180. Sitzung | 18.06.2018 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung

22. Juni 2018, 11:57 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende resümierte die Erkenntnisse der tags zuvor durchgeführten Klausur des MDR-Rundfunkrates zum Thema: "Regionalität".

In der Klausur des Rundfunkrates berichteten die Direktoren der MDR-Landesfunkhäuser in Magdeburg, Erfurt und Dresden sowie Chefredakteur Torsten Peuker über aktuellen Stand, laufende Entwicklungen und Perspektiven der Regionalberichterstattung aus den drei Ländern.

Die Präsenz in den Regionen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Kenntnis von Land und Leuten seien untrennbar mit dem Anspruch an die Inhalteangebote des Mitteldeutschen Rundfunks verbunden, unterstrich Horst Saage.

Zudem thematisierte der Rundfunkrat die Bedeutung eines gesamtdeutschen Blicks auf die Regionen. Zu diesem Thema diskutierte das Aufsichtsgremium auch mit Dr. Kai Gniffke, dem Chefredakteur von ARD-Aktuell, der in Hamburg Sendungen wie die Tagesschau und die Tagesthemen verantwortet. Von ihm wünschten sich die Rundfunkräte noch mehr Präsenz der drei östlichen Bundesländer im gesamtdeutschen ARD-Programm.

Weiterhin wurde ein Evaluationsbericht des Telemedienausschusses des Rundfunkrates zur Angebotsqualität der regionalen Berichterstattung vorgestellt. Insgesamt zog die Vorsitzende des Telemedienausschusses ein positives Fazit und zeigte sich optimistisch, dass sich die Weiterentwicklung mit einer zunehmenden Ausschöpfung des genehmigten Telemedienbudgets weiter fortsetzen wird.

Im Rahmen eines breit angelegten Evaluationsprojektes befasst sich der Telemedienausschuss des Rundfunkrates mit der konzeptgerechten Umsetzung der MDR und KiKA Telemedien entsprechend der genehmigten Telemedienkonzepte. Die Ergebnisse der Evaluation ermöglichen dem Rundfunkrat, sich ein konkretes Bild von der Angebotsqualität der vom MDR verantworteten Telemedien zu machen und Ansätze zur Optimierung der Angebotsqualität aus Sicht des Rundfunkrats zu entwickeln und somit seine Aufgabe im Bereich der kontinuierlichen Programmkontrolle von Telemedien des MDR umfassend wahrnehmen zu können.

Die Vorsitzende des Telemedienausschusses hinterfragte zudem auch die Auswirkungen der von den Ländern geplanten Änderungen am Telemedienauftrag, der neben einer Lockerung der Verweildauer auch veränderte Vorgaben zum Verhältnis von Text und audiovisuellen Gestaltungsmitteln enthalte, auf das Telemedienkonzept des MDR.

Deshalb wird sich der Telemedienausschuss mit der Neufassung des Telemedienauftrags und den damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten für Angebote des MDR und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet in seiner nächsten Sitzung im September beschäftigen.

Bericht der Intendantin

Eingangs ihres Berichts informiert die Intendantin über der Beginn der Public-Value-Initiative der ARD "Wir sind Deins", die aus zahlreichen Fernseh- und Radiospots bestehe, die derzeit in den eigenen Programmen gesendet würden.

Es werde weitere Public-Value-Initiativen der ARD geben, um den hohen gesellschaftlichen Wert des gemeinsamen, freien Rundfunks zu verdeutlichen.

Die Intendantin berichtet umfassend vom neuen Telemedienauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auf den sich die Länder unter Einbeziehung des Bundes Deutscher Zeitungsverleger und ARD, ZDF und Deutschlandradio in der vergangenen Woche nach langem Ringen geeinigt haben.

Verbesserungen des neuen Telemedienauftrags seien, dass Telemedien dahingehend definiert würden, dass sie journalistisch relevante und journalistisch gestaltet seien und Bild, Ton, Bewegtbild, Text sowie inhaltespezifische Gestaltungsmittel enthalten könnten und diese miteinander verbinden. Für Verweildauern würden nur noch zwei gesetzliche Regelungen gelten, maßgeblich sei, dass Verweildauern durch Verweildauerkonzepte bestimmt würden. Neu sei die Möglichkeit, europäische Lizenzproduktionen für 30 Tage online zu stellen. Sportgroßereignisse könnten bis zu 7 Tage nach Ausstrahlung online gestellt werden, beispielsweise Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft und Spiele der 1. und 2. Bundesliga. Klargestellt worden sei auch, dass Sendungen vor ihrer Ausstrahlung im Fernsehen oder Radio online gestellt werden dürften. Rein originäre Online-Inhalte seien zulässig und Angebote der Rundfunkanstalten auf Drittplattformen würden ausdrücklich autorisiert. Der Gesetzgeber wolle eine Vernetzung von Telemedienangeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, wenn diese aus journalistisch-redaktionellen Gründen geeignet sei. Der Gesetzgeber unterstütze auch eine Verlinkung zu Inhalten von Einrichtungen aus Wissenschaft und Kultur. Zudem sei eine Vereinfachung bei den Drei-Stufen-Tests vorgesehen.

Im Grundsatz bleibe der neue Telemedienauftrag beim bisherigen Verbot der Presseähnlichkeit, die aber konkretisiert werde. So müsse der Schwerpunkt der öffentlich-rechtlichen Telemedianangebote in Zukunft auf Videos oder Audios liegen. Text dürfe nicht im Vordergrund stehen. Zugunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei formuliert worden, dass Angebotsübersichten, Schlagzeilen, Sendungsskripte, Informationen über die Rundfunkanstalt und barrierefreie Angebote bei der Schwerpunktbildung nicht gezählt würden. Außerdem sehe der Staatsvertragstext vor, dass laufende Aktualisierungen zulässig seien. Newsticker und Eilmeldungen seien daher auch ohne eine vorauslaufende Berichterstattung in den linearen Programmen möglich. Wichtig sei, dass es auch bei der Regelung des Sendungsbezugs bleibe. Das heiße, Textangebote, bei denen der Sendungsbezug wie bisher ausgewiesen wird, fielen nicht unter das Verbot der Presseähnlichkeit. Eine Einschränkung werde jedoch gemacht. Auch bei Telemedien mit Sendungsbezug sollten "nach Möglichkeit" Videos oder Audios eingebunden werden.

Ein Novum sei die Bildung einer Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten bei der Auslegung des Telemedienauftrags gütlich beilegen solle und Empfehlungen aussprechen könne. In dieser paritätisch besetzten Schiedsstelle würden Vertreter von ARD, ZDF, Deutschlandradio und BDZV vertreten sein. Die Arbeit der Schlichtungsstelle werde begleitet von regelmäßigen Spitzentreffen von ARD, ZDF, DRadio und BDZV.

Über das Ergebnis der Einigung zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt wird, müssten die Parlamente in den 16 Bundesländern noch abstimmen. Man werde seitens ARD, ZDF und DRadio beraten, welche Konsequenzen die Umsetzung dieser Neuregelungen im Einzelnen haben werde. Das Ganze sei auch als Kompromiss zu werten und ein weiterer Schritt in die digitale Welt.

Der Rundfunkrat wird sich erst in seiner nächsten Sitzung mit der Neufassung des Telemedienauftrags beschäftigen.

Die Intendantin informiert ferner über einen Vorschlag von sechs Bundesländern, das Verfahren zur Bemessung des Rundfunkbeitrags zu reformieren. Es gehe um ein neues Modell der Indexierung. Die Bemessung der von der Gesellschaft anvertrauten Mittel würde an die Inflationsrate gekoppelt und damit indexiert werden. Man sei gespannt, wie der Vorschlag von den übrigen Ländern diskutiert werde.

Mit dem Rundfunkbeitrag habe sich auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 16.5.2018 in einer mündlichen Verhandlung beschäftigt. Das Gericht habe vier Klagen zugelassen, über die es voraussichtlich bis zum Sommer entscheiden werde.

Abschließend berichtet die Intendantin vom diesjährigen MDR-Musiksommer, der am 30.6.2018 im Magdeburger Dom vom MDR Sinfonieorchester und den MDR Rundfunkchor unter Leitung von Kristjan Järvi eröffnet werde. Das Festival warte mit insgesamt 48 Konzerten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf. Erstmals werde es u.a. Konzerte in der Leuchtenburg in Kahla, die Marienkirche in Marienberg, die Seestern-Panorama-Bühne in Zeulenroda, die Kulturkirche in Weißensee, der Bürgergarten in Stollberg und die Stadtkirche in Bad Salzungen geben.

Der MDR-Betriebsdirektor, Herr Dr. Liebenow, informiert über den Stand des Streits um UKW-Sendeanlagen, mit deren Abschaltung neue private Eigner öffentlich gedroht hatten.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Der Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates informierte über die vergangene Sitzung vom 04. Juni 2018. Zentrale Themen waren die Wirtschaftsplanabrechnung des Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA), der Risikolagebericht, der Compliance-Bericht, der Bericht der Revision, sowie die MDR-Beteiligungen in der DREFA-Mediengruppe.

Außerdem stellte der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 fest.

Genehmigung des Jahresabschlusses des MDR

Der MDR-Rundfunkrat genehmigte den vom Verwaltungsrat festgestellten Jahresab-schluss und den Lagebericht des MDR zum 31.12.2017 in der von der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung vom 26.04.2018. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.196 T€ wird vollständig in die Rücklagen eingestellt.

Des Weiteren hat der Rundfunkrat den Geschäftsbericht des MDR für das Jahr 2017 zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 20 Abs. 4 Ziff. 7 des MDR-Staatsvertrages hat der Rundfunkrat die Aufgabe, den Jahresabschluss zu genehmigen.

Zustimmung zur Satzung über die/den Rundfunkbeauftragte/n für den Datenschutz beim MDR (Rundfunkdatenschutzbeauftragte/n)

Der Rundfunkrat hat die "Satzung über die Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim MDR (Rundfunkdatenschutzbeauftragte)" beschlossen und den Verwaltungsrat um Zustimmung gebeten. Der Verwaltungsrat hat der Satzung in seiner Sitzung am 18.06.2018 zugestimmt.

§ 42 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag (neu) sieht vor, dass der Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrates die Ausgestaltung des Amtes des/der Rundfunkdatenschutzbeauftragten in einer Satzung beschließt.

MDR-Rundfunkrat ernennt Stephan Schwarze zum Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR

Der Rundfunkrat hat Herrn Stephan Schwarze für die Dauer von vier Jahren zum Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR ernannt (Rundfunkdaten-schutzbeauftragter) zum 01.08.2018 und den Verwaltungsrat um Zustimmung gebeten.

Der Verwaltungsrat hat der Ernennung von Herrn Stephan Schwarze in seiner Sitzung am 18.06.2018 zugestimmt.

Gemäß § 42 Abs. 1 MDR-StV (neu) ernennt der MDR einen/eine Rundfunkbeauftragte/n für den Datenschutz beim MDR (Rundfunkdatenschutzbeauftragte/r), der zuständige Aufsichtsbehörde i.S.d. Art. 51 der Verordnung (EU) 2016/679 ist. Die Ernennung erfolgt durch den Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrates für die Dauer von vier Jahren.

Gestaltung Sportrechtevorlagen für den MDR-Rundfunkrat

Der Rundfunkrat hat der Geschäftsführung des MDR empfohlen, Sportrechtevorlagen mit einer Informationstabelle nach bestimmten Parametern einzubringen. Der Rundfunkrat wird sich regelmäßig über die zum Erwerb stehenden Sportrechte und die Sportstrategie der ARD und des MDR informieren lassen.

Bericht über die Verleihung des vom MDR-Rundfunkrat vergebenen Kinderfilm-/ Fernsehpreises

Der Autor und Regisseur Jon Frickey aus Hamburg erhält die Auszeichnung für das beste Drehbuch zum Animationskurzfilm "Katzentage". Bereits zum 18. Mal würdigte der MDR-Rundfunkrat Autorinnen und Autoren, deren Filme oder Fernsehbeiträge sich in besonderer Weise den Themen von Kindern und Jugendlichen widmen. Der Kinderfilm-/Fernsehpreis des MDR-Rundfunkrates für das beste Drehbuch ist mit 4.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von den Mitgliedern des MDR-Rundfunk- und MDR-Verwaltungsrates gespendet.

gez. Horst Saage
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates