189. Sitzung | 04. November 2019 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

13. November 2019, 16:04 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Im Rahmen der Medientage München fand am 23. Oktober 2019 das jährliche Gespräch der ARD-Gremienvorsitzenden mit den Gremienvorsitzenden der Landesmedienanstalten statt. Sie haben sich u. a. mit den Formen und Auswirkungen von Hass in der öffentlichen Kommunikation befasst. Insbesondere der Ton im Netz, etwa in Teilen der sozialen Medien, hat sich in den vergangenen Jahren massiv verschärft. Dies ist eine gesellschaftliche Entwicklung, der sich gerade auch die Gremien als Vertreter der Allgemeinheit entgegenstellen.

Der Telemedienausschuss der Gremienvorsitzendenkonferenz tagte am 25. Oktober 2019 in München. Ein Thema war die Digitalstrategie der ARD und damit verbunden die Entwicklung der sogenannten "Big 5": tagesschau.de, sportschau.de, ARD-Mediathek, ARD-Audiothek, KiKA und funk. Es bleibe weiter geboten, stärker auf den Ausbau non-linearer Inhalte zu setzen, insbesondere auch, um so neue bzw. nicht mehr erreichte Zielgruppen zu erschließen. Weitere Themen waren die ARD-Mediathek sowie die Distribution der ARD-Angebote.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin berichtete zu Beginn über das Gedenkkonzert #HalleZusammen, das am 19.10.2019 rund 16.000 Menschen in der Saalestadt erlebten. Gemeinsam mit privaten Medien und der Stadt Halle habe der MDR dieses Konzert für ein friedliches und tolerantes Miteinander in Gedenken an die Opfer des Anschlags in Halle am 9. Oktober organisiert. Das rund achtstündige Bühnenprogramm sei sehr bewegend gewesen. Als öffentlich-rechtlicher Sender und gemeinsamer freier Rundfunk setze sich der MDR für den Zusammenhalt in der Gesellschaft ein.

Die Intendantin kam auf die Initiative "Verfolgen statt Löschen" zu sprechen. Die Initiative der mitteldeutschen Landesmedienanstalten, mehrere Medienhäuser und des MDR hatte sich zur Unterstützung an die Landesregierungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gewandt, um die Strafverfolgung von Hasskommentaren im Internet zu stärken. Die drei Landesregierungen hätten nun signalisiert, dies zu unterstützen.

Die Intendantin zog Bilanz zur Wahlberichterstattung des MDR in Sachsen und Thüringen, wo am 1. September und 27. Oktober 2019 Landtagswahlen stattfanden. Der MDR habe wieder sein Wahlkonzept auf seinen Onlineseiten veröffentlich, das die Grundsätze für die Wahlberichterstattung des Senders transparent gemacht habe.

Zudem habe es zahlreiche neue Formate wie den "Kandidatencheck" oder die "Wahlarena" mit mehr Bürgerbeteiligung gegeben. Der MDR habe regional wie auch bundesweit mit Zulieferungen an die ARD umfassend, sorgfältig und ausgewogen berichtet.

Anschließend kam sie auf die Ergebnisse der aktuellen diesjährigen ARD/ZDF-Onlinestudie zu sprechen.

Sie bilanzierte die diesjährige Programmwerkstatt der ARD für Produzentinnen und Produzenten, die erneut unter der Federführung des MDR am 30.10.2019 in Leipzig stattgefunden hat. Schwerpunktthemen für die rund 180 Teilnehmenden in diesem Jahr waren digitale, dokumentarische Formate und deren Umsetzung. Mit großer Freude berichtete die Intendantin, dass der ARD-Dokumentarfilm-Wettbewerb "Top of the Docs" von Berlin nach Leipzig umziehen wird.

Abschließend informierte die Intendantin über medienpolitische Themen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hätten den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, der die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen beinhalte. Damit werde das Bundesverfassungsgerichtsurteil des vergangenen Jahres umgesetzt.

Sie berichtete vom Stand des Medienstaatsvertrags, der den Rundfunkstaatsvertrag ablösen soll, und erläuterte den Stand des derzeitigen Verfahrens der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Anfang 2020 ihre endgültige Empfehlung an die Länder für die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2021 abgeben will. Die KEF hatte zuletzt in Leipzig getagt.

"Herausforderung Public Value in Medienorganisationen - Möglichkeiten zur gemeinwohl-orientierten Gestaltung und Führung" heiße die Public Value Konferenz, die der MDR als gemeinsamer freier Rundfunk in Kooperation mit der HHL Graduate School of Management Leipzig am 3. und 4. Dezember 2019 veranstalte und zu der zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingeladen seien.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Der MDR-Verwaltungsrat tagte am 30. September 2019. Zentrale Themen waren die Auswahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019, die turnusmäßige Kontrolle des Wirtschaftsplanes sowie die MDR-Beteiligungen in der DREFA-Mediengruppe. Außerdem hat der Verwaltungsrat gemäß § 26 Abs. 2 Ziff. 8 des MDR der Intendantin für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

Wahl zum Rundfunkratsvorsitz und der Stellvertretungen

a) Wahl zum Vorsitz des Rundfunkrates

b) Wahl zur ersten Stellvertretung des Vorsitzes des Rundfunkrates

c) Wahl zur zweiten Stellvertretung des Vorsitzes des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat hat Frau Prof. Dr. Gabriele Schade (Bund für Umweltschutz und Naturschutz Thüringen) zur neuen Vorsitzenden des Rundfunkrates gewählt. Ihre Amtszeit beginnt am 9. Dezember 2019. Zum ersten Stellvertreter wurde Steffen Flath (CDU-Landesverbund Sachsen) und zum zweiten Stellvertreter Horst Saage (Landesbauernverband Sachsen-Anhalt) gewählt.

Der Rundfunkrat wählt seinen Vorsitzenden und einen ersten und zweiten Stellvertreter für die Dauer von zwei Jahren, wobei Vorsitzender und Stellvertreter aus verschiedenen Ländern kommen müssen. Der Vorsitz wechselt zweijährlich nach den Ländern in der Reihenfolge Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen.

Richtlinien für die Verbreitung von Telemedienangeboten auf Drittplattformen für den MDR und für den KiKA

Der Rundfunkrat hat die Richtlinien des MDR über die Verbreitung seiner Telemedien über Drittplattformen beschlossen.

Der Rundfunkrat hat die Richtlinien des KiKA über die Verbreitung seiner Telemedien über Drittplattformen beschlossen.

Mit dem zum 01.05.2019 in Kraft getretenen 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder den Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterentwickelt. Die Nutzung von Drittplattformen ist zu begründen. Dabei sind auch die Maßnahmen zur Sicherung des Jugendmedienschutzes, des Datenschutzes sowie zur Einhaltung des Werbe- und Sponsoringverbotes zu beschreiben. Die Landesrundfunkanstalten der ARD haben entschieden, diese gesetzlichen Vorgaben in Form von Richtlinien umzusetzen. Für die Beschlussfassung von Programmrichtlinien ist gem. § 20 Abs. 4 Nr. 2 MDR-Staatsvertrag der Rundfunkrat zuständig.

Für KiKA als Gemeinschaftsangebot von ARD und ZDF liegt die Federführung beim MDR. Dementsprechend ist für den Erlass der KiKA-Richtlinien über die Verbreitung seiner Telemedien über Drittplattformen der MDR-Rundfunkrat zuständig.

Änderung der Drei-Stufen-Test-Satzungen

a) ARD-Genehmigungsverfahren für neue oder veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien

b) Genehmigungsverfahren des Mitteldeutschen Rundfunks für neue oder veränderte Telemedien sowie für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme

Der Rundfunkrat hat beschlossen, den Verwaltungsrat zu der vom Rundfunkrat geplanten Änderung der Satzung "ARD-Genehmigungsverfahren für neue oder veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien" zu hören.

Der Rundfunkrat hat beschlossen, den Verwaltungsrat zu der vom Rundfunkrat geplanten Beschlussfassung über die Änderung der Satzung "Genehmigungsverfahren des Mitteldeutschen Rundfunks für neue oder veränderte Telemedien sowie für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme" zu hören.

Die Länder haben mit dem zum 01.05.2019 in Kraft getretenen 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterentwickelt. Dabei wurden auch die Vorgaben für die Durchführung von Dreistufentest-Verfahren novelliert.

Der Rundfunkrat beschließt eine Satzungsänderung gem. § 20 Abs. 4 Ziff. 1 MDR-Staatsvertrag im Benehmen mit dem Verwaltungsrat.

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten zur Gleichstellung im Mitteldeutschen Rundfunk 2018

Die Gleichstellungsbeauftragte des MDR informiert den Rundfunkrat jährlich über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Aus dem Bericht 2018 geht hervor, dass fast jede zweite journalistische Führungsposition im MDR mittlerweile von einer Frau besetzt wird. Der Anteil an Frauen lag in diesem Bereich 2018 bei 45,7 Prozent. Insgesamt stieg die Frauenquote in Führungspositionen von 30,1 auf 32,8 Prozent. Quer über alle MDR-Bereiche gibt es 183 Führungskräfte, davon 60 Frauen und 123 Männer.

"Bei der Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Organisation ist die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein gewichtiges Thema, mit dem Innovations- und Qualitätsgewinne verbunden sind. Auch uns ist das Thema Gleichstellung ein zentrales Anliegen, das wir weiterhin ausdrücklich unterstützen", sagte MDR-Rundfunkratsvorsitzender Horst Saage.

MDR-Produzentenbericht 2018

Der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung mit dem MDR-Produzentenbericht 2018 befasst. Der MDR hat 2018 58.175 Millionen Euro für Auftrags-, Ko- und Mischproduktionen ausgegeben. Das ist ein Anstieg von mehr als fünf Millionen Euro. Zusammen mit dem KiKA belief sich der Wert auf 67.161 Millionen Euro. Damit ist seit 2016 eine kontinuierliche Steigerung zu verzeichnen.

Der Bericht des MDR gibt einen Überblick über die Auftrags-, Ko- und Mischproduktionen, mit deren Fertigung der MDR Dritte Produzenten im Jahr 2018 unmittelbar beauftragt hat. Außerdem enthält der Bericht Angaben zu den getätigten Lizenzkäufen. Einbezogen sind auch die Auftragsvergaben und Lizenzankäufe des Kinderkanals.

Seit 2012 veröffentlicht der MDR freiwillig jährlich einen Produzentenbericht und macht damit die Struktur seiner Auftragsvergaben an die Kreativwirtschaft transparent.

Der Bericht ist auf der Internetseite des MDR veröffentlicht.

Information zum Kooperationsbericht 2018

Der Rundfunkrat hat sich mit dem Kooperationsbericht des MDR für den Berichtszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 befasst. Der Kooperationsbericht dient dazu, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bereichen des MDR und Dritten transparent zu machen. Er dokumentiert in nachvollziehbarer und überprüfbarer Form, dass die einschlägigen Regularien des MDR für Kooperationen beachtet werden und dass die programmliche Integrität des MDR Maßstab für sämtliche Kooperationen ist.

gez. Horst Saage
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates