174. Sitzung | 11. September 2017 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates

22. September 2017, 10:42 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende berichtete über die Inhalte der Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) am 22. Juni in Bern.

Zentrales Thema war der Prozess zu Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GVK erachtet den von den Ländern angestoßenen Prozess zu "Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" als den Beginn einer grundsätzlichen und langfristigen Debatte über die gesellschaftliche Bedeutung und Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rund-funks. Die GVK hat den Prozess von Beginn an begleitet und die maßgeblichen Punkte mit Vertretern aus der Medienpolitik, der KEF und den Verantwortlichen in den Rund-funkanstalten diskutiert. Auf Grundlage dieser Beratungen hat die GVK Eckpunkte und Maßgaben für den Reformprozess festgehalten.

Ein weiteres Thema waren die Konsultationsverfahren zu "Kooperationen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten" und "Telemedienauftrag". Auf Grundlage der bisherigen Beratungen hat sich die GVK daran beteiligt.

Die GVK begrüßt die Initiative der Länder zur Fortentwicklung des Telemedienauftrags und zur rechtlichen Absicherung von Kooperationen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Insbesondere bei der Formulierung des Telemedienauftrags sind jedoch weitergehende Regelungen erforderlich.

Bericht der Intendantin

Zum Beginn ihres Berichts informierte Frau Prof. Wille ausführlich über den Stand der ARD-Planungen zur Zukunft des Auftrags und der Strukturreform. Ein entsprechender Bericht werde den Ländern Ende September 2017 zugehen und danach den Gremien vorgelegt werden.

Nach dem Wechsel des MDR-Chefredakteurs Stefan Raue an die Spitze des Deutschlandradios zum 1.9.2017 übernimmt der Programmdirektor Leipzig, Wolf-Dieter Jacobi, die vakant gewordene Position des Chefredakteurs kommissarisch, bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gefunden ist.

Die Intendantin berichtet über die Warnstreiks beim MDR und die damit verbundenen Programmausfälle Anfang September 2017 und informiert über die Tarifeinigung mit den Gewerkschaften.

Im Anschluss stellte sie die wesentlichen Ergebnisse des zweiten Nutzermonitors des MDR vor und berichtete vom Aus für die Hallenser Krimireihe "Zorn" in der ARD. Eine neue ARD-Abendserie sei aus Sachsen-Anhalt geplant, die auf dem Lande spielen solle.

Sportrechte

Der Rundfunkrat hat gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 8 MDR-Staatsvertrag dem Erwerb der audiovisuellen Verwertungsrechte an den Olympischen Spielen für die Olympischen Winterspiele 2018 in Pyoenchang und 2022 in Peking und für die Olympischen Sommerspiele 2020 in Tokio sowie 2024 in Paris oder Los Angeles zugestimmt.

Ebenfalls zugestimmt hat der Rundfunkrat gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 8 MDR-Staatsvertrag dem Vertragsabschluss zwischen der ARD und der UEFA über 12 Länderspiele der DFB-Nationalmannschaft, primär bestehend aus Spielen der UEFA Nations League inklusive UEFA Nations League Finals, in den Spielzeiten 2018/19 - 2021/22.

Der Rundfunkrat begrüßte zudem den Erwerb der Fußball-Übertragungsrechte an Spielen der 3. Liga der Herren, den Länderspielen der Frauen und Spielen der Frauen-Bundesliga für die Spielzeiten 2018/19 bis 2021/22 zuzüglich einer Option für die Saison 2022/23. Der Rundfunkrat unterstrich die Bedeutung der 3. Liga für die Dritten Programme der ARD und besonders für die Zuschauer in Mitteldeutschland, da ostdeutsche Vereine in der 3. Liga besonders stark vertreten sind.

Informiert hat sich der Rundfunkrat über die Einigung der Europäischen Rundfunkunion mit dem Welt-Leichtathletik-Verband mit der auch die exklusive Berichterstattung von ARD und ZDF über die drei Freiluft-Weltmeisterschaften 2019, 2021 und 2023 gesichert ist.

Entwurf des MDR-Entwicklungsplanes 2018 – 2021

Der Rundfunkrat hat den Entwurf des MDR-Entwicklungsplans für den Zeitraum 2018 bis 2021 mit Stand 28.08.2017 zur Kenntnis genommen. Nach § 32 Absatz 2 des MDR-Staatsvertrags ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Der letzte Entwicklungsplan wurde für die Jahre 2014 bis 2017 erstellt.

Der Verwaltungsrat des MDR wird sich voraussichtlich am 06.11.2017 mit dem Entwicklungsplan befassen. Er stellt gem. § 26 Abs. 2 Nr. 3 MDR-StV den Entwicklungsplan fest.

Neufassung der ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes

Der Rundfunkrat hat gemäß gem. § 20 Abs. Abs. 4 Nr. 2 MDR-StV der Neufassung der ARD-Richtlinien vom 22. Juni 1988 in der Fassung vom 3. April 2017 zugestimmt.

Die am 1. Oktober 2016 in Kraft getretene Novelle des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages (JMStV) enthält zwei inhaltliche Änderungen. Zum einen wurde hinsichtlich älterer FSK-Freigaben die Frist, nach deren Ablauf die Rundfunkanstalten eine eigene Altersbewertung vornehmen dürfen von 15 auf 10 Jahre verkürzt. Zum anderen hat der Gesetzgeber eine Lockerung der Regelungen für Programmankündigungen eingeführt. Danach sind Trailer auch außerhalb der für die beworbene Sendung geltenden Sendezeitbeschränkungen erlaubt, sofern diese Programmankündigungen für sich genommen nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind.

Der Jugendmedienschutz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und den dazu von ARD und ZDF erlassenen Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes geregelt.

gez. Steffen Flath, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates