166. Sitzung | 20. Juni 2016 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des MDR-Rundfunkrates

27. Juni 2016, 16:38 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende resümierte die Erkenntnisse der tags zuvor durchgeführten Klausur des MDR-Rundfunkrates zum Thema: "Auftrag.Qualität.Glaubwürdigkeit".

Journalisten als Torwächter von Relevanz und Deutung der Wirklichkeit, Ausblenden von Teilen des Meinungsspektrums, fehlende Trennung von Berichterstattung und Kommentierung sowie manipulierende Emotionalisierung von Nachrichten waren Stichworte einer intensiven Diskussion der Rundfunkräte über handwerkliche und ethische Fragen des journalistischen Berufsstandes. Das Internet, so die übereinstimmende Meinung, eröffne heute wesentlich mehr Möglichkeiten zur vergleichenden Betrachtung journalistischer Berichterstattung als früher, zu mehr Kontrolle, aber auch zu lautstarker undifferenzierter Kritik. Dabei warnten Rundfunkräte auch davor, sich von solcher Kritik treiben zu lassen. Notwendig sei ein selbstbewusstes Aufrechterhalten journalistischer Standards. Rundfunkratsvorsitzender Steffen Flath wies aber auch den Rundfunkräten selbst eine aktive Rolle in der Glaubwürdigkeitsdebatte zu. Dies gelte für eine unabhängige kritische Beurteilung der Programmleistungen ebenso wie für eine offene eigene Darstellung und Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit über die Arbeit der Aufsichtsgremien.

Außerdem beschäftigte sich der Rundfunkrat im Rahmen seiner Klausur mit der internen Erfolgs- und Qualitätsmessung im MDR.

Drei-Stufen-Test MDR-Telemedien

Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2016 das Telemedienkonzept MDR-Telemedien in der Fassung vom 26.05.2016 genehmigt.

Der Rundfunkrat stellte einstimmig fest, dass das vom Mitteldeutschen Rundfunk im Konzept beschriebene Angebot den Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags entspricht und somit vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ist. Die Genehmigung umfasst nun mehr multimediale Darstellungsmöglichkeiten, einen Ausbau der Kinder- und Jugendangebote sowie einen größeren finanziellen Spielraum bei der Gestaltung der Telemedienangebote.

Der Rundfunkrat hat seine Entscheidungen mit verschiedenen Erwartungen verbunden: Unter anderem sollen Drittplattformaktivitäten in erster Linie das Ziel haben, zusätzliche Nutzer zu erreichen und an die MDR-eigenen Angebote zu binden. Hierbei ist auf deutliche Markenkennzeichnung von auf Drittplattformen veröffentlichten Inhalten des MDR zu achten. Bei der Ausgestaltung des Kinder- sowie Jugendangebots ist auf ausreichende Regionalität zu achten.

Im Rahmen des Drei-Stufen-Test hatte der Rundfunkrat zu prüfen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang dieses in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin dankte dem Rundfunkrat für die zügige Bewerkstelligung des Drei-Stufen-Tests für die MDR-Telemedien. Sie berichtete von der Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz und einer in diesem Zusammenhang erstellten Stellungnahme der ARD. Danach ging Frau Prof. Wille auf die Fernsehübertragung der Fußball-Europameisterschaften in Frankreich ein und thematisiert die Schwierigkeiten von ARD und ZDF, von der UEFA das gesamte Bildmaterial auch zur Berichterstattung jenseits des Spielbetriebs zu erhalten. Aus Sicht der Intendantin ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass ARD und ZDF über solche Ereignisse per Bild berichten können. Im Anschluss informierte sie über den Bieterwettstreit an den Fußball-Bundesliga-Übertragungsrechten für die Spielzeit ab 2017 und den Erwerb eines Teils der Rechte durch die ARD. Es sei dadurch möglich, weiterhin die Sportschau und die Bundesliga-Konferenz im Radio anzubieten. Sie ging auf die Vertagung der Entscheidung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zum Rundfunkbeitrag ein und erläuterte die zurzeit absehbaren Herausforderungen, die sich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus der von den Ländern gebildeten AG Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ergeben.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Die Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates informierte über die vergangene Sitzung vom 13. Juni 2016. Zentrale Themen waren die Wirtschaftsplanabrechnung des Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA), der Risikolagebericht, der Compliance-Bericht, der Bericht der Revision, sowie die MDR-Beteiligungen in der DREFA-Mediengruppe.

Außerdem stellte der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 fest.

Genehmigung des Jahresabschlusses des MDR

Der MDR- Rundfunkrat genehmigte den vom Verwaltungsrat festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht des MDR zum 31.12.2015 in der von der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung vom 12.04.2016.

Gemäß § 20 Abs. 4 Ziff. 7 des MDR-Staatsvertrages hat der Rundfunkrat die Aufgabe, den Jahresabschluss zu genehmigen.

Statusbericht 2015 zur Umsetzung des Entwicklungsplans 2014 bis 2017

Der Rundfunkrat hat sich mit dem Statusbericht 2015 zur Umsetzung des MDR Entwicklungsplans 2014 bis 2017 befasst. Nach § 32 Absatz 2 des MDR-Staatsvertrages ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Mit dem jährlichen Statusbericht wird die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen zur Angebotsstrategie sowie der weiteren im Entwicklungsplan vorgesehenen Themenkomplexe Personal, Organisation, Produktion und Technik, Medienpolitik und Finanzplanung dargelegt.

Zustimmung zur Produktion des Fernsehfilms Katharina Luther

Der Rundfunkrat hat gem. § 20 Abs. 4 Nr. 8 MDR-Staatsvertrag dem Abschluss des Vertrages zwischen der Eikon Süd GmbH und dem MDR über die Produktion des Fernsehfilms "Katharina Luther" (Arbeitstitel) zugestimmt.

Bericht über die Verleihung des vom MDR-Rundfunkrat vergebenen Kinderfilm-/Fernsehpreises

Regisseur und Autor Chris Raiber erhielt am 10. Juni 2016 im Rahmen des Kinder-Medien-Festivals "Goldener Spatz" die Auszeichnung für das Drehbuch zum Kurzspielfilm: "Nelly". Bereits zum 16. Mal würdigte der MDR-Rundfunkrat Autoren, deren Filme oder Fernsehbeiträge sich in besonderer Weise den Themen von Kindern und Jugendlichen widmen. Der Kinderfilm-/Fernsehpreis des MDR-Rundfunkrates für das beste Drehbuch ist mit 4.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von den Mitgliedern des MDR-Rundfunk- und MDR-Verwaltungsrates gespendet.

gez. Steffen Flath, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates