Sitzung des MDR-Rundfunkrats am 15 März 2022 in der Neuen Messe Leipzig
Mitglieder des MDR-Rundfunkrates bei einer Sitzung des Gremiums. Bildrechte: MDR/PUNCTUM Stefan Hoyer

Struktur So ist der MDR-Rundfunkrat zusammengesetzt und strukturiert

27. Februar 2024, 14:24 Uhr

Dem MDR-Rundfunkrat gehören 50 Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlich bedeutsamer Gruppen an. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat er drei Landesgruppen und fachspezifischen Ausschüsse gebildet.

Die Zusammensetzung des Rundfunkrates, seiner Landesgruppen und Ausschüsse sowie deren Arbeitsweise sind im MDR-Staatsvertrag und der MDR-Satzung geregelt. Dem Rundfunkrat gehören 50 Frauen und Männer an. Die Mitglieder vertreten gesellschaftlich bedeutsame Gruppen in den drei Staatsvertragsländern.

Mitglieder des MDR-Rundfunkrates für sechs Jahre entsandt

Zum Rundfunkrat gehören je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin:

  • der Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • der Landtage,
  • der evangelischen und der katholischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinden
  • der Diakonie Deutschland und der Diözesan-Caritasverbände
  • der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände
  • der Handwerks- und der kommunalen Spitzenverbände
  • der Industrie- und Handelskammern
  • Anhänger des sorbischen Volkes
  • der Bauernverbände
  • des Deutschen Sportbundes
  • der Jugend- und der Frauenverbände
  • der Vereinigung der Opfer es Stalinismus
  • der Verbände von Menschen mit Behinderungen
  • der Kulturverbände
  • der Natur-, Umwelt- und Klimaschutzverbände
  • der LSBTTIQ-Verbände
  • der Migrantenverbände
  • weiterer bedeutsamer gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen.

Die Mitglieder des MDR-Rundfunkrates vertreten dabei die Interessen der Allgemeinheit und sind nicht an Aufträge von Parteien oder Organisationen gebunden. Sie werden von der jeweils zur Entsendung berechtigten Organisation benannt. Die Amtszeit des MDR-Rundfunkrates beträgt, beginnend mit seinem ersten Zusammentritt, sechs Jahre. Am 31. Januar 2022 hat sich der Rundfunkrat für die 6. Amtsperiode konstituiert.

Rundfunkratsvorsitz wechselt alle zwei Jahre

Der MDR-Rundfunkrat wählt seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und eine erste und zweite Stellvertreterin oder einen ersten und zweiten Stellvertreter für die Dauer von zwei Jahren, wobei Vorsitzende oder Vorsitzender und Stellvertreterin oder Stellvertreter aus verschiedenen Ländern kommen müssen. Der Vorsitz wechselt zweijährlich nach Ländern in der Reihenfolge Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen.

Zur Erfüllung der Aufgaben spezialisiert strukturiert

Der MDR-Rundfunkrat gliedert sich in die drei Landesgruppen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zur Bearbeitung der fachspezifischen Aufgaben hat der MDR-Rundfunkrat die Programmausschüsse Leipzig und Halle, einen Haushaltsausschuss sowie einen Telemedienausschuss gebildet.

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