186. Sitzung l 20. Mai 2019 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

29. Mai 2019, 12:22 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende berichtete über die Inhalte der Sitzung der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 15. und 16. April 2019 in Hamburg. Ein Schwerpunktthema war der Auftrag und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die GVK positionierte sich dahingehend, dass es im Falle einer Adaption des bisherigen KEF-Verfahrens oder der Etablierung eines index-basierten Systems darauf ankommen werde, den Anstalten mehr Planungssicherheit zu gewähren. Eine Delegation der politischen Verantwortung zur Auftragsdefinition auf die Gremien unter dem Stichwort der Flexibilisierung ist nach Ansicht der GVK für den Fall abzulehnen, wenn den Gremien die Aufgabe zugeschrieben würde, den bisherigen Umfang des beauftragten Programms zu reduzieren.

Ein anderes Thema das digitale ARD-Portfolio. Grundsätzlich habe die GVK erneut hervorgehoben, dass die gemeinschaftliche Verbreitung Voraussetzung für die Erfüllung des Auftrags in der digitalen Zeit sei. Eine gemeinsame starke Plattform sei die Voraussetzung für die künftige Auffindbarkeit von Gemeinschafts- und Angeboten der Landesrundfunkanstalten gleichermaßen. Zu starken Plattformen gehören hochqualitative und möglichst lang verfügbare Inhalte. Es bedarf nach Ansicht der GVK einer integrierten und crossmedialen Planung um Verweildauern möglichst auszuschöpfen und den Ausbau originärer Onlineangebote voranzutreiben.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin berichtete von einer Studie der HHL Leipzig und der Universität St. Gallen mit dem Titel Gemeinwohlatlas. Der Gemeinwohlatlas zeige den gesellschaftlichen Nutzen von deutschen sowie internationalen Organisationen und Institutionen. Die Dritten Programme, Das Erste und das ZDF seien in der Spitzengruppe der untersuchten Organisationen und Institutionen vertreten.

Sie informierte über das Wahlkonzept des MDR für die Europawahl, das auf der Homepage des Senders veröffentlicht sei und den konsequenten Transparenzkurs des MDR belege.

Frau Prof. Wille sprach über die neuen Regeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet, die mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Mai 2019 in Kraft getreten seien. Danach informierte sie über die Finanzbedarfsanmeldung der ARD bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Ende April für die Beitragsperiode 2021 bis 2024. Sie legte das Einsparvolumen der ARD bis 2024 und den geplanten Stellenabbau der Landesrundfunkanstalten dar. Die ARD habe unter diesen Rahmenbedingungen eine verantwortungsbewusste Anmeldung bei der KEF vorgenommen, die keine Bedarfe für Sonderprojekte wie die Digitalisierung enthalte.

Die Intendantin berichtete vom Kauf der Übertragungsrechte an der Tour de France 2019 bis 2021, dessen Finanzierung über den Sportrechteetat der ARD erfolge. Im Anschluss hielt Frau Prof. Wille eine Präsentation, die die Entwicklung des MDR zu einem inhalteorientierten Contentnetzwerk zeigt. Dafür habe der MDR eine Digitalagenda aufgestellt, die von einem Digitalboard gesteuert werde, so Frau Prof. Wille. Damit solle beispielsweise die Auffindbarkeit von MDR-Inhalten und die dafür notwendige Technik verbessert sowie das MDR-Portfolio (Online-Formate und -Produkte des MDR) noch stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzern orientiert weiterentwickelt werden.

Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Horst Saage, zeigte sich erfreut über die Ergebnisse der Dritten Programme im neuen GemeinwohlAtlas Deutschland 2019 und betonte, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für das Gemeinwesen einen unverzichtbaren Beitrag leiste.

Bericht aus dem ARD-Programmbeirat

Die Gremienvertretung des MDR-Rundfunkrates im ARD-Programmbeirat informierte über die Schwerpunkte der vergangenen Sitzungen. Beobachtungsschwerpunkte waren unter anderem KiKA und das Kinderprogramm im Ersten, Kulturberichterstattungen (ttt, Druckfrisch, im MoMa) und die Themenwoche „Gerechtigkeit“. Einen weiteren Schwerpunkt setzte der ARD-Programmbeirat auf Sendungen unter dem Aspekt „Wissen und Bildung“ (W wie Wissen, Wissen vor Acht, Meister des Alltags etc.). Zudem befasste er sich mit dem Feiertagsprogramm zu Weihnachten und Ostern. Der ARD-Programmbeirat regte an, ob nicht gerade in Feiertagszeiten das Programmschema häufiger zugunsten von Dokumentationen gestaltet werden könne, und plädiere für mehr Mut und mehr Flexibilität in der Programmgestaltung. Der ARD-Programmbeirat ist das Beratungsgremium für den Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen und die Ständige Fernsehprogrammkonferenz, die das Programm des Ersten Deutschen Fernsehens zusammenstellt.

Medien 360G

Der Direktor des Landesfunkhauses Thüringen, Boris Lochthofen, informierte im Rundfunkrat über Arbeit und Entwicklungsperspektiven des Medienkompetenzzentrums des Mitteldeutschen Rundfunks. Das Landesfunkhaus Thüringen hat hierfür die Federführung. Ziel ist es, die Anzahl und Vielfalt von Medienkompetenzthemen in allen MDR-Angeboten in den unterschiedlichen Genres auszubauen. Schwerpunkte der Angebote sind die kritische und selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Wandel der Medienwelt, Chancen und Risiken beim Umgang mit klassischen und neuen Medien sowie Trends und Hintergründe zu neuen Medienformen und –angeboten. Der Rundfunkrat würdigte das Engagement des MDR im Bereich der Medienkompetenz und ermutigte den MDR vielfältige Inhalte für alle Ausspielwege und für alle Zielgruppen zu erstellen.

Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz des MDR im Zeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2018

Der Rundfunkrat hat sich mit dem Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz des MDR für den Zeitraum 01.07.2016 - 30.06.2018 befasst. Der Beauftragte für den Datenschutz des MDR hat gemäß § 42 Abs. 8 des MDR-Staatsvertrages die Pflicht, den Organen des MDR alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Im Berichtszeitraum wurden keine Datenschutzverstöße festgestellt und damit auch keine förmlichen Beanstandungen ausgesprochen. Der aktuelle Tätigkeitsbericht erläutert zudem, dass infolge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine neue Datenschutzaufsicht beim MDR eingeführt wurde. Nach neuer Rechtslage ist zukünftig jährlich Bericht zu erstatten. Neben dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten, Stephan Schwarze, gibt es seit dem 1. August 2018 den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Matthias Meincke. Der Rundfunkrat unterstrich den hohen Stellenwert des Datenschutzes für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz des MDR ist unter https://www.mdr.de/unternehmen/zahlen-und-fakten/index.html abrufbar.

gez. Horst Saage, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates