165. Sitzung | 09. Mai 2016 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des MDR-Rundfunkrates

13. Mai 2016, 16:19 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende berichtete über die Inhalte der Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 18. und 19. April 2016 beim rbb in Potsdam. Das zentrale Thema war der 20. KEF-Bericht. Die GVK habe sich sehr intensiv mit der langfristigen Perspektive und der - in der Politik und auch in der Gesellschaft geführten - Diskussion um Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst. Im Ergebnis sprach sich die GVK weiter dafür aus, die in der kommenden Beitragsperiode von der KEF ermittelten Mehrerträge einer Rücklage zuzuführen.

Ein anderes Thema war der Sportrechteerwerb. Die GVK erkennt die große Bedeutung von Sport im Allgemeinen und Fußball in besonderer Weise für die Sportberichterstattung im Ersten und die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in allen Zielgruppen an. Gleichzeitig hält es die GVK für erforderlich, dass die ARD auch weiterhin andere Sportarten neben dem Fußball in der Berichterstattung platziert.

Bericht der Intendantin

Frau Prof. Wille berichtete zunächst ausführlich über den 20. KEF-Bericht und die Position der ARD hierzu. Mit Blick auf eine öffentlich debattierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021 und einer in diesem Zusammenhang von den Ländern neu ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe "Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" erklärte Frau Prof. Wille, dass diese strategischen Zukunftsthemen die ARD betreffen und sich die Intendantinnen und Intendanten der ARD deshalb aktiv in die Diskussion einbringen wollen.

Die Intendantin berichtete ferner von der vergangenen ARD-Sitzung, in der die Verwaltungsvereinbarung zum geplanten Jungen Angebot von ARD und ZDF unterzeichnet worden sei. Sodann geht die Intendantin auf den Entwicklungsstand zum Jungen Angebot ein, das inzwischen als Blog unter http://www.jungesangebotvonardundzdf.de online sei.

Sie informierte zudem über die ARD-Themenwoche 2016 "Zukunft der Arbeit" und über die Bedeutung des Themas Plattformregulierung sowie eine in diesem Zusammenhang gebildete Bund-Länder-Kommission.

Zuletzt informierte die Intendantin im Kontext zur Debatte um die Glaubwürdigkeit der Medien über den ersten Nutzermonitor des MDR, bei dem es sich um eine Umfrage handelt, die Auskunft gibt über die Akzeptanz und Relevanz des MDR in der Gesellschaft sowie über die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Die Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates informierte über die Sitzungen des Verwaltungsrates am 04. April und 09. Mai 2016 in Leipzig. Zwei wesentliche Entscheidungen wurden getroffen: Zustimmung zum Abschluss eines Vertrags zur DVB-T2-Versorgung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und Zustimmung zur Beschaffung von elektrischer Energie (Strom) für den Zeitraum 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018. Weitere Themen waren die Lage der MDR Werbung, die MDR-Beteiligungen in der DREFA-Mediengruppe sowie die Änderung der Satzung des MDR.

Satzungsänderung von Art. 25 Absatz 1 MDR-Satzung

Der Rundfunkrat beschloss den Artikel 25, Absatz (1) der MDR-Satzung zu ändern. Hintergrund: Die an den Ausspielwegen Hörfunk, Fernsehen und Telemedien orientierte Organisationsstruktur des MDR wird sukzessive in trimediale Ressorts überführt. Um diesem laufenden Veränderungsprozess Rechnung zu tragen, wurde mit der Änderung auf "zwei Programmdirektoren oder Programmdirektorinnen" eine Regelung analog zum MDR-Staatsvertrag verabschiedet und die bisherige Beschränkung der Programmdirektoren auf die Mediengattungen Hörfunk und Fernsehen ersetzt.

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung eines Direktors für das Landesfunkhaus Sachsen

Der Rundfunkrat stimmte der Berufung von Herrn Sandro Viroli als Direktor für das Landesfunkhaus Sachsen für die Dauer von fünf Jahren zum 01.10.2016 zu.

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung eines Betriebsdirektors (Technik und Produktion)

Der Rundfunkrat stimmte der Berufung von Herrn Dr. Ulrich Liebenow als Betriebsdirektor für die Dauer von fünf Jahren zum 01.09.2016 zu.

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung eines Programmdirektors

Der Rundfunkrat stimmte der Berufung von Herrn Wolf-Dieter Jacobi als Programmdirektor für die Dauer von fünf Jahren zum 01.10.2016 zu.

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung einer Programmdirektorin

Der Rundfunkrat stimmte der Berufung von Frau Nathalie Wappler Hagen als Programmdirektorin für die Dauer von fünf Jahren zum 01.11.2016 zu.

Gemäß § 20 des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) bedarf der Vorschlag der Intendantin für die Berufung der Direktoren und Direktorinnen der Zustimmung des Rundfunkrates.

Mitberatungsvorlage des MDR-Rundfunkrates zum Angebot KiKA Telemedien

Der Rundfunkrat beschloss eine Mitberatungsvorlage zum Angebot KiKA Telemedien.

Der Rundfunkrat hatte in seiner Sitzung am 02.11.2015 beschlossen, einen Drei-Stufen-Test für das Angebot KiKA Telemedien auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages durchzuführen. ARD-Gemeinschaftsangebote werden nach ARD-Genehmigungsverfahren von den Gremien der beteiligten Rundfunkanstalten mitberaten. Die Mitberatungsvorlage dient der Unterstützung der mitberatenden Gremien. Sie gibt einen Überblick über das Telemedienkonzept, die Stellungnahmen Dritter, das marktliche Gutachten sowie die Kommentierung der Intendantin. Außerdem stellt sie einen ersten Stand der Beratungen des federführend zuständigen MDR-Rundfunkrates dar.

Antrag auf Zustimmung zum Erwerb von Sportübertragungsrechten zwischen der Sportrechte- und Marketing-Agentur GmbH (SportA) und dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) betreffend Übertragungsrechte am DFB-Pokal 2016/17 – 2018/19

Der Rundfunkrat hat gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 8 MDR-Staatsvertrag dem Abschluss des Vertrages zwischen der SportA und dem DFB über den Erwerb der Übertragungsrechte an den DFB-Pokal-Wettbewerben 2016/17 - 2018/19 zugestimmt.

Bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als 5,1 Mio. Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen bedarf es der Zustimmung des Rundfunkrates.

gez. Steffen Flath, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates