213. Sitzung | 08. Mai 2023 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

29. Juni 2023, 12:32 Uhr

  • öffentlicher Teil

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Herr Bauer berichtet von der vergangenen Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK), die am 25. und 26. April bei der Deutschen Welle stattgefunden hat. Ein zentrales Thema war die Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte gem. § 31 Abs. 4 MÄStV. Die GVK diskutierte den Stand der Erarbeitung der Qualitätsrichtlinie und betonte den Aspekt der Kooperation bei der Aufsicht. Sie betonte, dass es sich bei der Qualitätsrichtlinie um ein Gesamtwerk handelt, an dessen Entwicklung sich die Rundfunkräte als Spiegelbild der Gesellschaft aktiv beteiligen. In den kommenden Sitzungen der Programmausschüsse des Rundfunkrates ist ein erster Aufschlag zur Befassung vorgesehen, intensiv werde sich der Rundfunkrat mit der Erarbeitung der Richtlinie im Rahmen der diesjährigen Klausur und der nächsten Sitzung befassen.

Die stellvertretende Rundfunkratsvorsitzende Frau Prof. Schade informierte über die wesentlichen Themen des GVK-Telemedienausschusses vom 20. März 2023. Schwerpunktthema seien die Themen Publikumsorientierung, Wirkungsmessung und Portfolioentwicklung gewesen. Gast war Laura Köppen, Abteilungsleiterin "Audience" beim Schweizer Rundfunk.

Herr Bauer berichtete, dass der sächsische Ministerpräsident im Namen des Bundespräsidenten den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland an Frank Nemetz verliehen habe: Für seinen langjährigen und herausragenden Einsatz für die Aufarbeitung des Unrechts der SED und zugunsten der seinerzeit Verfolgten. Im Namen des Rundfunkrates gratulierte Herr Bauer Herrn Nemetz.

Herr Bauer informierte über den Gremiennewsletter der GVK. Ziel des Newsletters ist es, Themen von übergeordneter Relevanz für die Aufsicht im Medienverbund darzustellen und mittels "regionaler Fenster" Einblicke in die Tätigkeit der Gremien der einzelnen Landesrundfunkanstalten zu geben. Der Newsletter soll dazu beitragen, die Gremienarbeit innerhalb der ARD transparenter, sichtbarer und nachvollziehbarer zu machen. Dabei werden jeweils auch Stimmen aus den unterschiedlichen Rundfunkräten der ARD integriert. Den Newsletter können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger abonnieren.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin berichtete von der gut besuchten Leipziger Buchmesse und vom Engagement der ARD und des MDR vor Ort. Parallel zur Buchmesse habe auch das erste Netzwerktreffen von ARD Kultur stattgefunden, wo rund 140 Produzentinnen und Produzenten, vor allem aus Mitteldeutschland, Kulturschaffende und Vertreterinnen und Vertreter von ARD, MDR, ZDF und Deutscher Welle in den Austausch miteinander getreten seien.

Bei den Medientagen Mitteldeutschland (MTM) am 03. und 04. Mai seien aktuelle Themen wie die KEF-Anmeldung, Glaubwürdigkeit der Medien oder die weltweite Situation der Pressefreiheit auf hochkarätig besetzten Panels miteinander diskutiert worden. Die ARD könne laut aktuellen Studienergebnissen der Mainzer Langzeitstudie Medienvertrauen 2022 weiterhin auf große Zustimmungswerte in der Bevölkerung vertrauen. Die Forscherinnen und Forscher schlussfolgerten, es gebe kein Anzeichen für eine grundsätzliche Vertrauenskrise beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Menschen schauten aber genauer hin.

Auch die Intendantinnen und Intendanten der ARD seien Ende April zusammengekommen, um die weiteren Schritte im Reformprozess zu diskutieren. Strategisches Ziel sei die Weiterentwicklung der ARD hin zu einem regional verankerten Inhaltenetzwerk. Der Reformprozess finde auf drei Ebenen statt: Der bereits während des ARD-Vorsitzes des MDR 2017 gestartete Strukturreformprozess im Verwaltungsbereich, der konsequent fortgeführt werde, die ARD-Programmreform sowie der Ausbau der Zusammenarbeit auch im Programmbereich. Zu diesem Zweck hätten die Intendantinnen und Intendanten eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die nun die Bearbeitung der unterschiedlichen Themenfelder koordiniere. Derzeit würden die Prozesse in unterschiedlichen Arbeitsgruppen, auch unter Beteiligung des MDR, weiterbearbeitet.

Ein weiterer Aspekt des Reformpakets sei das Entwicklungsprojekt "Digitale Erneuerung", das auch bei der KEF angemeldet worden sei.

Ziel dieses technologischen Projekts sei eine Harmonisierung und Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur aller Landesrundfunkanstalten. Weitere Themen der ARD-Sitzung seien die umfassende Evaluation und Fokussierung des Social Media-Portfolios der ARD-Landesrundfunkanstalten, die Einführung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards bei der Produktion von Auftragsproduktionen und die sukzessive Erweiterung dieser Standards auf andere Produktionsformen gewesen.

Nach der Ankündigung des RBB, die Federführung für das "ARD-Mittagsmagazin" abzugeben, habe sich das MDR-Direktorium intensiv beraten und entschlossen, der ARD anzubieten, ab 2024 die Federführung für das "Mittagsmagazin" zu übernehmen und die Sendung aus Mitteldeutschland heraus zu produzieren. Die Intendantinnen und Intendanten der anderen Landesrundfunkanstalten und die ARD-Programmdirektorin hätten dieses Angebot begrüßt. In weiteren Gesprächen werde nun die konkrete Umsetzung weiter ausgearbeitet.

Abschließend wies die Intendantin auf den Diversity Day am 28.05. hin, an dem ARD und MDR sich unter dem Fokus auf "Alter und Generationengerechtigkeit" beteiligen werden, sowie auf Sputnik Spring Break, der vom 26.-28.05.2023 auf der Halbinsel Pouch bei Bitterfeld in Sachsen-Anhalt stattfinden werde und bei dem unterschiedliche MDR-Redaktionen vor Ort seien, um den Besucherinnen und Besuchern ihre Angebote und Arbeitsweisen vorzustellen.

Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden

Die Verwaltungsratsvorsitzende informierte über die Sitzung des Verwaltungsrates vom 29. März 2023. Der Verwaltungsrat sei gemäß § 23 Abs. 3 des MDR-Staatsvertrags über den aktuellen Stand der Anmeldung für den 24. KEF-Bericht informiert worden. Die Einreichung der Finanzbedarfsanmeldung für den 24. KEF-Bericht hatte bis Ende April 2023 zu erfolgen. Der Verwaltungsrat habe den Stand der Anmeldung im Lichte der öffentlichen Debatte auf Grundlage des verfassungsgemäßen Verfahrens, das der KEF-Anmeldung zugrunde liegt, diskutiert.

Aufgegriffen wurde erneut der abschließende Bericht der Rechnungshöfe über die Prüfung "Controlling beim MDR". Bereits in der vergangenen Rundfunkratssitzung wurde darüber informiert, dass sich der Verwaltungsrat mit Ableitungen aus dem Bericht beschäftigt habe. Nun habe man dazu die Beschlüsse gefasst: Der Verwaltungsrat werde sich im Rahmen der Befassung mit der Mittelfristigen Finanzplanung des MDR für den Zeitraum 2024 bis 2028 intensiv mit dem Abbau des strukturellen Defizits beschäftigen. Der Verwaltungsrat erwarte in der Folge vom MDR eine Untersetzung der Maßnahmen in Programm, Technik und Verwaltung zum Abbau des strukturellen Defizits.

Zugestimmt habe der Verwaltungsrat der geplanten Fusion der Media & Communication Systems (MCS) GmbH Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Media Mobil GmbH zur MCS Team GmbH. Es gehe um die Zusammenlegung der drei Media & Communication Systems (MCS)-Gesellschaften sowie der Media Mobil GmbH (MMG) zur MCS Team GmbH, die im Geschäftsjahr 2023 Wirkung entfalten solle.

Außerdem habe der Verwaltungsrat die Regelberichterstattung zur Lage der MDR Media-Gruppe behandelt und sich Informationen zur Businessplanung der MDR Media-Gruppe für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 vorstellen lassen. Des Weiteren befasste sich der Verwaltungsrat mit dem Bericht über die Finanzanlagen des MDR per 31.01.2023.

Arbeitsweise und Wahrnehmung der Aufgaben des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat hatte in seiner Sitzung am 10.10.2022 beschlossen, einen Antrag der Herren Rundfunkratsmitglieder Langhof, Mauer und Eisenberg zu Arbeitsweise und Selbstverständnis des Rundfunkrates in die Landesgruppen und Ausschüsse zu verweisen.

Die Ergebnisse wurden nun im Rundfunkrat zusammengetragen. Zum einen wurden bereits vorhandene Regelungen und auch Arbeitsfelder, welche der Rundfunkrat bereits regelmäßig umsetzt, dargelegt. Zudem wurden Bedingungen und Gegebenheiten zur Umsetzung der Aufgaben, bzw. ob es Veränderungen bedürfe, aufgezeigt. Hierbei wurden u.a. die Ausgestaltung einer systematischen und regelmäßigen Programmbeobachtung, die Einbeziehung externer Expertisen und Gutachterinnen bzw. Gutachter, aber auch die Fort- und Weiterbildung der Gremienmitglieder in den Blick genommen. Der Rundfunkratsvorsitz wird die Vorschläge und Empfehlungen weiterverfolgen.

Allgemeine Grundsätze zum Umgang mit Interessenkollisionen und Inkompatibilitäten im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft im MDR-Rundfunkrat

In seiner Sitzung am 14.11.2022 hatte sich der Rundfunkrat dazu verständigt, für seine Entscheidungsfindung zur Frage der Feststellung einer Interessenkollision bei Mitgliedern des Rundfunkrates eine rechtsgutacherliche Stellungnahme zur materiellen Auslegung von § 15 Abs. 5 Satz 1 MDR-StV und zum Vorliegen einer Interessenkollision in einem konkreten Fall einzuholen. Hintergrund ist der novellierte MDR-Staatsvertrag, der u.a. die Vorschriften zu Unvereinbarkeiten mit einer Mitgliedschaft im Rundfunkrat, sog. Inkompatibilitäten, neu geregelt hatte.

Die aus den Ergebnissen des Gutachtens abzuleitenden Empfehlungen sollten im Weiteren nun Verwendung für Handlungsanleitungen und Checklisten finden und gleichsam das Gutachten mit allgemeinen Grundsätzen zum Umgang mit Interessenkollisionen und Inkompatibilitäten im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft im MDR-Rundfunkrat zusammenführen. Damit soll bewertet werden können, ob es Anhaltspunkte gibt, dass wirtschaftliche oder sonstige Interessen vorliegen könnten, die geeignet sind, eine Erfüllung der Aufgaben als Rundfunkratsmitglied zu gefährden. Der Rundfunkrat diskutierte in erster Lesung das von den Gutachtern vorgelegte Gutachten mit den entsprechenden Checklisten. Der TOP werde erneut aufgerufen.

Information zum Ressourcenbericht des MDR gemäß § 2 Absatz 2 MDR-Staatsvertrag

Nach § 2 Absatz 2 Satz 3 MDR-Staatsvertrag soll die Intendantin des MDR im Rahmen des Möglichen darauf hinwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen. In diesem Zusammenhang soll dem Rundfunk- und Verwaltungsrat nach § 2 Absatz 2 Satz 4 des MDR-Staatsvertrags alle drei Jahre ein Bericht vorgelegt werden. Rundfunk- und Verwaltungsrat könnten nach § 2 Absatz 2 Satz 5 Maßnahmen zur Umsetzung empfehlen. Der Rundfunkrat ließ sich über die Beratung im Haushaltsausschuss informieren und nahm den vorliegenden Ressourcenbericht zur Kenntnis.

  • Nicht-öffentlich

Information zur Anmeldung der ARD und des MDR zum 24. KEF-Bericht

Die Rundfunkanstalten melden entsprechend den Vorgaben des § 1 und § 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) im Abstand von zwei Jahren ihren Finanzbedarf zur Erfüllung des öffentlichen Auftrages der KEF. Der Rundfunkrat wurde vom MDR über die wesentlichen Eckpunkte der Anmeldung der ARD und des MDR zum 24. KEF-Bericht informiert und diskutierte zu verschiedenen Aspekten der Anmeldung.

Gremienvertretung in MDR-Beteiligungen (MDR Media)

Der Rundfunkrat hat sich über die Gremienvertretung im Aufsichtsrat der MDR Media GmbH im Geschäftsjahr 2022 informieren lassen. Der Vorsitzende des Rundfunkrates Dietrich Bauer berichtete über das von ihm wahrgenommene Mandat. Der Rundfunkrat nahm zudem einen Vermerk der Compliance-Beauftragten des MDR zur Auslegung des § 15 Abs. 7 MDR-Staatsvertrag zur Kenntnis. Der Rundfunkrat erkennt in § 15 Abs. 7 MDR-Staatsvertrag kein Hindernis für die Tätigkeit eines Rundfunkratsmitgliedes im Aufsichtsrat von Beteiligungsunternehmen des MDR.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates