 2018 bis 2021 zur Kenntnis genommen. Nach § 32 Absatz 2 des MDR-Staatsvertrages ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Mit dem jährlichen Statusbericht wird die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen zur Angebotsstrategie sowie der weiteren im Entwicklungsplan vorgesehenen Themenkomplexe Personal, Organisation, Produktion und Technik, Medienpolitik und Finanzplanung dargelegt.

gez. Prof. Dr. Gabriele Schade, Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates